Mietpreisbremse Hamburg - Geltung/Rückwirkung

  • Seid gegrüßt,

    ich bin im Begriff eine Wohnung in Hamburg-Winterhude anzumieten. Der Mietvertrag soll in den nächsten Tagen unterzeichnet werden und zum 01.07. beginnen.
    Am 23.6. wird in Hamburg die Verordnung zur Mietpreisbremse aller Voraussicht nach verabschiedet und dann ab 1.7. gelten. Fraglich ist aus meiner Sicht daher, ob mein Mietvertrag bereits von den neuen Regelungen betroffen sein wird. Grundsätzlich soll die Mietpreisbremse ja gerade nicht rückwirkend gelten, aber in diesem Fall wäre ja nur die Unterschrift vor dem 1.7. erfolgt, das Mietverhältnis würde hingegen innerhalb des Geltungszeitraums der neuen gesetzlichen Regelungen beginnen.

    Ich würde mich über ein paar Hinweise freuen. Besten Dank!

  • Hallo,

    Zitat

    . Fraglich ist aus meiner Sicht daher, ob mein Mietvertrag bereits von den neuen Regelungen betroffen sein wird.

    Nein, da die Unterschrift vor dem 01.07.15 erfolgt. Das wäre dann schon ein "bestehendes" Mietverhältnis und ist somit von der Bremse ausgeschlossen.

    Im übrigen kann die Erhöhung auch über 10% liegen, nämlich dann, wenn der Vormieter bereits mehr als 10% gezahlt hat, als es der Mietspiegel vorgibt.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Hallo,

    du mietest eine Wohnung in einem der teuersten Stadtteile in Hamburg an und hoffst jetzt, dass du die Miete nachträglich reduzieren kannst, in dem du sie mit der durchschnittlichen Hamburger Miete vergleichst.

    Das wird interessant. Du kannst nämlich nicht einfach den Mietspiegel nehmen, um die Überschreitung nachzuweisen. Es gilt die ortsübliche Vergleichsmiete und die kann auch über Vergleichswohnungen ermittelt werden. Lass dich also nicht vom Mietenspiegel täuschen. Die Realität sieht völlig anders aus. In Winterhude ist die Durchschnittsmiete bei etwa 12 Euro/qm. D.h. es gibt durchaus Lagen in Winterhude, da sind 20 Euro/qm üblich.

    Soweit ich weiss gilt die Mietpreisbemse sowieso nur für Neuverträge. Hier geht es demnach um die Vertrag und nicht um das Einzugsdatum.

    Hier mein Tipp: Wenn die Wohnung dir zu teurer ist, dann suche dir eine andere, statt einen Vertrag nur mit dem Vorsatz einzugehen, ihn hinterher anfechten zu wollen.

    Gruss
    H H


    Dies ist meine Meinung und keine Rechtsberatung