Vorzeitige Kündiung

  • Guten Tag, ich wohnte seit 01.03. in einer Wohnung im 2. Stock. Am anfang bat ich den Eigentümer um einen Zweitschlüssel für alle Fälle, da behauptete er dass er nur einen Schlüssel pro Bewohner herausgibt, das hat mich schon misstrauisch gemacht. 3 Wochen später hat eine Freundin bei mir das Wochenende verbracht. Montags hatte ich einen mords Ärger weil ich den Besuch nicht angemeldet habe und es doch eine Frechheit sei einfach so Leute einzuladen ohne bescheid zu sagen. Ähnliche Situationen folgten alle Paar Tage, wie zB Nachspionieren des Rentner-Paares mir gegenüber. Da hatte ich bereits die Schnauze voll und habe Ausschau nach einer neuen Wohnung gehalten. Im Mai fand ich dann eine Wohnung in die ich dann auch eingezogen bin, habe auch direkt anfang April gekündigt, trotz 3 Monatiger kündigungsfrist. Ich habe die Wohnung in unverändertem Zustand übergeben, trotzdem bekam ich die Kaution nicht zurück. Aufgrund der unzumutbaren Zustände bin ich ebenfalls nicht bereit die 3 Mnate zu bezahlen.

    Welche Chancen habe ich?

    Vielen Dank im Voraus,
    MK

  • Hallo MieterinMaria,

    "... habe auch direkt anfang April gekündigt, trotz 3 Monatiger kündigungsfrist."
    - Nicht trotz, sondern mit. Falls der VM Deine schriftliche Kündigung (nachweislich) bis zum 4.4. bekommen hat, wäre der nächstmögliche Termin der 30.6.

    "Aufgrund der unzumutbaren Zustände bin ich ebenfalls nicht bereit die 3 Mnate zu bezahlen."
    - Musst Du aber, einschl. der Betriebskosten.

  • Zitat

    Welche Chancen habe ich?

    Vielleicht vorher mal fragen und nicht wenn es eh zu spät ist.

    Grund für eine fristlose Kündigung Ihrerseits gibts hier nicht.

    Einen Schließzylinder kann man wechseln und beim Auszug wieder den alten einbauen.

    unzumutbare Umstände? Welche genau sollen dass sein? Ich kann keine erkennen...

    Besuch kann der VM nicht verbieten... irgendwelche Vorschriften diesbezüglich würde ich mir verbitten.

    Zitat

    Ich habe die Wohnung in unverändertem Zustand übergeben, trotzdem bekam ich die Kaution nicht zurück.

    hier wäre ggf. noch was machbar, kommt auf den Inhalt des MV an zum Thema Schönheitsreparaturen und Endrenovierung und was genau mit "unverändertem Zustand" zu verstehen ist. Aus den Infos die hier vorliegen kann man keine Schlüsse ziehen.

    Wenn Sie die letzten Mieten nicht bezahlt haben, kann der VM diese auch mit der Kaution verrechnen, es kann aber auch teuer werden, denn das "Abwohnen" der Kaution ist rechtlich nicht zulässig.

  • Zitat


    hier wäre ggf. noch was machbar, kommt auf den Inhalt des MV an zum Thema Schönheitsreparaturen und Endrenovierung und was genau mit "unverändertem Zustand" zu verstehen ist. Aus den Infos die hier vorliegen kann man keine Schlüsse ziehen.


    Wenn das Mietverhältnis Anfang April mit einer falschen Frist gekündigt wurde, dann ist der Ablauf der Kündigungsfrist Ende Juni. Das Mietverhältnis läuft also noch. Warum sollte der Vermieter dann schon jetzt die Kaution abrechnen. Viel wird davon sowieso nicht übrig bleiben, wenn Mieterin Maria die Miete für Mai und Juni nicht gezahlt hat und der Vermieter theoretisch das Recht hätte erst die fehlenden Mieten einzuklagen bevor er über eine Abrechnung der Kaution nachdenkt.

  • bei vielen Mietern hält sich die Legende, dass beim Auszug sofort die Kaution zurückgezahlt wird. Dem ist nicht so.
    Der VM kann die Kaution bis zu 6 Monate komplett und bis zur NK Abrechnung ggf. in ausreichender Höhe einbehalten und muss dann erst darüber abrechnen.

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