Hallo,
ich möchte ein Zimmer zur Untermiete vergeben, eure Meinung dazu ist wirklich gerne gesehen!
Von meinem Vermieter habe ich die Zustimmung zu der Person per Email erhalten. Zusätzlich wird auf zwei Paragraphen des Mietvertrags verwiesen, die dem Vermieter angeblich zur Mieterhöhung berechtigen. Er verlangt nun 50€ Untermietzuschlag, mit der Begründung, dass keine Verwandten oder Lebenspartner einziehen.
Ich wohne alleine in einer 80m² 3 Z. Wohnung, in der mir der Vermieter bereits eine 3er Wohngemeinschaft (Vermietung des Wohnzimmers) untersagt hat, angeblich aus Gründen damit mein eigener Hausfrieden in der Wohnung erhalten bleibt und man einen gemeinsamen Raum hat ... Naja, wenn er das bestimmen will gut, ein Zimmer.
Ich sehe jedoch angesichts der Begründungen des Vermieters bei einer 80m² 3 Zimmer großen Wohnung für 970 € warm keine Mehrbelastung oder "Zumutung" laut §553 (2), dass die Wohnung überbelegt wäre. Außerdem war vorher bereits ein Paar und ein Untermieter in der Wohnung und ich habe bei Unterzeichnung bereits eine Untermiete ankündigt. (Deswegen auch 2 Personen laut Vertrag) Was ist also eine Zumutung, wie sie auch im Leitfaden beschrieben wird?
Der Vermieter beharrt jedoch auf dem Zuschlag. Ich persönlich bin bereits seit 2 Jahren als IT-Berater tätig und demnächst nach Mietbeginn wohl häufiger auch deutschlandweit, ggf. könnte man das als berechtigtes Interesse formulieren. Bisher war ich eigentlich nur in der Stadt eingesetzt (in meinem Arbeitsvertrag steht jedoch deutschlandweit). Meine Fragen daher an Außenstehende:
1) Habe ich eine relativ sichere Begründung ein Zimmer zur Untermiete zu vergeben? (mit / ohne Zuschlag?)
2) Kann ich bei einer Urkundenklage davon ausgehen, dass eine Vermietung "an 2 Personen" laut Vertrag dazu führt, dass ich untervermieten darf? (wenn dann halt mit Zuschlag)
3) Wenn ich die Annahme der Erhöhung verweigere, der Vermieter dann nach Einzug die Erlaubnis zurück zieht - Was wären die überlegtesten, nächsten Schritte? (Mahnbescheid abwarten und dann Anwalt, oder? Bei schlechten Chancen würde ich wohl zahlen...)
In meinem Mietvertrag stehen folgende, m.E. relevanten Klauseln:
Zitat"Zwischen Vermieter / Hausverwaltung und Hauptmieter ... wird vorbehaltlich einer eventuellen erforderlichen behördlichen Genehmigung folgender Mietvertrag geschlossen. Die einziehende Familie/Mieterschaft besteht aus 2 Personen."
"8.2. Der Mieter ist ohne Erlaubnis des Vermieters nicht berechtigt, den Gebrauch der Mitsache einem Dritten zu überlassen, insbesondere sie unterzuvermieten, ausgenommen an besuchsweise sich aufhaltende Personen, sofern nicht § 553 BGB entgegensteht. Die Erlaubnis kann jederzeit aus wichtigem Grund widerrufen werden."
"8.5. Der Vermieter ist zur Erhebung eines angemessen Untermietzuschlages vom Zeitpunkt der Untervermietung an berechtigt; gegebenenfalls richtet sich dessen Höhe nach den gesetzlichen Bestimmungen. Gesetzlich zulässige Untermietzuschläge gelten vom Zeitpunkt der Untervermietung an als vereinbart und zahlbar."
"27.8. Der Mieter ist damit einverstanden, dass rückständige Mietansprüche im Wege der Urkundenklage geltend gemacht werden." -- Im Falle eines Rechtsstreits wohl sehr relevant.
Ich glaube langsam schließe ich eine Rechtsschutz ab - Mietrecht ist echt zu schwierig Kann jemand ein gutes Paket empfehlen? Habt ihr mit oder ohne SB? Hier nützt es einem wohl aber leider nichts mehr
Viele Grüße und vielen Dank für eure Gedanken!
Peter