Weißeln - Vormieter - Vermieter oder Mieter

  • Hallo,

    meine Frage bezieht sich wie im Titel genannt um das Weißeln und wer verantwortlich ist. Wir beziehen eine Wohnung die erhebliche Gebrauchsspuren aufweist. Schwarze Flecken, Fettspritzer und gräulich wirkende Wände. Für mich ein Anzeichen, das schon lange nicht mehr gestrichen wurde. Wer ist nun dafür verantwortlich zu Streichen?

    Vielen Dank im Vorraus

  • Wer zuständig bzw. verantwortlich ist sagt eigentlich der Mietvertrag. Wenn die Wohnung in diesem Zustand übernommen wurde -gemietet wie gesehen- liegt es am Mieter wie er sich die Wohnung gestaltet.

  • Kann es wirklich verlangt werden bei Einzug zu Renovieren? Vertraglich ist hier nichts festgelegt. Nur die übliche Klausel mit den fälligen Schönheitsreparaturen bei Rückgabe der Mietsache, die aber meines Wissens entfällt falls die Wohnung so übernommen wurde. Ist somit der Vermieter verpflichtet die Wohnung zu Weißen?

  • Das käme auf die Vereinbarungen in den Mietverträgen an.

    Letztlich ist der Vermieter verantwortlich wenn er eine saubere Wohnung vermieten will um damit sicherzustellen auch eine saubere Wohnung wieder in Empfang zu nehmen.

    Er könnte z.B. den Vormieter - entsprechend der Vereinbarungen im Mietvertrag - für die Kostenübernahme verantwortlich machen.

    Gäbe es keine Klausel über Schönheitsreparaturen, dann wäre es wohl auch am Vermieter etwas zu unternehmen.

    Auszug § 535:

    Der Vermieter hat die Mietsache dem Mieter in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu überlassen und sie während der Mietzeit in diesem Zustand zu erhalten.

    Dann wäre noch zu bemerken, dass man nicht gezwungen wird eine heruntergekommenen Wohnung anzumieten.

    Um hier Streit aus dem Weg zu gehen, sollte der Mieter Vereinbarungen mit dem Vermieter treffen und immer ein Übernahmeprotokoll zu fertigen.


  • Es gibt natürlich die Möglichkeit eine Wohnung unrenoviert zu vermieten. Der Mieter übernimmt die Wohnung in diesem Zustand und hinterlässt diese nach Auszug auch unrenoviert.

    Der Mieter hat nach Einzug die Möglichkeit sich die Wohnung nach seinem Geschmack zu renovieren.

  • Sagen wir der Vormieter fällt raus, da er die Wohnung so übernommen hat und nicht dazu verpflichtet ist. Muss ich dann auf meine Kosten die Mietsache Weißeln oder kann ich vom Vermieter verlangen die Wohnung ordnungsgemäß zu übergeben. Die Wohnung ist sonst top in Schuss, keine Mängel, nur die Wände sind nicht akzeptabel.

  • . Die Wohnung ist sonst top in Schuss, keine Mängel, nur die Wände sind nicht akzeptabel.

    Wenn Du die Wohnung in diesem Zustand übernommen und akzeptiert hast, wirst Du selbst Hand anlegen müssen um die Wände nach Deinen Bedürfnissen zu renovieren.

  • Muss ich dann auf meine Kosten die Mietsache Weißeln oder kann ich vom Vermieter verlangen die Wohnung ordnungsgemäß zu übergeben.

    Ich hier nochmal: Es gibt keine gesetzliche Verpflichtung, wonach der Vermieter eine renovierte Wohnung übergeben muss.

    Das fällt alles unter Vertragsfreiheit. Wenn der Vermieter nicht renovieren möchte, steht es Dir frei, selbst zu streichen oder halt eine andere Wohnung zu suchen.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Kann es wirklich verlangt werden bei Einzug zu Renovieren?

    Von jeher wurde eigentlich vom Mieter tapeziert! Der Mieter hat nach seinem

    jeweiligen Geschmack die Tapeten ausgesucht und seine Wohnung hergerichtet.

