Guten Abend,
in unserem Mietvertrag wurde die folgende Zusatzvereinbarung aufgeführt:
"Die Mieter verpflichten sich, die elektrischen Außenjalousien bei Hagel geöffnet zu halten und tragen andernfalls die Kosten für entstandene Schäden."
Was ist wenn es während der Abwesenheit der Mieter beginnt zu hageln - kann der Vermieter den Mietern wirklich vorschreiben dass die Außenjalousien jedes Mal beim Verlassen der Wohnung geöffnet werden müssen?
Vielen Dank für eure Hilfe