Untermietzuschlag - Gerechtfertigt?

  • Hallo,

    ich möchte ein Zimmer zur Untermiete vergeben, eure Meinung dazu ist wirklich gerne gesehen!

    Von meinem Vermieter habe ich die Zustimmung zu der Person per Email erhalten. Zusätzlich wird auf zwei Paragraphen des Mietvertrags verwiesen, die dem Vermieter angeblich zur Mieterhöhung berechtigen. Er verlangt nun 50€ Untermietzuschlag, mit der Begründung, dass keine Verwandten oder Lebenspartner einziehen.

    Ich wohne alleine in einer 80m² 3 Z. Wohnung, in der mir der Vermieter bereits eine 3er Wohngemeinschaft (Vermietung des Wohnzimmers) untersagt hat, angeblich aus Gründen damit mein eigener Hausfrieden in der Wohnung erhalten bleibt und man einen gemeinsamen Raum hat ... Naja, wenn er das bestimmen will gut, ein Zimmer.

    Ich sehe jedoch angesichts der Begründungen des Vermieters bei einer 80m² 3 Zimmer großen Wohnung für 970 € warm keine Mehrbelastung oder "Zumutung" laut §553 (2), dass die Wohnung überbelegt wäre. Außerdem war vorher bereits ein Paar und ein Untermieter in der Wohnung und ich habe bei Unterzeichnung bereits eine Untermiete ankündigt. (Deswegen auch 2 Personen laut Vertrag) Was ist also eine Zumutung, wie sie auch im Leitfaden beschrieben wird?

    Der Vermieter beharrt jedoch auf dem Zuschlag. Ich persönlich bin bereits seit 2 Jahren als IT-Berater tätig und demnächst nach Mietbeginn wohl häufiger auch deutschlandweit, ggf. könnte man das als berechtigtes Interesse formulieren. Bisher war ich eigentlich nur in der Stadt eingesetzt (in meinem Arbeitsvertrag steht jedoch deutschlandweit). Meine Fragen daher an Außenstehende:

    1) Habe ich eine relativ sichere Begründung ein Zimmer zur Untermiete zu vergeben? (mit / ohne Zuschlag?)
    2) Kann ich bei einer Urkundenklage davon ausgehen, dass eine Vermietung "an 2 Personen" laut Vertrag dazu führt, dass ich untervermieten darf? (wenn dann halt mit Zuschlag)
    3) Wenn ich die Annahme der Erhöhung verweigere, der Vermieter dann nach Einzug die Erlaubnis zurück zieht - Was wären die überlegtesten, nächsten Schritte? (Mahnbescheid abwarten und dann Anwalt, oder? Bei schlechten Chancen würde ich wohl zahlen...)

    In meinem Mietvertrag stehen folgende, m.E. relevanten Klauseln:

    Zitat

    "Zwischen Vermieter / Hausverwaltung und Hauptmieter ... wird vorbehaltlich einer eventuellen erforderlichen behördlichen Genehmigung folgender Mietvertrag geschlossen. Die einziehende Familie/Mieterschaft besteht aus 2 Personen."

    "8.2. Der Mieter ist ohne Erlaubnis des Vermieters nicht berechtigt, den Gebrauch der Mitsache einem Dritten zu überlassen, insbesondere sie unterzuvermieten, ausgenommen an besuchsweise sich aufhaltende Personen, sofern nicht § 553 BGB entgegensteht. Die Erlaubnis kann jederzeit aus wichtigem Grund widerrufen werden."

    "8.5. Der Vermieter ist zur Erhebung eines angemessen Untermietzuschlages vom Zeitpunkt der Untervermietung an berechtigt; gegebenenfalls richtet sich dessen Höhe nach den gesetzlichen Bestimmungen. Gesetzlich zulässige Untermietzuschläge gelten vom Zeitpunkt der Untervermietung an als vereinbart und zahlbar."

    "27.8. Der Mieter ist damit einverstanden, dass rückständige Mietansprüche im Wege der Urkundenklage geltend gemacht werden." -- Im Falle eines Rechtsstreits wohl sehr relevant.

