Hallo,
ich bin mir sicher, meine Fragen sind in anderen Themen schonmal besprochen worden, allerdings liest man immer wieder gegenteilige Antworten, deshalb würde ich mich noch einmal über fundierte Meinungen freuen.
Es handelt sich um folgende Rahmenbedingungen: Befristeter Untermietvertrag auf 3 Jahre für ein unmöbliertes Zimmer.
1) Man nehme an, es liegt ein Mietvertrag zwischen Hauptmieter und Untermieter vor. In diesem Vertrag wird die Kündigungsfrist für beide Parteien folglich geregelt:
A: Kündigungsfrist von 3 Monaten, allerdings nur wenn ein Nachmieter gefunden wird
B: Kündigungsfrist von 6 Monaten ohne Nachmieter, aber nur zum "Semesteranfang"
Sind diese Fisten für den Untermieter bindend, oder sind diese nicht rechtskräftig?
2) Man nehme an, die Nachmietersuche wird von den verbleibenden Parteien auf unterschiedlichste Weise boykottiert (z.B wird auf Anfragen nicht eingegangen) daher kann kein Nachmieter gefunden werden.
Hat das Auswirkungen auf die Kündigungsfristen, oder ist das das gute Recht der verbleibenden Parteien?
Danke für hilfreiche Antworten.
Grüße