Mieterhöhung wegen Modernisierung rechtens? (Sanierung Strom)

  • Hallo an alle,
    ich habe eine Mieterhöhung wegen Modernisierung erhalten und bin mir nicht sicher ob es sich
    wirklich um eine Modernisierung handelt. Wenn alles rechtens ist soll es halt so sein.

    Kurze Vorgeschichte: Meine und Nachbars Wohnung werden an Privatleute verkauft. Käufer der Nachbarwohnung erneuert alles und lässt auch die Stromleitungen etc. von einem Elektriker erneuern. Ich habe daraufhin plötzlich keinen Strom mehr da sich herausstellt dass mein Stromanschluss über den Sicherungskasten des Nachbars läuft. (Die Stromzähler befinden sich alles im Keller). Ich kontaktiere meinen neuen Vermieter, der kommt und verhandelt mit dem Elektriker der Nachbarwohnung über die zu ergreifenden Maßnahmen. Das Ansinnen meines Vermieters ist es einfach nur meine Stomkreise (keine Ahnung wie man das korrekt formuliert :-/) einfach zu entkoppeln und den Rest so zu lassen. Dies lehnt der Elektriker aber ab da es den gesetzlichen Vorgaben widerspricht und er sich strafbar machen würde (es gibt wohl keine Schutzschalter etc.). Die Folge war das in meiner Wohnung alle Leitungen, Steckdosen etc. erneuert werden mussten.
    Die Rechnung enthält zwei Posten: 1. Pauschalpreis für Lohn und Material 1.500€, 2. Schlitze schließen 150€.
    (Es wird aber aufgeführt was gemacht und was verbaut wurde)

    Die ganzen Umstände der Maßnahme lassen mich irgendwie daran zweifeln dass es sich um einer Modernisierung handelt (und natürlich kann ich die damit verbundene Mieterhöhung auch gerade nicht gebrauchen :D)

    Wäre nett wenn ihr mir eure Einschätzung mitteilen würdet.

    Beste Grüße
    cschim

  • § 555b BGB Modernisierungsmaßnahmen
    Modernisierungsmaßnahmen sind bauliche Veränderungen,

    1. durch die in Bezug auf die Mietsache Endenergie nachhaltig eingespart wird (energetische Modernisierung),
    2. durch die nicht erneuerbare Primärenergie nachhaltig eingespart oder das Klima nachhaltig geschützt wird, sofern nicht bereits eine energetische Modernisierung nach Nummer 1 vorliegt,
    3. durch die der Wasserverbrauch nachhaltig reduziert wird,
    4. durch die der Gebrauchswert der Mietsache nachhaltig erhöht wird,
    5. durch die die allgemeinen Wohnverhältnisse auf Dauer verbessert werden,
    6. die auf Grund von Umständen durchgeführt werden, die der Vermieter nicht zu vertreten hat, und die keine Erhaltungsmaßnahmen nach § 555a sind, oder
    7. durch die neuer Wohnraum geschaffen wird.

    Ich sehe hier keine Modernisierung, denn

    § 535 BGB - Inhalt und Hauptpflichten des Mietvertrags
    (1) Durch den Mietvertrag wird der Vermieter verpflichtet, dem Mieter den Gebrauch der Mietsache während der Mietzeit zu gewähren. Der Vermieter hat die Mietsache dem Mieter in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu überlassen und sie während der Mietzeit in diesem Zustand zu erhalten. Er hat die auf der Mietsache ruhenden Lasten zu tragen.

    Durch den Wegfall des Stromes infolge anderweitiger Maßnahmen ist Ihre Versosgung nicht mehr gewährleistet. Der Vermieter ist verpflichtet, den Umstand zu beseitigen.

  • Super großen Dank Kolinum für dein schnelle und sehr hilfreiche Antwort! und
    natürlich auch an an Anitari für die Bestätigung!
    Dann weiß ich jetzt was zu tun ist...
    Besten Dank und schönen ersten Advent morgen.
    Herzliche Grüße
    cschim

  • Hallo cschim,

    Reparatur oder Änderung oder Anpassung an neue VDE-Vorschriften sind keine Modernisierungen in dem Sinne, sondern oftmal zwingend erforderliche Massnahmen, welche voll zulasten des VM gehen.
    Du solltest jedoch im eigenen Interesse sicherstellen bzw. überprüfen, ob über Deinen Zähler auch nur Dein Strom fliesst.:rolleyes:

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