Ex-Vermieter zahlt Kaution nicht zurück + NK

  • Hallo!

    Ich habe vom 15.11.2011 bis zum 01.12.2012 in einer Mietwohnung gelebt, die einem Rechtsanwalt gehört.
    Die Wohnung wurde ohne jegliche Mängel mit Übergabeprotokoll übergeben.
    Bis heute habe ich noch keine Kaution zurückbekommen, geschweige denn eine Nebenkostenabrechnung obwohl ich ja ca. 1 Jahr dort gelebt habe. Laut Mietvertrag werden die NK jährlich abgerechnet.
    Die Kaution wäre am 30.05.2013 (nach 6 Monaten) fällig gewesen, soweit ich informiert bin.

    Seit Ablauf der Frist habe ich mehrere Briefe mit Bitte um Rückzahlung an ihn geschickt und auch 2mal angerufen. Bei den Telefonaten wurde mir versichert, dass sich umgehend darum gekümmert würde.
    Schriftlich habe ich bis jetzt keinerlei Reaktion bekommen, außer die Unterschriften auf meinen Einschreiben.

    Mein Ex-Vermieter hat für seine Mietangelegenheiten einen (ungelehrten) "Helfer". Diesen habe ich telefonisch erreicht und der sagte mir, dass ich die Kaution nicht bekommen würde weil noch Gas-Kosten der örtlichen Stadtwerke offen wären. Da ich mein Gas aber von einem anderen Anbieter bezogen habe und das auch nachweisen kann, habe ich sofort ein neues Schreiben mit neuer Frist aufgesetzt und meine Gas-Endabrechnung mit angehangen.

    Das war jetzt vor 3 Wochen und bis heute habe ich keine Kaution, keine Nebenkostenabrechnung und überhaupt keine Reaktion.

    Langsam bin ich verzweifelt, da ich doch ganz klar im Recht bin und mir ein Rechtsanwalt (!) grundlos mein Geld vorbehält.

    1. Was kann ich da jetzt noch tun?
    2. Bin ich klar im Recht?
    3. Falls ich einen Anwalt einschalte, wer muss dann die Anwaltskosten zahlen?

    Ich danke euch schonmal!

    Liebe Grüße,

    Zoeey

  • Zitat

    1. Was kann ich da jetzt noch tun?


    warten sie die NK Abrechnung ab, dafür hat der Vermieter bis 31.12.2013 Zeit

    Zitat

    2. Bin ich klar im Recht?


    Jein. Der VM kann die Kaution bis zur Abrechnung einbehalten auch über die 6 Monate hinaus. Es gibt zwar die Möglichkeit dass er nur einen "angemessenen" Teil zurückbehält, da du aber nur kurz in der Wohnung gewohnt hast und daher noch nicht abschätzbar ist, wie hoch "angemessen" wäre, ist dass auch schwierig.

    Zitat

    3. Falls ich einen Anwalt einschalte, wer muss dann die Anwaltskosten zahlen?


    Du. Ich würde hier bis zur NK Abrechnung abwarten, danach muss der Restbetrag der Kaution zeitnah zurückbezahlt werden. (2 Wochen) Erst dann würde ich über Mahnbescheid, ggf. Anwalt nachdenken. Kommt die Abrechnung nicht vor 2013 können keine Nachforderungen mehr gestellt werden, dann ist die Kaution sofort zurückzubezahlen, erfolgt keine Abrechnung kannst Du zusätzlich noch die NK Vorauszahlungen zurückfordern.

    Aktuell sind deine Möglichkeiten hier rechtlich eher beschränkt.

  • Erstmal Danke für deine schnelle Antwort!

    Das heißt also:

    Ich habe 1 Jahr dort gewohnt ohne jemals eine Nebenkostenabrechnung bekommen zu haben. Trotzdem hat der Vermieter Zeit bis zum 31.12.2013 mir die NK zukommen zu lassen und darf somit auch die Kaution einbehalten?
    Ist er nicht verpflichtet, mir jährlich eine NK-Abrechnung zu erstellen?

    Ich frage nur, weil ich mir nicht sicher war ob in meinem Text deutlich ist, dass ich noch nie eine NK-Abrechnung erhalten habe!

    Danke nochmals!

  • Zitat

    Das heißt also:

    Ich habe 1 Jahr dort gewohnt ohne jemals eine Nebenkostenabrechnung bekommen zu haben. Trotzdem hat der Vermieter Zeit bis zum 31.12.2013 mir die NK zukommen zu lassen und darf somit auch die Kaution einbehalten?


    Genauer .. 12 Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums. Ist dieser ein Kalenderjahr dann ja er kann die Kaution entsprechend einbehalten.

    Zitat

    Ist er nicht verpflichtet, mir jährlich eine NK-Abrechnung zu erstellen?


