Aufhebungsvertrag vom Vermieter und verzwickte Lage

  • Hallo liebe Gemeinde,

    ich hoffe, ihr könnt mir ein paar Tipps geben, aus der verzwickten Lage herauszukommen und mich motivieren, dem Vermieter meiner derzeitigen Wohnung Stirn zu bieten :)

    Folgender Fall:

    Mein Freund und ich sind im Juni 2017 in eine gemeinsame Wohnung in Jena gezogen. Er Azubi, ich Facharbeiter. Unser Vermieter ist ein Privatmann. Die Kaltmiete habe ich vom meinem Einkommen bezahlt, den Stellplatz + Nebenkosten mein Freund von seinem Azubigehalt (Warmmiete beträgt etwas unter 800 EUR). Im Mietvertrag stehen wir beide als Mieter. Der Mietvertrag beinhaltet eine Klausel mit einem Jahr Kündigungssperre.

    Im Januar 2018 hat mein Freund ausgelernt und hat eine lukrative Stelle in München von seinem Ausbildungsbetrieb angeboten bekommen. Nach langen Gesprächen und Kalkulationen haben wir uns dazu entschieden, dass er die Stelle annimmt, nach München zieht, und wir uns nur an Wochenenden und im Urlaub sehen. Anfang März 2018 hat er eine Wohnung in München gemietet und wohnt nun dort. Sein offizieller Wohnsitz ist München. Er ist nun quasi Mieter zweier Wohnungen, was mit einem gewissen Risiko behaftet ist (falls mir mal ein Stein auf den Kopf fällt, hat er den Salat ;) )

    Also, habe ich dem Vermieter mitgeteilt, dass mein Freund nun woanders wohnt, und ich in der Wohnung, als alleiniger Mieter, bleiben werde. Bedeutet zwar für mich, dass ich knapp die Hälfte meines Einkommens für die Miete verbrate - aber die Wohnung ist es mir wert, und außerdem, möchte ich mich nicht wieder in Umzugsstress stürzen. Da hab ich ihn auch gebeteten, meinen Freund aus dem Mietvertrag zu streichen.

    Dem Vermieter hat es aber nicht so gut gefallen. Sein Ziel war immer, zwei Mieter im Vertrag stehen zu haben. Und außerdem gibt es da noch ein Problem mit der Mietkaution, die auf einem Mietkautionskonto liegt, das auf den Namen meines Freundes, bei seiner Bank, mit meinem Geld, angelegt wurde. Also, hat uns der Vermieter ein Aufhebungsvertrag zur Unterschrift vorgelegt, anfangs mit dem Datum 31.06.2018. Da wir ganz schön perplex waren, haben wir das Datum auf den 31.07.2018 hochsetzen lassen – jedoch noch nicht unterschrieben. Es erschien uns ziemlich unrealistisch, eine passende Wohnung - in Jena - schon so bald, zu finden – und vor allem: zu bekommen! Also, ging ich auf die Suche nach neuer Wohnung.

    Wie es nun das Schicksal will, schaue ich mir heute eine schnucklige Wohnung an, die zum 01.05.2018 frei wird. Die Wohnungsanzeige wurde am 29.03.2018 online geschalten. Ich habe gleich sofort reagiert und einen Termin für heute Abend zur Besichtigung ausgemacht (der Terminvorschlag kam vom Makler). Gestern habe ich also dem Vermieter eine nette Nachricht geschrieben und gefragt, ob wir den Aufhebungsvertrag zum 31.05.2018 aufsetzen könnten. Seine erste Nachricht: Ja, kein Problem. Er schaltet die Anzeige für die Wohnung diese Woche noch online, wenn der Aufhebungsvertrag unterschrieben bei ihm vorliegt. Paar Stunden später kommt die Nachricht: Äh, sorry doch nicht - es bleibt beim 31.07.2018. Er hätte die Kündigungsfrist für POTENTIELLE NACHMIETER übersehen! Er will uns aber entgegen kommen und die Frist verkürzen, falls der potenzielle Nachmieter die Wohnung schon früher beziehen kann.