    Ich glaube langsam schließe ich eine Rechtsschutz ab - Mietrecht ist echt zu schwierig :D Kann jemand ein gutes Paket empfehlen? Habt ihr mit oder ohne SB? Hier nützt es einem wohl aber leider nichts mehr :(

    Viele Grüße und vielen Dank für eure Gedanken!
    Peter

  • PS: (Leider kann ich den Beitrag nicht mehr ändern?)
    Ich habe leider mit dem Untermieter bereits einen Mietvertrag geschlossen, nachdem die Zusage des Vermieters mit dem Zuschlag kam. Der Untermieter brauchte das Zimmer sofort und zahlt 500€. Ich vermute dann habe ich so oder so keine Wahl mehr als zu zahlen, oder?

    Kann man nachträglich einen ungerechtfertigten Mietzuschlag anfechten lassen bzw. erst einmal unter Vorbehalt zahlen? (Die Frage wäre mir glaube ich am wichtigsten und anschließend würde das sowieso an einen Anwalt gehen. Anyone? :) )

  • Alles bisschen viel, alles bisschen (ver)wirr(end).

    Wenn ich Dich richtig verstehe, willst Du darauf hinaus, dass Du mit oder ohne einer zweiten Person da wohnen darfst, ohne dass der Vermieter mitzureden hat, weil ja 2 Personen im Mietvertrag stehen?

    Die Frage wäre dann: Ist der Zuzug einer "neuen" 2. Person trotzdem eine Gebrauchsüberlassung an Dritte?
    Ich denke ja.

    1) Habe ich eine relativ sichere Begründung ein Zimmer zur Untermiete zu vergeben? (mit / ohne Zuschlag?)


    Auf Untermiete bezogen:
    Der Mieter braucht keine "sichere Begründung". Er braucht lediglich ein berechtigtes Interesse. Der Vermieter braucht Gründe, wenn er die Erlaubnis zur Untervermietung verweigern will. So steht es im §553 BGB.
    Derselbe Paragraph erlaubt einen "angemessenen Zuschlag" bei Untervermietung. Dein Mietvertrag erwähnt den Zuschlag auch. Normalerweise würdest Du um den Zuschlag m.E. also nicht herum kommen.

    2) Kann ich bei einer Urkundenklage davon ausgehen, dass eine Vermietung "an 2 Personen" laut Vertrag dazu führt, dass ich untervermieten darf? (wenn dann halt mit Zuschlag)


    Was eine Urkundenklage ist, schaue ich jetzt nicht nach ... keine Ahnung.
    Aber es gibt keine vom Mieter im Vorfeld zu erfüllenden Voraussetzungen (außer sein berechtigtes Interesse), um untervermieten zu "dürfen". Es gibt höchstens Gründe für den Vermieter, die Untervermietung zu verbieten. Wenn er keine hat, muss er sie gestatten. So herum wird daraus ein Schuh.

    Dass in dem Mietvertrag schon von 2 Mietern die Rede ist, erschwert es dem Vermieter natürlich zu behaupten, die Wohnung wäre für 2 Personen zu klein.

    3) Wenn ich die Annahme der Erhöhung verweigere, der Vermieter dann nach Einzug die Erlaubnis zurück zieht - Was wären die überlegtesten, nächsten Schritte? (Mahnbescheid abwarten und dann Anwalt, oder? Bei schlechten Chancen würde ich wohl zahlen...)


    Was willst Du hören? Wenn Ihr von Untervermietung redet, darf er Zuschlag verlangen. Das hast Du selbst im Mietvertrag unterschrieben.

    Wenn Du den Zuschlag nicht zahlst und der Vermieter auf die Barrikaden geht und der Vermieter recht bekommt, dann wünsche ich Dir viel Spaß mit Deinem Untermieter, den Du dann auf die Straße setzen musst. :rolleyes:

    Kann jemand ein gutes Paket empfehlen?


    Dazu wird das Forum denn nun hoffentlich nicht missbraucht.

    Hier nützt es einem wohl aber leider nichts mehr :(


    Das ist wahr. Da gibt's erstens Wartefristen und zweitens werden allermeistens sowieso keine Fälle gedeckt, deren Anfänge vor Versicherungsbeginn liegen.

    Ich habe leider mit dem Untermieter bereits einen Mietvertrag geschlossen, nachdem die Zusage des Vermieters mit dem Zuschlag kam. [...] Ich vermute dann habe ich so oder so keine Wahl mehr als zu zahlen, oder?


    Ja eben. Da frage ich mich dann, worüber wir noch philosophieren ...?

