Unkorrekte NK-Abrechnung = alle Vorauszahlungen zurück nach der Mietzeit?

  • Hallo Forengemeinde,

    hier nun mal kurz gefragt:

    Wenn ein VM in der gesamten Mietzeit, die auch dann jährlich berechtigt reklamierte NK-Abrechnung nicht korrekt abrechnet und auch die Jahresfrist von den einzelnen Abrechnungsjahren verpasst, bzw. sogar den Nachzahlungsbetrag einfach auf das folgende Jahr draufschlägt, so habe ich mal vor kurzem in einem Fachnewsletter gelesen, dass man am Ende der Mietzeit die ganzen bis dahin nicht-korrekt-abgerechneten NK zurück verlangen kann! Das scheint kaum bekannt zu sein!? PS: soll ich den Artikel hier nach reichen, wenn ich ihn finde, bei Interesse?)

    Was meint Ihr dazu ( ...ich finde den Artikel momentan leider nicht mehr wieder...) ? Kann das stimmen?

    SG vom BitSurfer ...der immer nur freundliche informative und konstruktive Antworten erwartet :rolleyes:

  • Hallo BitSurfer:

    solch einen Kettenfragesatz finde ich Schei..e.

    "Wenn ein VM [in der gesamten Mietzeit,] die auch dann jährlich berechtigt reklamierte NK-Abrechnung nicht korrekt abrechnet"
    - braucht der M evtl. Nachforderungen bei den entsprechen Positionen nicht zu leisten.

    "und auch die Jahresfrist von den einzelnen Abrechnungsjahren verpasst,"
    - kann er nichts mehr nachfordern, erstatten muss er jedoch.

    "den Nachzahlungsbetrag einfach auf das folgende Jahr draufschlägt,"
    - ist nicht statthaft.

    "so habe ich mal vor kurzem in einem Fachnewsletter gelesen, dass man am Ende der Mietzeit die ganzen bis dahin nicht-korrekt-abgerechneten NK zurück verlangen kann!"
    - Richtig, die bis dahin nicht korrekt abgerechneten NK-Vorauszahlungen, wobei von den letzten beiden Abrechungen ja evtl. die Jahresfrist nach dem Abrechnungszeitraum noch zu beachten wäre.

  • ja, stimmt - ich muß unbedingt diese Newsletter mal hier reinkopieren -danke-

    SG vom BitSurfer ...der immer nur freundliche informative und konstruktive Antworten erwartet :rolleyes:

    Einmal editiert, zuletzt von BitSurfer (10. Mai 2015 um 23:36)

  • BitSurfer:

    "Wenn ein VM [in der gesamten Mietzeit,] die auch dann jährlich berechtigt reklamierte NK-Abrechnung nicht korrekt abrechnet"
    - braucht der M evtl. Nachforderungen bei den entsprechen Positionen nicht zu leisten.
    Die Frage ist eben: nur die letzten 4 Jahre oder z.B. auch dann nach Mietzeit-Ende die letzten meinetwegen ganzen 8 Jahre"
    - Wenn sie (nach einem Jahr) verfristet sind, also wenn bspw. der Abrechnungszeitraum am 31.12.2013 endete.

    "und auch die Jahresfrist von den einzelnen Abrechnungsjahren verpasst,"
    - kann er nichts mehr nachfordern, erstatten muss er jedoch."
    - wie vorher bereits geschreipt.

    "nur dann wieviel, denn die Abrechnungen waren definitiv falsch, dann die ganzen vergangenen Vorauszahlungen?"
    - Nur die, die noch nicht verjährt sind.

  • Zitat

    Das scheint kaum bekannt zu sein!?

    In Fachkreisen ist das bekannt.

    Allerdings scheinst Du dieses Newsletter falsch verstanden zu haben.

    Hat der Vermieter trotz Verpflichtung und nachweisbarer Aufforderung des Mieters keine jährlichen Abrechnungen erstellt, darf dieser nach Mietvertragsende die Vorauszahlungen zurückfordern. Allerdings nur für Abrechnungen die noch nicht verfristet sind. Und hier ist auch die Verjährungsfrist zu beachten.

    Angenommen Mietende ist Mitte 2015 und der Abrechnungszeitraum das Kalenderjahr, dann darf der Mieter bestenfalls die Vorauszahlungen der Abrechnungszeiträume 2012 und 2013, nach erfolgloser Aufforderung, zurückfordern.

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