Kaution

  • Hallo zusammen,


    ich möchte euch mal mit einem Problem belästigen das micht seit einiger Zeit wurmt.
    Folgendes
    Vor geraumer Zeit habe ich meine Wohnung gekündigt und diese wurde auch vom Besitzer ohne Mängel abgenommen. Nur erhielt ich meine Kaution nicht mehr weil der vorbesitzer der Wohnung sich aus dem Staub gemacht hatte, wohin auch immer. Ich hätte dennoch gern mein Geld wieder. Aber das verweigert mir der jetzige Besitzer der Wohnung da er behauptet die Kaution nie vom Vorbesitzer erhalten zu haben.
    Ist es nicht so das er mit dem Kauf der Wohnung sämtliche Rechte und Pflichten eines Hausbesitzers ewirbt, und sich darum zu kümmern hatt meine Kaution wieder zu zahlen?

    Ich danke euch schon mal im Vorraus für eure Zeit und Hilfe


    Gruß
    tiffy

  • Ich kopiere einfach mal meine Antwort zum Thema Verkauf und Kaution aus einem anderen Teil dieses Forums....

    Im Falle des Verkaufs einer Wohnung ist eine Rückzahlungspflicht einer Kaution an den Mieter durch den Verkäufer nicht vorgesehen.

    Wurde, wie in Ihrem Fall die Mietkaution auf einem Sonderkonto angelegt, wird in Rechtsprechung und Literatur überwiegend angenommen, dass ein gesetzlicher Kontoinhaberwechsel eintritt, und somit der Erwerber kraft Gesetzes Inhaber der Forderung des Veräußerers aus dem Kautionskonto wird. Sie haben also einen Anspruch gegen den Erwerber auf Rückgewähr der Kaution und müssen sich zunächst, notfalls auch gerichtlich, an den Erwerber halten. Stellt sich heraus, dass dies aufgrund Zahlungsunfähigkeit des Erwerbers nicht möglich oder von vornherein erfolglos erscheint, muss der frühere Vermieter zahlen. Dies gilt allerdings dann nicht, wenn der Mieter mit der Aushändigung der Kaution an den Erwerber ausdrücklich einverstanden war, der Vermieter also das Einverständnis des Mieters eingeholt hat.

    Umstritten ist derzeit, ob der Mieter vom Erwerber Schadensersatz verlangen kann, wenn dieser es unterlässt, den Veräußerer auf Aushändigung der Mietkaution in Anspruch zu nehmen.

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