Eigenbedarfskündigung- bis zum Ende der Kündigungszeit Miete zahlen?

  • Hallo,

    ich wurde vom Vermieter wg. Eigenbedarfs gekündigt.
    Die Kündigungszeit beträgt lt. Mietvertrag 12 Monate.
    Meine Fragen:
    Wenn ich vorher ausziehen "möchte", muß ich bis zum 30.04.2014 Miete zahlen oder ist ein Mietaufhebungsvertrag notwendig?
    Wenn dem der Vermieter nicht zustimmt, kann die Erfüllung des Vertrages in diesem Fall bis zum Ende der Kündigungszeit verlangt werden?
    Danke für Eure Antworten!
    Grüße
    Wappennarr

  • Zitat

    Die Kündigungszeit beträgt lt. Mietvertrag 12 Monate.

    Nach dem Mietrechtsgesetz aus 2001 beträgt die Kündigungsfrist für Mieter 3 und für den Vermieter 3, 6, 9 Monate gestaffelt. Außer ihr habt damals im Vertrag andere Fristen individuell vereinbart.

  • Hallo Mainschwimmer,

    danke für Ihre Antwort.
    12 Monate, da Vertrag aus 1995 - Kündigungszeit explizit im Mietvertrag genannt.
    D.h. ich müsste nun gleichfalls den Vermieter kündigen, mit 3 Monaten Kündigungsfrist?
    War mir nicht bekannt, daß ich als Gekündigter auch kündigen kann und nicht nur der Gekündigte bin.
    Grüße
    Wappennarr

  • D.h. ich müsste nun gleichfalls den Vermieter kündigen, mit 3 Monaten Kündigungsfrist?
    War mir nicht bekannt, daß ich als Gekündigter auch kündigen kann und nicht nur der Gekündigte bin.


    Müssen musst Du garnichts. VM-Kündigungsfristen haben nichts mit M-Kündigungsfristen zu tun.

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