    Viele würden sich bedanken, wenn der Vermieter ihnen vorschreiben würde,

    wie ihre Wohnung auszusehen hat. Deshalb ist die Frage schon sehr ungewöhnlich,

    ob man vor Einzug die Wohnung renoviert.



  • Viele würden sich bedanken, wenn der Vermieter ihnen vorschreiben würde,

    wie ihre Wohnung auszusehen hat. Deshalb ist die Frage schon sehr ungewöhnlich

    Eine sehr gewagte Aussage. In den vielen Jahren meiner Vermieterei hätte ich nie gewagt dem Mieter vorzuschreiben, wie seine

    Wohnung auszusehen hat.

  • Von jeher wurde eigentlich vom Mieter tapeziert! Der Mieter hat nach seinem

    jeweiligen Geschmack die Tapeten ausgesucht und seine Wohnung hergerichtet.

    Viele würden sich bedanken, wenn der Vermieter ihnen vorschreiben würde,

    wie ihre Wohnung auszusehen hat. Deshalb ist die Frage schon sehr ungewöhnlich,

    ob man vor Einzug die Wohnung renoviert.

    Viele würden sich bedanken wenn der Vermieter ihnen vorschreiben würde ...etc pp.

  • Hast mal wieder nicht verstanden, was Grace mit ihrem Beitrag sagen wollte? Hast zwar darauf geantwortet aber deine Antwort mal wieder neben der Spur.

    Also ist der ab jetzt mit von der Partie!

    Viele würden sich bedanken, wenn der Vermieter ihnen vorschreiben würde,

    wie ihre Wohnung auszusehen hat.

    :D Damit es auch Jeder versteht!



  • Dachte ich mir, dass Dein Beitrag eigentlich nur Ironie sein kann. Nur fehlte mir ein Smiley, was ich in diesem Fall immer dazusetze.

    Für diese Zwecke u.a. gibt es diese Ja.

  • Von jeher wurde eigentlich vom Mieter tapeziert! Der Mieter hat nach seinem

    jeweiligen Geschmack die Tapeten ausgesucht und seine Wohnung hergerichtet.

    Viele würden sich bedanken, wenn der Vermieter ihnen vorschreiben würde,

    wie ihre Wohnung auszusehen hat. Deshalb ist die Frage schon sehr ungewöhnlich,

    ob man vor Einzug die Wohnung renoviert.

    Und wenn du ausziehst musst du sie wieder wegmachen, wenn Vertraglich festgelegt. Genauso steht's mit farbigen Wänden. Der Mieter hat die Pflicht das Mietobjekt im gesäuberter Zustand und mit beseitigten Schönheitsreparaturen zu übergeben. Warum sollte ich mich bei Einzug darum kümmern. Das ist doch Vormieter, Vermieter-Sache oder verstehe ich was falsch?

  • Es geht hier nicht um besondere Einrichtungsarten sondern um die Grundreinigung und Grundierung (weißer Anstrich). Wenn ich tapezieren will oder farbige Wände ist mir schon klar, dass das der Vermieter nicht übernimmt. War aber auch nicht gefragt....

  • Zur Sache nochmal:

    Vielleicht habe ich es hier überlesen, aber ein Vermieter sollte wissen, dass er keinen Anspruch auf eine renovierte Wohnung bei Auszug hat, wenn er sie nicht nachweislich bei Einzug renoviert hatte.

    Klauseln über Schönheitsreparaturen sind dann auch im Mietvertrag Makulatur.

    Der Vermieter kann auch gegen Zahlung eines Ausgleichs, der dem Wert der Renovierung entspricht, sich aus dieser misslichen Lage befreien.

  • Der Mieter hat die Pflicht das Mietobjekt im gesäuberter Zustand und mit beseitigten Schönheitsreparaturen zu übergeben.

    Aber auch nur, wenn dies mit dem Vormieter vertraglich vereinbart wurde.

    Auch wenn Du es immer noch nicht verstehen willst: Der Vermieter ist nicht verpflichtet, ein Grundanstrich oder ähnliches zu liefern.

    Was der Vormieter zu bringen hat, kann Dir egal sein. Dein Vertragspartner ist der Vermieter. Wenn dieser keine renovierte Wohnung übergeben will, dann musst Du damit leben, oder eine andere Wohnung suchen.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

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