    Kann man nachträglich einen ungerechtfertigten Mietzuschlag anfechten lassen bzw. erst einmal unter Vorbehalt zahlen?


    Selbverständlich kann man einen ungerechtfertigten Mietzuschlag anfechten.
    Die Frage ist aber, ob der in Deinem Fall überhaupt jemals ungerechtfertigt war und, falls doch, ob er es noch ist, da Du ihn ja jetzt akzeptiert und vereinbart hast.

  • Vielen Dank für eure Mühen.

    Kurzum: Ich werde wohl ohne zu Murren zahlen. Aber ich werde jetzt zu einem Mieterverein gehen und mich als Mitglied anmelden. Das sollte es mir wert sein. Wenn man seines Leben lang bisher nur im Eigentum gelebt hat, kennt man sich im Thema Miete einfach nicht aus. Das weiß ich nun und danke euch, dass ihr auch bei meinem zweiten Anliegen auf meine Fragen geantwortet habt. Mal schauen was ich noch dazu lernen kann.

    Auf Untermiete bezogen:
    Der Mieter braucht keine "sichere Begründung". Er braucht lediglich ein berechtigtes Interesse. Der Vermieter braucht Gründe, wenn er die Erlaubnis zur Untervermietung verweigern will. So steht es im §553 BGB.
    Derselbe Paragraph erlaubt einen "angemessenen Zuschlag" bei Untervermietung. Dein Mietvertrag erwähnt den Zuschlag auch. Normalerweise würdest Du um den Zuschlag m.E. also nicht herum kommen.

    Danke diese Einschätzung habe ich benötigt. Ich habe in diversen Seiten in Nebensätzen gelesen, Links gerade leider nicht mehr parat, dass der Vermieter die Erhöhung halt begründen muss... also warum eine solche "Zumutung" nur mit einer Mieterhöhung zu rechtfertigen ist. Ansonsten ist sie nicht rechtens und kann angefochten werden. Dies war jedoch immer dermaßen schwammig und beiläufig, dass ich mir ziemlich unsicher war.

    Was willst Du hören? Wenn Ihr von Untervermietung redet, darf er Zuschlag verlangen. Das hast Du selbst im Mietvertrag unterschrieben.

    Wenn Du den Zuschlag nicht zahlst und der Vermieter auf die Barrikaden geht und der Vermieter recht bekommt, dann wünsche ich Dir viel Spaß mit Deinem Untermieter, den Du dann auf die Straße setzen musst.

    Ich habe vor Unterzeichnung des Hauptmietvertrages die Untervermietung angekündigt und mich, mein Fehler, nicht nach dem genauem Betrag erkundigt. Ich hatte bis dato nur von "5€" pro Person bei preisgebundenen Wohnungen gelesen... das ist leider ein 1/10 von den 50€ bzw. den angeblich zulässigen 20%. Meine Erwartung war hier eine Verwaltungspauschale fürs Perso-Abheften. Aber wie gesagt, dass war mein Fehler im Vorfeld, ich hätte dann einfach nicht unterzeichnen dürfen. Aber in Großstädten hat man lieber eine Wohnung als keine... und das wissen auch Vermieter.

    Und das es im Mietvertrag steht - selbst wenn es nicht drin stehen würde, dürfte der Vermieter es doch machen, oder? (§553 BGB und so)


    Selbverständlich kann man einen ungerechtfertigten Mietzuschlag anfechten.
    Die Frage ist aber, ob der in Deinem Fall überhaupt jemals ungerechtfertigt war und, falls doch, ob er es noch ist, da Du ihn ja jetzt akzeptiert und vereinbart hast.

    Ich habe mich in dem Moment mit dem Untermieter eben entscheiden müssen. Leider gestaltete sich die Suche schwieriger als gedacht.
    Und wie oben bereits geschrieben - im Zweifel zahle ich natürlich. Ich will keine aussichtslosen Rechtsstreite anfangen, sondern eben nur das gleiche Recht wie bei anderen auch. Und bei die Mieterhöhung ist aus meiner bisherigen Erfahrung von Freunden her eben nicht Praxis sondern fühlt sich wie Abzocke an - zumindest bei 80m² und 3 Zimmern für 2 Personen, die so auch als Hauptmieter ohne Erhöhung im Vertrag stehen könnten.

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