Hallo Forengemeinde,
hier nun mal kurz gefragt:
Wenn ein VM in der gesamten Mietzeit, die auch dann jährlich berechtigt reklamierte NK-Abrechnung nicht korrekt abrechnet und auch die Jahresfrist von den einzelnen Abrechnungsjahren verpasst, bzw. sogar den Nachzahlungsbetrag einfach auf das folgende Jahr draufschlägt, so habe ich mal vor kurzem in einem Fachnewsletter gelesen, dass man am Ende der Mietzeit die ganzen bis dahin nicht-korrekt-abgerechneten NK zurück verlangen kann! Das scheint kaum bekannt zu sein!? PS: soll ich den Artikel hier nach reichen, wenn ich ihn finde, bei Interesse?)
Was meint Ihr dazu ( ...ich finde den Artikel momentan leider nicht mehr wieder...) ? Kann das stimmen?