Hallo zusammen,
ich habe folgendes Problem. Meiner Meinung nach wurde in den letzten drei Jahren falsch abgelesen, was zu nicht plausiblen Werten führt.
Warmwasser Verbrauch:
2015 : 4,83m³ (viel zu niedrig, 2 Personen)
2016 : 1,64 m³ (viel zu niedrig, 1 Person)
2017 : 85,36 m³ (viel, viel zu viel, 1 Pseron)
Ich gehe davon aus das 2015 und 2016 ein Kommafehler beim ablesen passiert ist.
Also normal wären der Verbrauch so:
2015 : 48,3m³ (viel zu niedrig, 2 Personen)
2016 : 16,4 m³ (viel zu niedrig, 1 Person)
2017 : 16,60 m³ (viel, viel zu viel, 1 Person)
Darf der Vermieter jetzt 2017 quasi den Verbrauch aus 2015 und 2016 mit abrechnen?
Das Problem ist nämlich das ich 2015 die Kosten zur Hälfte vom Mitmieter bekommen hätte und 2016 die Nachzahlung durch ALG2 abgedeckt gewesen wäre.
Und wer wäre in der Nachweispflicht, bei solch nicht plausiblen Werten, etwas unterschrieben habe ich nie.
Danke für eure Hilfe und Meinungen.