• Hallo!
    In unserem Mietvertrag ist die Klausel zu Schönheitsreperaturen durchgestrichen und dafür sind wir verpflichtet eine Endrenovierung durchzuführen.
    Wir haben die Wohnung vor einem Jahr renoviert übernommen und sollen jetzt schon wieder alles renovieren...
    Ist das rechtens?

  • Ich tippe es ab, habe gerade keine Möglichkeit es zu fotografieren.
    "Die Wohnung wurde komplett renoviert, hierzu siehe das Übergabeprotokoll, an den Mieter übergeben.
    Beim Auszug verpflichtet sich der Mieter die Schönheitsreparaturen in den Mieträumen auf seine Kosten vorzunehmen.
    Der Vermieter kann danach die Wohnung wieder in einem renovierten Zustand an den neuen Mieter weiter geben.
    Sollte die Renovierung nicht fachgerecht sein, ist der Vermieter berechtigt dieArbeiten faachgerecht ausführen zu lassen. Die entstandenen Kosten werden von dem Mieter übernommen."

  • In dem Übergabeprotokoll befindet sich der Zustand der einzelnen Räume beschrieben. Dort steht auch, dass z.B. Wände im Wohnzimmer grau gestrichen sind. Dann müssen wir ja nicht alles weißen?
    Muss sie mit normalen Abnutzungsspuren leben oder müssen wir sie tatsächlich frisch renoviert abgeben?


    Originalfarben können bleiben, Ich würde die Mietsache besenrein und ohne Beschädigungen zurückgeben. Eine Vorabbesichtigung halte ich immer für ratsam.

  • Nach einem Jahr hier wohnen, halten sich die "Beschädigungen" ja eh sehr im Rahmen. Ich werde mit ihr telefonisch einen Termin Mitte November zur Vorabnahme machen und dann am 30.12.16 die Übergabe :)
    Danke!

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