Fristlose Kündigung 1 Miete Rückstand

  • Guten Tag,

    Person A lag mit zwei Mieten im Rückstand.

    Es wurde eine Frist gesetzt um beide Mieten zu begleichen.

    Es liegt NOCH keine Kündigung vor.

    Eine Monatsmiete konnte nun aufgebracht werden und ist beglichen.

    Stand jetzt,eine Miete ist noch offen.

    Wenn jetzt eine fristlose Kündigung zugeht mit evtl. der hilfsweisen ordentlichen Kündigung,ist diese dann rechtens?

    Bisher ist im Netz nur zu lesen,dass es bei zwei Mieten wirksam ist.

    Zum Mietverhältnis:

    seit 2014

    Familie mit einem Kind

    NIE Vertragswidrig gehandelt,sprich auch in der Vergangenheit KEINE Mietschulden.

    Dankeschön

  • Wenn jetzt eine fristlose Kündigung zugeht mit evtl. der hilfsweisen ordentlichen Kündigung,ist diese dann rechtens?

    Fristlose Kündigung ist unwirksam. Ordentliche Kündigung ist wirksam, wenn mindestens eine volle Monatsmiete länger als 1 Monat im Verzug ist. Da bei dir ja noch eine volle Monatsmiete im Verzug ist und das länger als ein Monat könnte eine ordentliche Kündigung möglich sein.

    Man sollte also so schnell wie möglich wenigstens noch einen Teil der offenen Miete begleichen und das unbedingt vor der Kündigung. Denn eine ordentliche Kündigung kann nicht durch Zahlung geheilt werden, dies ist nur bei einer fristlosen Kündigung möglich.

    Meine Antworten sind keine Rechtsberatung und die Richtigkeit sind nicht garantiert!

  • Zahlt einen Teil an und versucht dann mit dem Vermieter fuer den Rest eine Ratenzahlung zu vereinbaren. Die meisten Vermieter nehmen das durchaus positiv auf, zeigt es doch, dass sich die Mieter kuemmern.

    Ihr solltet allerdings dringend darauf achten, dass das in den naechsten 2 Jahren nicht noch einmal vorkommt. Dann kann man es naemlich nicht mehr durch Nachzahlung heilen.

    cu

    Guenni

  • Ihr solltet allerdings dringend darauf achten, dass das in den naechsten 2 Jahren nicht noch einmal vorkommt. Dann kann man es naemlich nicht mehr durch Nachzahlung heilen.

    Das gilt erst, wenn eine Kündigung ausgesprochen wurde.

    Meine Antworten sind keine Rechtsberatung und die Richtigkeit sind nicht garantiert!

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