Laminat auf Miete aufschlagen?

  • Unser künftiger Vermieter möchte das von uns gewünschte Laminat (wegen Stauballergie) auf die Miete aufschlagen. Der Vormieter hatte mehrere Katzen, welche den Teppichboden doch sehr in Mitleidenschaft gezogen haben. Kurzum, es stinkt und ist sehr fleckig. Da man den Geruch schon vor der Wohnungstür wahrnimmt, ist es in unseren Augen unzumutbar, den Teppich liegen zu lassen. Nun kann es natürlich sein, das die Übergabe des Vormieters nicht ordentlich von statten ging und er seine Kaution schon erstattet bekommen hat. Das wissen wir allerdings nicht genau.

    Hat jemand Erfahrung mit solch einem Fall?

  • Hallo koiahnung,

    "Unser künftiger Vermieter möchte das von uns gewünschte Laminat (wegen Stauballergie) auf die Miete aufschlagen."
    Der VM könnte es auch erheblich geschickter machen: Auf seine Kosten alten Teppichboden 'raus und Laminat 'rein. Und dann den neuen Mietzins durchkalkulieren.

    "Der Vormieter ..."
    Hat der Nachmieter nichts mit zu tun. Eine Stinkebude würde ich jedenfalls nicht anmieten.

  • Sie haben den Mangel dieser Wohnung bewußt mit Unterzeichnung des Mietvertrages in Kauf genommen und müssen damit leben. Eine nachträgliche Abstellung des Mangels muß der Vermieter nicht vornehmen.

    BGB § 536 b Kenntnis des Mieters vom Mangel bei Vertragsschluss oder Annahme
    Kennt der Mieter bei Vertragsschluss den Mangel der Mietsache, so stehen ihm die Rechte aus den §§ 536 und 536 a nicht zu. Ist ihm der Mangel infolge grober Fahrlässigkeit unbekannt geblieben, so stehen ihm diese Rechte nur zu, wenn der Vermieter den Mangel arglistig verschwiegen hat. Nimmt der Mieter eine mangelhafte Sache an, obwohl er den Mangel kennt, so kann er die Rechte aus den §§ 536 und 536 a nur geltend machen, wenn er sich seine Rechte bei der Annahme vorbehält.

  • Hallo Koiahnung,
    da Sie von "Unser künftiger Vermieter..." schreiben, kann man eventuell annehmen, dass es noch kein Mietverhaeltnis besteht. Hier am besten den Beitrag von "Kolinum" lesen und schriftlich von Vermieter den Mangel bestaetigen lassen, bevor Sie den Mietvertrag unterschreiben und oder den Schluessel zur Wohnung annehmen! Danach entsteht eine neue Konstellation deren Darstellung jetzt nicht relevant ist, da keine genauen Informationen ueber den aktuellen Stand in Bezug auf Ihren Mietvertrag bekannt sind.

    Hinweis: Dieser Beitrag ist keine Rechtsberatung
    D-D-I

    Hinweis: Dieser Beitrag beruft sich auf eine unverbindliche Privatmeinung, daher ist der Beitrag keine Rechtsberatung.
    Gruß Bokiwi

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