Sanierung nach Wasserschaden-Mieterhöhung durch neuen Mietvertrag

  • Hallo,
    folgendes Problem ist aufgetreten:
    In einer Wohnung ist ein Wasserschaden entstanden, bei dem Feuchtigkeit unter dem PVC-Belag die Wände hochgezogen ist. Daraufhin musste die Wohnung (32m²) komplett saniert werden, also Fußböden heraus, die Wand zwischen Küche und Bad wurde z.T. geöffnet. Das Bad (vorher ca. 40 Jahre alt) wurde saniert, einfacher Standard, altes Waschbecken wurde weiterbenutzt, neue Dusche und neue Toilette sowie PVC-Boden (Badgröße ca. 3m²), vorher war Fliesenboden vorhanden.
    Mieter mußte für 4 Monate die Wohnung räumen, es wurde eine leerstehenfde Wohnung im selben Haus zur Verfügung gestellt.
    Der Vermieter hat nun mit Hilfe eines neuen Mietvertrages die Miete erhöht um ca. 35 %. Leider, leider fühlte sich der Mieter unter Druck gesetzt und hat den neuen Mietvertrag unterschrieben (ursprüngliche Mieterhöhung sollte 45 % betragen, wurde heruntergehandelt).
    In der Stadt besteht eine Kappungsgrenze von 15 % und die Mietpreisbremse.
    Der alte Mietvertrag besteht seit mehr als 20 Jahren, eine Kaution wurde seinerzeit nicht vereinbart. Im neuen Mietvertrag ist nun die Zahlung einer Kaution verankert.
    Meine Frage ist nun: Ist das Kind mit Unterschrift des neuen Vertrages in den Brunnen gefallen, oder kann man hier evtl. noch etwas retten?
    Der Vermieter hat durch den neuen Mietvertrag die Kappungsgrenze umgangen, die neue erhöhte Miete ist sofort fällig und nicht erst in 3 Monaten, und er hat dadurch ebenso vermieden, die Kosten der Baumaßnahmen offenzulegen, falls er wegen Modernisierung hätte erhöhen wollen.

    Ich hoffe, dass jemand evtl. eine Einschätzung hat.

    Vielen Dank!

  • Diese Frage betrifft ausnahmsweise mal nicht mich selber-sorry, aber ich denke, wenn man in einer (Uni-) Stadt mit schwierigem Wohnungsmarkt lebt, treten häufiger Probleme auf... :(

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