    Daraufhin habe ich ihm geantwortet, dass der Aufhebungsvertrag für mich keinerlei Vorteile bringt. Entweder besteht das Risiko, dass ich ab August ohne Wohnung da stehe - oder, dass ich für mehrere Monate doppelte Mieten tragen muss, falls es mit der schnuckligen Wohnung ab 01.05. klappt.

    Da ich mir die derzeitige Wohnung nach wie vor - wenn auch mit Abstrichen - leisten kann, bewegt mich nichts dazu, den Aufhebungsvertrag zu unterzeichnen.

    Mein Freund meint, dass der Vermieter mich loswerden will. Wenn er uns kontaktiert, dann nur über meinen Freund, obwohl ich derjenige bin, der die Miete bezahlt und die Mängel an der Wohnung meldet (zum Beispiel Schimmelbefall, was noch eine eigene Story für sich ist).

    Wie soll ich mich nun verhalten? Soll ich sein Angebot annehmen und riskieren, doppelte Mieten über drei Monate hinweg zu zahlen, falls mir die schnucklige Wohnung zusagt und sich kein potenzieller Nachmieter zum 01.06. findet? Oder den Aufhebungsvertrag liegen lassen, verlangen, dass mein Freund aus dem Mietvertrag rausgenommen wird - und erst dann ordentlich kündigen, wenn ich eine neue Wohnung, fristgerecht ohne doppelte Belastung, gefunden habe und beziehen kann? Was kann er mir noch anhaben (z. Bsp. Miete erhöhen, Kaution einbehalten)? Was habe ich dann sonst für Rechte und Möglichkeiten in dem Fall? Bitte um Hilfe :)

  • Wie soll ich mich nun verhalten?

    Bitte weniger bla,bla, und mehr Fakten.:)

    Soll ich sein Angebot annehmen und riskieren, doppelte Mieten über drei Monate hinweg zu zahlen,

    Deine Entscheidung. So ungewöhnlich ist das jedenfalls nicht.

    verlangen, dass mein Freund aus dem Mietvertrag rausgenommen wird

    Verlangen kannst du das, aber wenn beide im MV. stehen könnt ihr grundsätzlich nur gemeinsam kündigen, oder eben nicht.

    erst dann ordentlich kündigen, wenn ich eine neue Wohnung, fristgerecht ohne doppelte Belastung, gefunden habe und beziehen kann?

    Das klingt nach einer schlauen Idee.

    Einmal editiert, zuletzt von AJ1900 (5. April 2018 um 11:46)

  • Was habe ich dann sonst für Rechte und Möglichkeiten in dem Fall? Bitte um Hilfe

    Du hast das Recht, den Vertrag bis zum Ende der Laufzeit zu erfüllen. Du hast aber keinerlei Recht zu verlangen, dass dein Freund aus dem Vertrag enlassen wird. Das klappt nur, wenn beide Mieter den Vertrag gemeinsam kündigen, oder euch der Vermieter mit Abschluss eines Aufhebungsvertrages vorzeitig entlässt. Aber bedenke, solch ein Vertrag richtet sich erst an zweiter Stelle an die Wünsche der ausziehenden Mieter.

    und erst dann ordentlich kündigen, wenn ich eine neue Wohnung, fristgerecht ohne doppelte Belastung, gefunden habe

    Und solche Wohnungen fallen nicht von den Bäumen, da ist schon viel Glück erforderlich, wenn der Umzug ohne Mietdoppelzahlung über die Bühne gehen soll.

  • Bitte weniger bla,bla, und mehr Fakten.:)

    Deine Entscheidung. So ungewöhnlich ist das jedenfalls nicht.

    Verlangen kannst du das, aber wenn beide im MV. stehen könnt ihr grundsätzlich nur gemeinsam kündigen, oder eben nicht.

    Das klingt nach einer schlauen Idee.

    1. Danke, sehr freundlich :)

    2. Auf die Info habe ich gewartet. Nur wir beide können also kündigen. Den Vertrag auf einen Mieter übertragen, geht also nicht.

    3. Das ist in der Tat, eine sehr schlaue Idee - aber wie Köbes schon schrieb, braucht man da schon sehr viel Glück dabei.

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