Kündigung wegen Zahlungsverzugs in Wohngemeinschaft

  • Hallo,

    Ich habe jetzt die letzten zwei Tage sämtliche Foren nach meinem speziellen Fall durchstöbert aber bisher nicht zu 100% Klarheit schaffen können.

    Ich lebe in einer WG mit zwei gleichberechtigten Hauptmietern, stehe mit meinen Mietzahlungen leider soweit im Rückstand (2 Monatsmieten) dass eine fristlose Kündigung meines Wissens rechtens ist. Allerdings haben meine Mitbewohner mir diese Kündigung ausgesprochen und nicht der Vermieter, mit dem Zitat "Der Vermieter hat uns damit beauftragt weil er dich nicht kündigen kann." Die Frist ist bis zum 31.01.13 festgelegt (wahrscheinlich aus Kulanz meiner Mitbewohner um mir eine reelle Chance auf eine neue Wohnung zu geben) und der Betrag soll laut Schriftstück bis Mitte des Monats gezählt werden. Sollte ich bis zur genannten Frist die Wohnräume nicht geräumt haben, würde Räumungsklage erhoben.
    Meines Wissens nach kann ich mit Zahlung des offenen Betrages die Kündigung ja abwenden (§ 569 Abs. 3 Nr 2 BGB) aber gilt das auch in diesem speziellen Fall wenn mir die Kündigung von den beiden anderen Hauptmietern ausgesprochen wird anstatt vom Vermieter? Können mir die beiden überhaupt kündigen?
    Wollte ein klärendes Gespräch mit den beiden erst dann führen wenn ich mir da zu 100% sicher bin und den Betrag überwiesen habe, damit ich auf der sicheren Seite bin.

    Ich danke euch schonmal für euern Rat.
    LG

  • Wenn es ein gemeinsamer Mietvertrag ist kann dieser nur von einer Vertragspartei gekündigt werden. Entweder ihr 3 Mieter gemeinsam gegenüber dem Vermieter oder der Vermieter euch allen gemeinsam.

    Ein Zwischending gibt es nicht.

    Ihre anteilmäßigen Mietzahlungen können durch die 2 anderen Mitmieter nur per Terror oder Gericht eingefordert werden.
    Zahlen Sie also schnell Ihren Mietanteil.

  • Ergänzend zu meinem Vorredner:

    Es kommt IMMER darauf an, wer mit wem ein Vertragsvehältnis hat.
    Du schreibst "Ich lebe in einer WG mit zwei gleichberechtigten Hauptmietern", also seid Ihr Drei Mieter.

    Du bist ... "leider soweit im Rückstand (2 Monatsmieten)", und das können wohl Deine anteiligen Beträge sein. Den VM ficht das garnicht an, da alle Mieter gleichberechtigt und gleichverpflichtet sind.
    Also können Deine Mitmieter nur im Innenverhältnis finanzielle Forderungen an Dich stellen, sonst nichts.

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