Gilt DDR-Mietvertrag bei Umzug in andere Wohnung im gleichen Haus?

  • Edit:
    In der Vereinbarung steht ja nur geschrieben, dass der Vermieter von der Durchführung der Schönheitsreparaturen befreit wird, oder? Da steht aber nichts davon, dass Du dafür verantwortlich bist, oder?

    Hier der genaue Wortlaut:
    "Auf der Grundlage der geltenden Mietrechts- und Mietpreisordnung wird im gegenseitigen Einvernehmen folgendes vereinbart: Mit Wirkung vom 01.01.1991 entfällt die Verpflichtung des Vermieters, die malermäßige Instandhaltung Ihrer Wohnung durchzuführen. Der Mietpreis wird um 9,90 DM auf 91,75 DMark herabgesetzt."

    Zitat

    Ansonsten würde ich hier mal nach einem Mietvertrag für die aktuelle Wohnung fragen, bzw. nach einem Schriftstück, auf welchem geschrieben steht, dass der alte Mietvertrag auf die jetzige Wohnung übergeht.

    Ich habe den alten DDR-Mietvertrag vorliegen. Ein neuer wurde nicht gefertigt. Ein Schriftstück für einen Übergang gibt es auch nicht. Ich denke ein neuer Mietvertrag wurde zu fertigen vergessen!

    Nochmal die Frage: Sollte ich einen RA beauftragen, weil eine weitere Korrespondenz mit dem VM aussichtslos scheint?

  • Hm - wie bemisst du deine Zeit?
    1 Tag Tapeten entfernen vs. mind. 2-3 Tage für RA-Gespräche, ggf. Verhandlung, diverse Schreiben, das ganze Spiel mindestens Vorfinanzieren...

  • Ansonsten würde ich hier mal nach einem Mietvertrag für die aktuelle Wohnung fragen, bzw. nach einem Schriftstück, auf welchem geschrieben steht, dass der alte Mietvertrag auf die jetzige Wohnung übergeht.


    Nicht nur das, es müsste auch vom Mieter unterschrieben sein bzw. werden.

  • Danke für die Antworten! Ich habe nun einen RA angerufen und werde entscheiden was ich mache!

    Klar wäge auch ich ab, ob ein Abreißen der Tapeten bei unklarer Rechtslage nicht "klüger" wäre! Ich bin mir aber (noch) sicher mit den hier erteilten Hilfestellungen, dass diese Aufgabe nicht von mir verlangt werden kann. Mit dem Tapetenabriss mache ich doch auch keine Schönheitsreparatur, sondern versetze die Wohnung in einen Art "Urzustand", dass dann der Maler ran kann.

    Einmal editiert, zuletzt von Tut-tut (31. Mai 2017 um 13:14)

  • Hm - wie bemisst du deine Zeit?
    1 Tag Tapeten entfernen vs. mind. 2-3 Tage für RA-Gespräche, ggf. Verhandlung, diverse Schreiben, das ganze Spiel mindestens Vorfinanzieren...

    Du unterschätzt den DDR-Tapetenleim, bzw. die damals verwendete Leimfarbe.

    Ich hatte damals auch das Vergnügen damit. Ich habe für einen einzelnen Raum einen ganzen Tag benötigt.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Du unterschätzt den DDR-Tapetenleim, bzw. die damals verwendete Leimfarbe.

    Ich hatte damals auch das Vergnügen damit. Ich habe für einen einzelnen Raum einen ganzen Tag benötigt.

    Da ich gerade eine Praxis mit ~160m², Baujahr 1954 und überwiegend DDR-Tapetenuntergrund saniert habe...
    Also die alten Tapeten werden sicher mal wieder modern, von den Einzellern über die Holzdekor bis zu den Ziegelsteinmustern...

    Ich hab von dem alten Tapetenleim übrigens noch was zu liegen, passiert halt wenn man die Handwerkertruppe einer alten DDR-Wohnungsverwaltung übernimmt.

    Warmes, kein heißes, Wasser am Vorabend mit Quast drauf und wirken lassen hilft übrigens ungemein.

  • Zitat

    Warmes, kein heißes, Wasser am Vorabend mit Quast drauf und wirken lassen hilft übrigens ungemein.

    Hat in meinem Fall nicht viel geholfen. Zumindest nicht im Plattenbau.

    Damals scheint man keine Grundierungen gekannt zu haben. Als erstes hat mal offensichtlich alte Zeitungen mit Spezialkleber an die Wand gepackt, darauf dann die Tapete und darüber dann die Leimfarbe.
    Die Hölle...

    Wenn ich mal wieder so eine Wohnung habe, werde ich den Mist wahrscheinlich gleich runterschleifen ;)

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • ...Damals scheint man keine Grundierungen gekannt zu haben....

    stimmt. Die kamen auch erst in den 70ern und 80ern im Westen auf. Bis dahin wurde auch dort wie im Osten bis zur Wende (und auch noch die ersten Jahre danach) einfach vorgekleistert. Da man den Tapetenkleister nicht immer und in der gewünschten Menge bekam war man da erfindungsreich. Bei den Plattenbauten kommen da nun einmal die Wand aus Beton, Mangel an Material, wollten doch nicht selten mehrere Dutzend Familien gleichzeitig in einem Haus und häufiger quasi das gesamte Viertel gleichseitig tapezieren und dann auch noch zu meist Laien als Heimwerker mangels Alternative zusammen.

    Weil die so verklebten Tapeten dann entweder gleich von der Wand fielen oder halt für die Ewigkeit damit verschweißt waren wurde gerne und Häufig über tapeziert. Die dickeren Schichten bekam man dann auch wieder einfacher ab. Die untergeklebte Zeitung sollte genauso wie das vorkleistern den Untergrund vereinheitlichen, sowohl von der Saugkraft her. wie auch in der Ebenheit/Glätte. Dies wurde auch im Westen so gehandhabt, habe zumindest in den 90ern und 2000ern in etlichen Wohnungen so diverse Zeitungen vorgefunden. Ist oft nicht uninteressant - von alten Fußballspielen, Staatsbesuchen usw..

  • Zitat

    Ist oft nicht uninteressant - von alten Fußballspielen, Staatsbesuchen usw..

    So etwas hat einer meiner Mieter (gelernter Maler) auch bei der Einzugsrenovierung entdeckt. Er hat einzelne Stellen mit den Zeitungen dann frei gelassen, so dass diese später dauerhaft zu sehen waren.

    Das fand ich durchaus nett anzusehen und wurde gleich daran erinnert, dass die Lokomotive Leipzig im Jahr 1986 den FDGB-Pokal gewonnen hat.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

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