Kündigung durch verzögerter Zahlung der Kosten des Handwerkers.

  • Hallo liebe Communtity :)

    ich hoffe hier kann meiner Partnerin (23) und mir (21) geholfen werden..

    Meine Freundin wohnt in einer 1 Zimmer Wohnung zur Miete.. ich wohne bei ihr, stehe allerdings nicht mit im Mietvertrag.

    Nun gab es vor einiger Zeit einen Vorfall, da das Rohr der Toilette verstopft war und es bei den Nachbarn bereits getropft hat.

    Unsere Vermieterin hat anschließend eine Reinigungsfirma bestellt die dann die Ursache gesucht und die Verstopfung beseitigt hat.

    Die Firma meinte, dass die Verstopfung nicht durch Fremdkörper wie Feuchttücher oder anderen Dingen ausgelöst wurde.

    Alles was gefunden wurde, sind normale Überreste sowie ein paar Haare wo der Herr aber meinte, dass das normal sei wenn eine Dame

    mit im Haus lebt. Nun haben wir eine Rechnung der Vermieterin bekommen und sollen einen Teil der kosten die Aufgekommen sind zahlen.

    Dies konnten wir durch fehlende Zahlungsmittel bis heute nicht begleichen. Nun kam die Vermieterin heute an und drohte mit einer Kündigung

    des Mietverhältnisses wenn diese Zahlung bis zum Ende der Woche nicht beglichen sei. Dazu wolle sie auch die Unterlagen, der Wohnung, die für den

    Antrag für die Sozialhilfe des Jobcenters nötig sind bis zur Begleichung der Kosten nicht ausfüllen. Da wir erst seit etwas über einem Jahr hier in der Umgebung

    bzw. diesem Bundesland wohnen müssten wir wahrscheinlich dann auch wieder zurück wenn es dazu kommt.

    Meine Fragen dabei wären:

    1. Darf die Vermieterin das Mietverhältnis einfach Kündigen nur weil die Kosten der Reinigungsfirma nicht beglichen wurden?

    2. Ist es überhaupt richtig, dass wir nun die Kosten der Reinigungsfirma begleichen müssen? (Ihre Versicherung hat anscheinend nicht bezahlt.)


    Eure Hilfe wäre mir sehr Willkommen..

    Liebe Grüße:)

  • Hallo Kxt3,

    1. nicht wegen der nicht bezahlten Handwerkerrechnung. Wenn ich allerdings so lese, dass Du bei Deiner Freundin wohnst, ohne im Mietvertrag zu stehen: Hat die Vermieterin Deinem Einzug zugestimmt? Falls nein, waere das durchaus ein moeglicher Kuendigungsgrund.

    2. wenn die Vermieterin Geld von Euch will, muss sie nachweisen, dass Ihr oder Eure Gaeste die Verstopfung verursacht habt. Kann sie das, muesst Ihr zahlen. Wenn nicht, dann nicht.

    cu

    Guenni

  • Alles was gefunden wurde, sind normale Überreste sowie ein paar Haare wo der Herr aber meinte, dass das normal sei wenn eine Dame

    mit im Haus lebt

    Ein paar Haare verstopfen kein WC, vielmehr die sog.Überreste, die einfach nicht in die WC-Schüssel gehören. Was da reingehört fliesst leicht ab, verstopft nicht, auch wenn der "Herr" meint dies sei normal wenn eine Dame mit im Haus wohnt.

    Mit einem Teil der Kosten würde ich an Euerer Stelle zufrieden sein. Ein gutgemeinter Rat, Ihr spart Euch möglicherweise viel Unannehmlichkeiten.

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