bürgschaft übertragbar?

  • Hallo.
    Ich habe 2012 eine Wohnung angemietet bei dem ein Elternteil bei der
    Vermieterin eine Bürgschaft unterschrieb.
    Nun wurde das Haus Ende 2013 verkauft und meine Frage ist ob die
    Bürgschaft übertragbar ist.
    Da im neu aufgesetzten Mietvertrag nicht darüber drin steht , und
    dieses Elternteil Haette dann doch auch für den neuen Eigentümer neu
    unterschreiben muessen.
    Danke schon mal für die antworten

  • Hallo.
    Ich habe 2012 eine Wohnung angemietet bei dem ein Elternteil bei der
    Vermieterin eine Bürgschaft unterschrieb.
    Nun wurde das Haus Ende 2013 verkauft und meine Frage ist ob die
    Bürgschaft übertragbar ist.
    Da im neu aufgesetzten Mietvertrag ...


    Wieso neuer MV?
    Abgesehen davon, Bürgschaft ist Bürgerliches, kein Mietrecht...

  • Entschuldige mich dann für den falschen Bereich.

    Ich musste den MV aktualisieren mit den neuen Eigentümern und musste unterschreiben das die Kaution von den alten auf die neuen Eigentümer ueber geht.
    Muesste die Bürgschaft nicht dann auch neu von meinem bürgen unterschrieben werden. Oder geht die bürgschaft automatisch auf die neuen eigentümer.
    Und müsste man darüber nicht auch in Kenntnis gesetzt werden

  • Ich musste den MV aktualisieren mit den neuen Eigentümern und musste unterschreiben das die Kaution von den alten auf die neuen Eigentümer ueber geht.


    Müssen musstest Du mit dem Mietvertrag gar nichts. Das wäre mit allen im Vertrag vereinbarten Rechten und Pflichten auf den neuen Vermieter übergegangen. Wenn Du nun aber einen neuen Mietvertrag hast, so gilt der.

    Oder geht die bürgschaft automatisch auf die neuen eigentümer.


    Wie ich das sehe: Eine Mietbürgschaft hat irgendwie zum alten Vertrag gehört. Der wurde anscheinend aber nicht weitergeführt. Wäre er weitergeführt worden, hätte möglicherweise auch die Bürgschaft automatisch übergehen können. Ich weiß das nicht, denke aber, dass sich die Frage gar nicht stellt, weil Ihr einen neuen Vertrag habt.

  • Richtig! Wenn in dem neuen Vertrag eine Festlegung zur Bürgschaft nicht vorhanden ist, dann ist keine vorhanden und wäre, genauso wie der alte Vertrag, null und nichtig.

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