Guten Tag,
Person A lag mit zwei Mieten im Rückstand.
Es wurde eine Frist gesetzt um beide Mieten zu begleichen.
Es liegt NOCH keine Kündigung vor.
Eine Monatsmiete konnte nun aufgebracht werden und ist beglichen.
Stand jetzt,eine Miete ist noch offen.
Wenn jetzt eine fristlose Kündigung zugeht mit evtl. der hilfsweisen ordentlichen Kündigung,ist diese dann rechtens?
Bisher ist im Netz nur zu lesen,dass es bei zwei Mieten wirksam ist.
Zum Mietverhältnis:
seit 2014
Familie mit einem Kind
NIE Vertragswidrig gehandelt,sprich auch in der Vergangenheit KEINE Mietschulden.
Dankeschön