Schreiben Vermieter Mieterhöhung

  • Folgendes Schreiben habe ich vom Vermieter erhalten:

    ...habe beschlossen die Miete zu erhöhen (100 € mehr monatlich) - diese Mieterhöhung ist nicht diskutierbar...

    Dann ein Schreiben dabei (Zusatz zum Mietvertrag) über die Mieterhöhung das ich unterschreiben soll...

    Meine Frage: So kann eine Mieterhöhung kaum funktionieren, oder?

    Danke fuer Eure Hilfe!

  • Wenn du zustimmst, kann das funktionieren.

    Aber wenn das Schreiben so vollständig zitiert wurde, gibt es für dich keinen Grund, die Mieterhöhung zu akzeptieren. Der Vermieter hat schon völlig recht, so braucht man über eine Mieterhöhung nicht diskutieren. Denn SO wird er damit vor Gericht scheitern.

  • Meine Frage: So kann eine Mieterhöhung kaum funktionieren, oder?

    Du solltest natürlich prüfen, wie hoch eine tatsächliche Mieterhöhung in deinem Fall ausfallen könnte. Gibt es für deinen Wohnort einen qualifizierten Mietspiegel, oder ist die mögliche Erhöhung auf 15% gedeckelt? Erst wenn das dann feststeht, dass die 100.- Euro das kleinere Übel ist, solltest du die Erhöhung akzeptieren.

  • Leider gibt es für unsere Gemeinde keinen Mietspiegel und auch umliegende Gemeinden können, lt. Auskunft vom Rathaus, nicht

    zum Vergleich herangezogen werden. Ich fand dieses Schreiben sehr unverschämt - ... ich habe beschlossen und vorallem nicht diskutierbar.

    Die Miete ist von 750 auf 850 gestiegen. Muss eine Mieterhöhung nicht begründet sein?

  • Muss eine Mieterhöhung nicht begründet sein?

    Aber sicher doch! Wenn es in deinem Fall keinen Mietspiegel gibt, dann muss der Vermieter 3 in Lage und Größe vergleichbare Wohnungen benennen. Die müssen dann sobeschrieben sein, dass du sie überprüfen kannst.

    Lass dich nicht mit Vergleichen aus den Immobilienportalen reinlegen, die zählen nicht als Mietspiegel sondern sind eher ein Anhaltspunkt bei der Vermietung von Neubauwohnungen.

  • Vielen Dank fuer Eure Antworten!

    Wuerde denn ein Fenstertausch (die alten waren von 1970 und alle total verfault und verschimmelt) zur Mieterhoehung berechtigen

    und wie muss diese formmaessig dann so aussehen?

  • und wie muss diese formmaessig dann so aussehen?

    Auf jeden Fall nicht so! Entweder es flattert ein Schreiben ins Haus, mit dem der Vermieter um eine Mieterhöhung z.B. bis zur ortsüblichen Miete nach Vergleichswohnungen/ MIetspiegel bittet. Das nennt sich dann Mieterhhungsbegehren und müsste von dir unterschrieben werden.

    Oder aber der Vermieter bezieht sich auf § 559 BGB und meint damit die Erneuerung der Fenster. Das muss er aber schon ganz genau erklären und berechnen, was er ja in deinem Fall nicht gemacht hat.

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