Befristeter Mietvertrag - Zeitmietvertrag - Mietdauer

  • Hallo Liebe Community!

    Ich befasse mich aktuell mit der Vermietung von möblierten Apartments (Wohnen auf Zeit).

    Hierbei werden befristete Mietverträge ausgestellt.

    Nun munkelt man, dass eine minimale Mietdauer von 6 Monaten aus steuerrechtlichen Gründen notwendig ist.
    Dies wird dadurch begründet, dass eine kürzere Mietdauer zu sehr an die Hotelerie angelehnt ist und somit Umsatzsteuer und Gewerbeanmeldungspflichtig ist.

    Viele Vermieter oder Makler inserieren und vermietet allerdings Wohneinheiten weit unter 6 Monaten.
    In Extremfällen wird auch tage- oder wochenweise über Plattformen wie z.B. airbnb vermietet.

    Aus diesem Grund scheint mir die oben genannte Steuerproblematik unlogisch.
    Leider konnte ich hierzu auch keine BGH Urteile o.ä. per Google finden.

    Jetzt ist eure Erfahrung und Kompetenz gefragt!
    Was ist hierbei nun tatsächlich Fakt?!


    Ich freue mich über konstruktive und nachvollziehbare Antworten von Jedermann!

    Danke im voraus und beste Grüße,

    DerBach

  • Zitat

    Nun munkelt man, dass eine minimale Mietdauer von 6 Monaten aus steuerrechtlichen Gründen notwendig ist.
    Dies wird dadurch begründet, dass eine kürzere Mietdauer zu sehr an die Hotelerie angelehnt ist und somit Umsatzsteuer und Gewerbeanmeldungspflichtig ist.

    Blödsinn.

    Die Mindestmietdauer, wenn man es denn so bezeichnen will, beträgt für Mieter gesetzlich 3 Monate.

    Um einen häufigen Mieterwechsel zu verhindern hat der Gesetzgeber (BGH) den gegenseitigen Kündigungsverzicht für zulässig erklärt.

    Danach kann vertraglich für bestimmte Zeit das Recht zur ordentlichen Kündigung für beide Vertragsparteien ausgeschlossen werden. Zulässig sind bis max. 45 Monate ab Vertragsabschluß.

    Zeitmietvertrag (befristeter Vertrag) ist so einfach nicht.

  • Vielen Dank für die schnelle Antwort, etwas in der Richtung habe ich schon fast vermutet. Du hast geschrieben, dass die Mindestmietdauer gesetzlich auf 3 Monate reguliert ist - wo finde ich dieses Gesetz?

  • Ich schrieb

    Die Mindestmietdauer, wenn man es denn so bezeichnen will, beträgt für Mieter gesetzlich 3 Monate.

    Denn das ist die gesetzliche Kündigungsfrist.

    Zitat

    wo finde ich dieses Gesetz?

    Im BGB § 573c Abs. 1

    Im BGB findest Du noch mehr zum Mietrecht.

  • Korrekt für klassischen Wohnraum - allerdings gilt für den oben beschriebenen Wohnraum nach § 549 erfordert es keine ordentliche Künfigung wie bei Im BGB § 573c Abs. 1.

    Allerdings ist meine Frage weniger auf das Mietrecht fokussiert als auf das Steuerrecht.
    "Nun munkelt man, dass eine minimale Mietdauer von 6 Monaten aus steuerrechtlichen Gründen notwendig ist.
    Dies wird dadurch begründet, dass eine kürzere Mietdauer zu sehr an die Hotelerie angelehnt ist und somit Umsatzsteuer und Gewerbeanmeldungspflichtig ist."

    Hierbei Erfahrungswerte vorhanden?

    PS: bestimmt nicht verkehrt - mit dem parallel laufendem Thema auf Gute-Frage, somit haben später mehr Personen Zugriff auf diese Thematik

  • § 549 BGB greift nicht generell bei möblierter Vermietung von Wohnraum. Bitte noch mal alles, auch § 573c, genau lesen und versuchen zu verstehen.

    Zur Sache mit der Versteuerung kann ich leider nichts sagen.

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