Schlüsselübergabe ausstehend

  • Hallo,
    bei Auszug aus einem Zimmer (Untermiete unmöbliert) verweigerte die Vermieterin die Abnahme inkl. Protokoll.
    Den Schlüssel behielt ich daher zunächst ein. Seit dem bitte ich (via Sms) die Schlüsselübergabe inkl. Abnahmeprotokoll durchzuführen. Die Antwort lautete zunächst schlicht Schlüsselübergabe ja. Bei Nachfrage für eine Terminvereinbarung bekomme ich seither keine Antwort.
    (Ich zog bereits einen Monat nach Kündigung aus - 3 Monate Kündigungsfrist - Kaution ist ein anderes Thema)

    Meine Frage:
    Verlängert sich das Mietverhältnis, wenn die Schlüsselübergabe nicht zum Ende der Kündigungsfrist erfolgt?
    Bzw. könnten mir durch ein Nicht-Reagieren des Vermieters etwaige Nachteile entstehen?

    Vielen Dank.
    MfG

  • "Meine Frage:
    Verlängert sich das Mietverhältnis, wenn die Schlüsselübergabe nicht zum Ende der Kündigungsfrist erfolgt?"
    - Nein, das MV verlängert sich nicht, ABER: Du hättest dann Nutzungsentschädigung zahlen müssen in gleicher Höhe wie die Bruttomiete.

    "könnten mir durch ein Nicht-Reagieren des Vermieters etwaige Nachteile entstehen?"
    - Salopp sage ich mal: Eigentlich nicht, wenn Dir nichts vorzuwerfen ist.

  • Zitat

    verweigerte die Vermieterin die Abnahme inkl. Protokoll.

    Es steht auch ein keinem Gesetz geschrieben, dass ein Protokoll erstellt werden muss.

    Zitat

    zunächst schlicht Schlüsselübergabe ja.

    Und wo ist das Problem, den Schlüssel zurück zu geben?

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