Hallo,
ich wohne mit meinem Vermieter zusammen in einem 4-Parteien-Haus - er ist der Hauseigentümer.
Im 3.OG bewohne ich mit meinem Partner eine Privatwohnung. Im EG habe ich von August 2007 bis April 2010 ein Ladengeschäft betrieben. Hier erfolgte von meiner Seite eine ordentliche Kündigung - der Laden ist auch seit 3 Monaten bereits wieder vermietet. Leider konnte ich die beiden letzten Ladenmieten bis zum heutigen Tag nicht bezahlen. Jetzt habe ich Post vom Anwalt meines Vermieters bekommen, der mich auffordert, die noch offenen € 3000,- aus dem Gewerbemietvertrag binnen 14 Tagen zu bezahlen. Dazu bin ich momentan aber nicht in der Lage.
Kann diese offene Forderung auch Konsequenzen für meine Privatwohnung haben? Oder kann er das nicht zusammenfassen? Es wurden damals 2 getrennte Mietverträge abgeschlossen, der Gewerbemietvertrag lief nur auf mich, bei der Privatwohnung stehen mein Partner und ich im Vertrag.
Gruß,
Michaela