Hallo,
Situation ist folgende:
Es handelt sich um einen befristeten Mietvertrag, der vom Vermieter vorzeitig am 1.8.2016 fristgerecht zum 1.4.2017 gekündigt wurde.
Nach Rücksprache mit dem Vermieter wurde eine Verlängerung gewährt und der Vermieter hat ein entsprechendes Angebot geschickt für einen Vertrag ab dem 1.10.2017 (das eigentliche Ende des ursprünglichen Vertrags, der vorzeitig gekündigt wurde).
In dem Schreiben steht allerdings auch drin, der bestehende Vertrag würde erst zum 1.10.2017 enden.
Das Problem ist, dass der Vermieter das vom Mieter unterschriebene Angebot nicht erhalten hat und daher den Wohnraum zum 1.4.2017 erneut vermietet hat und jetzt vom Mieter den Auszug verlangt.
Ist es rechtens, vom Mieter den Auszug zum 1.4.2017 zu verlangen, wenn in dem Verlängerungsangebot, welches Monate nach der ursprünglichen Kündigung aufgesetzt wurde, auf einen bestehenden Mietvertrag bis zum 1.10.2017 verwiesen wird?
Das Verlängerungsangebot, welches beim Vermieter nicht eingegangen ist, bezieht sich auch ausschließlich auf einen Vertrag ab dem 1.10.2017.
Danke