Allgemeinstrom von 3 Part.Haus läuft seit 13 Jahren auf den Zähler eines Mieters!

  • Hallo zusammen,

    folgender Fall!
    nach ableben unserer Mutter stellten wir fest, das diese seit 13 Jahren den ganzen Allgemeinstrom des 3 Parteien Mietshauses allein zahlte, da der Allgemeinstrom auf Ihrem Zähler lief!!!! ohne das wir das wußten!!
    als wir die Wohnung ausräumten, schalten wir ihren Hauptschalter am Zähler aus und stellten dann fest das die Heizung im Hause ausging bzw. im Treppenhaus und Außenbeleuchtung keine Lampe mehr ging!..so kamen wir dem Schwindel auf die Spur!
    Die gute Frau hat immer Strom gespart, war zuletzt 94 Jahre alt...und wurde dann doch letztendlich offensichtlich betrogen!
    Ich habe den Vermieter darauf abgesprochen...dieser tat dies als Lappalie ab, das wären keine 50 Euro im Jahr! und er wußte das nicht!!!!....aber das kann nicht sein...da im Hause 3 Mietparteien sind und nur 3 Zähler!!! also muß er es ja gewußt haben!!
    Nachdem wir in der Wohnung alle Geräte vom Strom getrennt haben, keiner mehr in der Wohnung lebt(müssen ja die 3 Monate Miete noch zahlen) habe ich den Zählerstand notiert und komme so im Monat Januar nachweislich auf ca. 100 Kilowatt Allgemeinstrom!!!...so jetzt rechnen wir das mal auf 13 Jahre hoch...dann kommt hier ein ganz schönes Sümmchen zusammen um das sie offensichtlich betrogen wurde!

    Laut Mietvertrag ist selbstverständlich der Allgemeinstrom in den Nebenkosten enthalten!

    Wie wäre da jetzt die beste Vorgehensweise? bzw. wie lange zurück können wir das Geld zurückverlangen.

    vielen Dank schonmal für eure Meinungen.

  • Das ist kein mietrechtliches Problem, sondern ein ziviles. Genaugenommen ist es Diebstahl.
    Lassen Sie sich vom Anwalt beraten oder erstatten Sie Strafanzeige. Als rechtmäßiger Erbe können Sie noch Forderungen bis zur Verjährungsfrist stellen.
    Wenn vom Vermieter Allgemeinstrom berechnet wurde, müssten auch entsprechende Belege vorhanden sein. Wie er das glaubhaft machen will, erscheint mir ziehmlich aussichtslos. Also ich würde ihnen zur Strafanzeige raten. Sollten Sie aber umgehend tun, damit keine Beweise beiseitegeschafft werden können.

  • Interessante Frage!

    "Keine 50€ im Jahr" ist lustig. Alleine der Betriebsstrom der Heizung dürfte mehr sein. Wie Ihr als Erben jetzt am besten an Euer Geld kommt, weiß ich leider nicht.

    Frage dazu:
    Wer hat denn die drei Stromzähler angemeldet? Etwas die drei Mietparteien? Oder ist wenigstens mindestens einer davon auf den Vermieter gelaufen? Wenn ja, der Zähler Deiner Mutter?

    Hinweis: Die 100kWh im Januar darfst Du nicht linear hochrechnen. Im Juli ist das sicherlich weniger (wärmer, heller).

  • Hallo,

    Danke, für eure bisherigen Antworten!

    Die drei Zähler, sind jeweils auf die Mieter angemeldet. Der Vermieter wohnt nicht im Hause!
    Beweissicherung habe ich insoweit gemacht...das ich jeweils unter Zeugen den Zählerstand alle paar Tage abgelesen habe, bzw. den Zähler mit dem jeweiligen Datum versehen fotografiert habe!
    Bei unseren Recherchen in Ihren Unterlagen haben wir auch noch folgende Schweinerei festgestellt..seit dem Einzug bis 2006 wurde der guten Frau auch immer noch die Müllgebühr in Höhe von 172 Euro jährlich extra in Rechnung gestellt, obwohl lt. Mietvertrag Müllgebühren in den Nebenkosten enhalten sind! nach 2006 wurden die Nebenkosten erhöht und die Extra-Rechnungsstellung fiel weg.Da die gute Frau keinen Ärger wollte, hat diese halt alles in Treu und Glauben bezahlt, wie halt die Generation das so gewohnt war.

    Gruß Sailor

    Interessante Frage!

    "Keine 50€ im Jahr" ist lustig. Alleine der Betriebsstrom der Heizung dürfte mehr sein. Wie Ihr als Erben jetzt am besten an Euer Geld kommt, weiß ich leider nicht.

    Frage dazu:
    Wer hat denn die drei Stromzähler angemeldet? Etwas die drei Mietparteien? Oder ist wenigstens mindestens einer davon auf den Vermieter gelaufen? Wenn ja, der Zähler Deiner Mutter?

    Hinweis: Die 100kWh im Januar darfst Du nicht linear hochrechnen. Im Juli ist das sicherlich weniger (wärmer, heller).

  • Die drei Zähler, sind jeweils auf die Mieter angemeldet. Der Vermieter wohnt nicht im Hause!


    Dass der Vermieter nicht im Haus wohnt, tut ja nichts zur Sache.

    Interessant ist, dass er selbst keinen der Stromanschlüsse unterhält. Wenn das wirklich stimmt, wird er sich ja die Frage gefallen lassen müssen, woher denn seiner Meinung nach der Allgemeinstrom im Haus (und Betriebstrom der Heizungsanlage) überhaupt stammt.

    Hätte er wenigstens einen Zähler davon oder einen anderen vierten Zähler, den Ihr vielleicht nicht kennt (und was immer der dann noch zählen soll), selbst angemeldet, so könnte er vielleicht einen tragischen Irrtum seinerseits anführen, dass er da die Zähler hinsichtlich dessen, was dort angeschlossen ist, durcheinander bekommen hat.

    In jedem Fall aber würde der Vermieter meiner Ansicht nach nicht gut daran tun, jetzt keinerlei Einsicht zu zeigen.

  • In jedem Fall aber würde der Vermieter meiner Ansicht nach nicht gut daran tun, jetzt keinerlei Einsicht zu zeigen.


    Richtig. Und deshalb von meinem MFH mit 5 Bewohnern die elektrische Daten: Im letzten einjähr. Abrechnungszeitraum waren es 216,95€ für Zählergebühr und 561 kWh für Allgemein- und Heizungsanlagenbetriebsstrom.
    Empfehle ebenfalls, einen RA zu konsultieren.
    Du hältst uns sicherlich auf dem Laufenden...

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