Edit:
In der Vereinbarung steht ja nur geschrieben, dass der Vermieter von der Durchführung der Schönheitsreparaturen befreit wird, oder? Da steht aber nichts davon, dass Du dafür verantwortlich bist, oder?
Hier der genaue Wortlaut:
"Auf der Grundlage der geltenden Mietrechts- und Mietpreisordnung wird im gegenseitigen Einvernehmen folgendes vereinbart: Mit Wirkung vom 01.01.1991 entfällt die Verpflichtung des Vermieters, die malermäßige Instandhaltung Ihrer Wohnung durchzuführen. Der Mietpreis wird um 9,90 DM auf 91,75 DMark herabgesetzt."
ZitatAnsonsten würde ich hier mal nach einem Mietvertrag für die aktuelle Wohnung fragen, bzw. nach einem Schriftstück, auf welchem geschrieben steht, dass der alte Mietvertrag auf die jetzige Wohnung übergeht.
Ich habe den alten DDR-Mietvertrag vorliegen. Ein neuer wurde nicht gefertigt. Ein Schriftstück für einen Übergang gibt es auch nicht. Ich denke ein neuer Mietvertrag wurde zu fertigen vergessen!
Nochmal die Frage: Sollte ich einen RA beauftragen, weil eine weitere Korrespondenz mit dem VM aussichtslos scheint?