Einseitige Kündigung einer Wohnung

  • Hallo zusammen,
    eine Freundin von mir hat mit ihrem damaligen Freund eine Wohnung bezogen. Sie haben beide den Mietvertrag unterschrieben. Nun ist die Beziehung vorbei und sie möchte ausziehen und die Wohnung kündigen.
    Allerdings reagiert der Ex-Freund nicht auf Nachrichten und weigert sich die Kündigung zu unterschreiben.
    Sie ist total am verzweifeln und weiß nicht weiter.

    Ist eine einseitige Kündigung rechtens oder müssen beide die Kündigung unterschreiben?
    Wie könnte man da am besten vorgehen?

    Danke für eure Hilfe!

  • Bilden mehrere Personen die Partei Mieter kann eine Person davon nicht allein kündigen bzw. wäre dies eine unwirksame Teilkündigung.

    Die Freundin kann ihren Ex auf Zustimmung zur gemeinsamen Kündigung verklagen. Dann ersetzt das Urteil seine Unterschrift unter die Kündigung.

    Diese Klage soll recht zügig gehen. Glesen habe ich mal was von 8 - 12 Wochen.

  • Nun ist die Beziehung vorbei und sie möchte ausziehen und die Wohnung kündigen.
    Allerdings reagiert der Ex-Freund nicht auf Nachrichten und weigert sich die Kündigung zu unterschreiben.


    Das ist heutzutage schon Alltagsszenario...
    Sie kann natürlich ausziehen, jedoch entbindet sie das nicht von Ihrer (100%!) Mietzahlungspflicht.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!