Mietvertrag von Hausverwaltung ohne direkte Absprache verlaengert

  • Angenommen:


    Ich habe Ende April ordentlich und fristgerecht zu Ende Juli gekuendigt.


    Dann frage ich einen Monat spaeter (Ende Mai) per eMail bei der Hausverwaltung nach, ob es moeglich ist, den Mietvertrag um einen Monat (zu Ende August) zu verlaengern, bzw. ob ich generell irgendwie noch einen Monat dran haengen kann, da ich dann "entspannter" umziehen kann, dass ich dann auch eine neue Kuendigung schreiben wuerde, falls das notwendig ist. Als Antwort kommt, dass die Hausverwaltung beim Vermieter nachfragt und ein par Tage spaeter als zweite Antwort, dass eine fristgerechte "neue Kuendigung" nicht mehr moeglich sei. Ich solle doch bitte nocheinmal meine Worte aus der letzten eMail mit Unterschrift zusenden. Was ich aber nicht getan habe, da ich es doch noch hinbekommen habe, im Juli einen Umzug zu organisieren. Dies habe ich eine Woche nach der letzten eMail von der Hausverwaltung (mit der Bitte der Unterschrift, zur Zeit Ende Juni) auch so zu verstehen gegeben, dass ich den August nun doch nicht mehr benoetige.

    Nun erhalte ich darauf als Antwort (diesmal als PDF mit Unterschrift), eine grobe Wiederholung des bisherigen Schriftverkehrs (eMails), dass zwar darauf hingewiesen wurde, dass eine Unterschrift erbeten wurde, aber mir zu verstehen gegeben wurde, das sie sich einverstanden erklaeren. Und daher auch entsprechend die Bemuehungen zur Neuvermittlung der Wohnung angepasst wurden.


    Erstens: Ich habe nur nachgefragt! “ob es moeglich ist...” und nichts erbeten.

    Zweitens: Ich habe keinerlei direkte Zustimmung aus den Mails heraus gelesen, sondern dass die Moeglichkeit geprueft wird.

    Ebenso habe ich nie eindeutig gesagt, dass das so gemacht wird oder in Ordnung geht. Es wurde auch nichts schriftlich oder mit Unterschrift festgesetzt, es gab nur die erwaehnten eMails.

    Mir kommt es eher so vor, als haette die Hausverwaltung es versaeumt, die Wohnung rechtzeitig wieder dem Markt zur Verfuegung zu stellen und will das jetzt auf mich abwaeltzen. Nach der Kuendigung habe ich von der Hausverwaltung bis auf die Bestaetigung der Kuendigung nichts mehr gehoert. Der Vermieter fragte an, ob ab Juni Hausbesusche moeglich sind, was ich bejaht habe, sich dann aber (vermutlich wegen der Mails) bis auf Anfang Juni verschoben hat.


    Wie muss ich jetzt verfahren? Es wurde doch offiziel ueberhaupt garnichts vereinbart? Wenn die die Neuvermitetung aufgrund einer simplen Nachfrage um Monate verschieben (wovon ich auch keinerlei Kenntniss hatte), dann ist das doch nicht meine Schuld? Ich habe mich selber bei Terminabsprachen nie quer gestellt. Ausserdem hatten sie bereits einen Monat verstreichen lassen, indem sie die Wohnung laengst zum 1. August anbieten haetten koennen, bevor ich anschliessend ueberhaupt erst nachgefragt habe, ob eine Verlaengerung moeglich sei.

    Ich kann die Hausverwaltung einerseits verstehen, weil sie einen Zeitpunkt festlegen muessen, ab wann sie die Wohnung anbieten koennen. Aber andererseits wurde doch nichts vereinbart?

    Wie lange habe ich Zeit auf die eMail zu antworten? Brauche ich einen Rechtsanwalt und muss ich um meine Mietkaution oder Repressalien fuerchten? Oder sollte ich darauf besser einfach eingehen und den zusaetzlichen Monat bezahlen? Ich habe den Vermietern sogar einen Schluessel ueberreicht, da ich dort nur noch Schraenke und wenige Kartons stehen habe, damit diese jedezeit Wohnungsbesichtigungen durchfuehren koennen, da ich im letzten Monat woanders unterkomme, bis ich meine neue Wohnung Ende Juli beziehe. Ich war sonst eigentlich immer zuvorkommend und habe allem zugesagt. Damit sollte ich wol aufhoeren?

    4 Mal editiert, zuletzt von Mampfred (3. Dezember 2019 um 18:40)

  • Ich habe extra geschrieben "Angenommen:".

    Ich habe aus Datenschutzgruenden einen fiktiven Fall draus gemacht.

    In Juraforen ist sowas ueblich. Hier scheinbar nicht. Verzeih mir. Aber das werde ich jetzt nicht mehr aendern.

  • Hallo,

    grundsätzlich ist es natürlich möglich im Einverständnis alles mögliche zu Regeln, also auch das Mietverhältnis nochmal einmal zu verlängern um einen Monat.

    Das Bedarf ein Angebot und eine Annahme.

    Ob jetzt konkret eine Einigung vorliegt kann nicht beurteilt werden, da dass eine Rechtsberatung im Einzelfall wäre. Aber für mich gibt es einige Anhaltspunkte die dagegen sprechen. Gerade die ausbleibende Unterschrift spricht dagegen in meinen Augen.

    Gruß

    Meine Antworten sind keine Rechtsberatung und die Richtigkeit sind nicht garantiert!

  • Lohnt es sich in solch einem Fall ueberhaupt einen Anwalt zu nehmen?

    Ich hatte noch nie rechtliche Schwierigkeiten und weiss nicht wie teuer soetwas werden kann, bzw. ob ich garkeine Kosten habe, wenn ich Recht bekomme.

    Ich habe ja auch schon Strom, Gas etc gekuendigt. Da muesste ich fuer den einen Monat ja wieder neue Vertraege schliessen, Postkasten leeren etc. Und die beiden Wohnungen liegen 1-2 Autostunden entfernt.

  • Erstens: Ich habe nur nachgefragt! “ob es moeglich ist...” und nichts erbeten.

    Eine Anfrage, also Erkundigung, ist kein Vertragsangebot. Für ein Angebot müßte man schon konkret zu verstehen geben, in welcher Form auch immer, dass man anbietet, den Vertrag noch um 1 Monat zu verlängern. Und wenn die andere Partei anwortet, dass man das Anliegen schriftlich senden solle, deutet das doch schon sehr darauf hin, dass man deine Anfrage noch nicht als verbindliches Angebot verstanden hat.

    Die Wohnung hast du doch aber sicherlich längst zurück gegeben nehme ich an. Dazu hast du in deiner Frage nichts geschrieben.

  • Nein, in Bezug auf die normale, fristgerechte Kündiging läuft der Vertrag noch einen Monat und es befinden sich noch Möbel und persönliche Gegenstände in der Wohnung.

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