    Ja und für 2012 hat er noch Zeit und 2011 kannst du anmahnen. Aber es kommt dann auch auf den Abrechnungszeitraum an.

    Du hast dort gewohnt

    15.11.2011 bis zum 01.12.2012

    Nun ist die Frage wie der Abrechnungszeitraum definiert ist.
    Im Regelfall ist es ein Kalenderjahr, es kann aber kürzer sein, darf aber nicht länger sein.

    Du kannst theoretisch auch eine NK Abrechnung über den Abrechnungszeitraum 31.11.2011 bis 31.11.2012 erhalten, dazu wäre Zeit bis 31.11.2013
    Wird dagegen das Kalenderjahr als Abrechnungszeitraum gewählt, wär die NK Abrechnung für 2011 überfällig und eine Nachzahlung nicht mehr möglich. Für die Abrechnung 2012 wäre aber bis 31.12.2013 Zeit.

  • Okay, darüber war ich mir nicht im Klaren. Danke!

    Im Mietvertrag steht: "Über die Betriebskosten wird einmal jährlich abgerechnet, sobald dem Vermieter die Abrechnungsunterlagen vorliegen."
    Meine monatliche Nebenkostenvorrauszahlung betrug 95,00 Euro. Darin war kein Strom, Gas, Heizung enthalten. Nur solche Sachen wie: Straßenreinigung/Winterdienst, Müllbeseitigung, Ungezieferbekämpfung, Reinigung von Dachrinnen etc.

    Das bedeutet doch für mich, dass ich da keine großartigen Nachzahlungen zu erwarten habe. Deshalb sehe ich keinen Grund, dass er die komplette Kaution bis Ende 2013 einbehält.
    Die Regelung mit dem "angemessenen" Betrag, den er einbehalten kann:
    Wäre das so eine Art Nettigkeit von ihm oder ist das gesetzlich irgendwie festgelegt?

    Sorry für die vielen Fragen, aber ich möchte mir da so sicher wie möglich sein!

    Danke!

  • in einem solchen Fall ist recht einfach abzurechnen ... aber VM drücken sich meist vor der Arbeit .. ist wie mit der Lohnsteuerrückvergütung, eigentlich ganz einfach aber man zieht sich...

    Zitat

    Das bedeutet doch für mich, dass ich da keine großartigen Nachzahlungen zu erwarten habe. Deshalb sehe ich keinen Grund, dass er die komplette Kaution bis Ende 2013 einbehält.
    Die Regelung mit dem "angemessenen" Betrag, den er einbehalten kann:
    Wäre das so eine Art Nettigkeit von ihm oder ist das gesetzlich irgendwie festgelegt?

    Da gebe ich Ihnen vollkommen Recht, leider ist Recht haben und Recht bekommen schwierig.

    Der angemessene Betrag ergibt sich aus der Nachzahlung der letzten Abrechnung x 2 bis 3 übern Daumen. Also letztes Jahr haben sie 50 nachbezahlt, dann behält man 100 bis 150 Euro von der Kaution ein. Aber da sie nie eine Abrechnung bekommen haben sehen Sie wo das Problem ist :)

    Ohne hier eine Rechtsberatung zu betreiben, ich würde dass genau so dem VM mitteilen und ihn auffordern die Kaution mit Fristsetzung zu überweisen da keine Forderungen bzgl. der Mietsache mehr bestehen (versteckte Mängel wären 6 Monate nach Schlüsselübergabe anzuzeigen) und eine Nachforderung in Höhe der Kaution nicht zu erwarten ist. Ruhig auf das halbe Jahr hinweisen und bissel dumm stellen. :) Selbstverständlich werden sie eine ggf. sich ergebende Nachforderung aus der NK Abrechnung entsprechend ausgleichen. blabla.. Formulieren musst du selber oder Anwalt fragen, die wollen ja auch leben.

    Nettigkeit ist es nicht, es ist die übliche Vorgehensweise aber zwingen können sie den VM nur über eine Klage, die mit Sicherheit nicht lohnt aufgrund des Kostenrisikos.

  • Ich möchte mich hier nicht über Anwälte auslassen...
    Die User hier könnten aber gerne mal den Kalender kennenlernen und würden dann feststellen, dass Mietverhältnisse nicht am 01.12. enden, bspw. auch, dass der November neuerdings :rolleyes: nur noch dreissig Tage hat..

  • Ich möchte mich hier nicht über Anwälte auslassen...
    Die User hier könnten aber gerne mal den Kalender kennenlernen und würden dann feststellen, dass Mietverhältnisse nicht am 01.12. enden, bspw. auch, dass der November neuerdings :rolleyes: nur noch dreissig Tage hat..


    hehe ja jetzt wo du es sagst ..

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