Ratlos da Vermieter sich um nichts kümmert - evtl Auszug

  • Vielen dank für deine Hilfe.

    Heute erhielt ich einen Anruf ich solle am Tag der Wohnungsübergabe alle Schlüssel parat haben da er diese an diesem Tag zurück will.

    Ob ich nun zum 1.8 aus dem Vertrag komme oder nicht dazu meinte er nur "Mal sehen, weiss ich noch nicht"

    Das eine Wohnungsübergabe nicht gleichzusetzen ist mit dem Vertragsende ist mir nun bekannt aber wie verhält es sich wenn der Vermieter von sich aus alle Schlüssel möchte. Ohne diese kann ich ja die Wohnung sozusagen nicht mehr nutzen.

    Kennst du dich mit dieser Situation aus ?

    Zwecks Kautionsanteil zurück behalten habe ich im Netz gefunden das der Vermieter bei Mietende nicht die gesamte Kaution sondern allen falls für 3-4 Monate Mietzeit einen Betrag in Höhe von monatliche Vorauszahlung einbehalten(AG Hamburg, 47 C 1373/95, Urteil v. 27.2.1996).

    Ich zahle monatlich 50€ Betriebskosten für Heizung/Warmwasser und 50€ übrige Betriebskosten (Gartenpflege,Aufzug etc). Mir ist nicht ganz klar wieviel er einbehalten dürfte. 200 € höchstens ?

    Eine vergleichbare Abrechnung gibt es nicht zu der Wohnung.

    Danke

  • sorry für den Doppelpost aber ich brauche dringend hier eine Meinung

    Bin dabei Wohnung auszuräumen, habe auch das alte Türschloss bereits zurück gebaut, und war über das Wochenende nicht dort. Als ich heute morgen nochmals rein bin um weitere Dinge zu holen wunderte ich mich schon warum die Türe nicht doppelt zu gesperrt war sondern nur einmal, denn das mache ich nie.

    Beim betreten habe ich dann festgestellt das Schränke geöffnet waren und eine Türe geschlossen war. Beides habe ich so nicht hinterlassen !

    Habe dann meinem Vermieter (also dem Sohn) geschrieben ob es am Wochenende einen Notfall gab und er meinte dann "Ja da war wohl das Wasser abgedreht und wir mussten in die Wohnung".

    1) Die Wasserzufuhr wird im Keller geregelt der für alle zugänglich ist, kein Grund meine Wohnung zu betreten. Auch weil nur meine Wohnung abgedreht war, nicht die vom Haus !

    2) Warum öffnet man dann Schränke und betritt Räume die nichts mit Wasser zu tun haben (Schlafzimmer Türe war verschlossen)

    3) Keine Ahnung wer " wir" sind da nur der Sohn wohl einen Schlüssel hat.

    4) Es lagen Arztdokumente auf dem Tisch, heute morgen lagen diese auf der anderen Seite. Würde ihn ja auch nichts angehen !

    Ich wurde gestern einmal kurz angerufen (1x klingeln lassen), rief sofort zurück und keiner ging ran. Das ganze finde ich mehr als komisch.

    Ich vermute , da von angrenzenden Nachbarn beim Auszug gesehen worden die den Vermieter gerne haben, das diese ihm mitgeteilt haben das ich schon fast ausgezogen bin und er wohl mal " schauen" wollte.

    Einen Notfall sehe ich hier nicht und das ein zweiter Schlüssel zurück behalten wurde war mir bis vor kurzem auch neu.

    Macht eine Anzeige wegen Hausfriedensbruch hier Sinn ?

    Ich finde es einfach ekelhaft das er meine Wohnung betreten hat und wer weiss was von meinen Sachen angefasst hat

    Wie sieht es mit einer fristlosen Kündigung aus , bisher habe ich nur normal gekündigt und ob ein neuer Mieter für August schon gefunden wurden oder ich August noch zahlen müsste wurde mir noch nicht mitgeteilt.

    Könnte ich mir mit der fristlosen Kündigung wenigstens die evtl doppelte Augustmiete sparen ?

    Danke

  • Hallo,

    nachdem in meiner Wohnung Schimmelbefall war, undichte Fenster, Ungeziefer in der Abstellkammer, viel zu hohe Abgaswerte durch Therme, kaputte Dusche, kaputte Toilette etc der Vermieter sich um nichts gekümmert hat habe ich gekündigt.

    Meine Kündigung wurde vom Sohn des Vermieters mit den Worten "Wenn wir vorher jemanden finden kannst du vorher raus ansonsten 30.09". Ich hatte unzählige Wohnungsbesichtigungen (durch meine Anzeige der Wohnung) mit Interessenten die die Wohnung zum 1.10 sofort genommen hätten. Unterlagen wurden mir übergeben, ich habe diese weitergeleitet und von allen Interessenten gehört das sich niemand bei Ihnen gemeldet hat. Vom Vermieter gab es keine Anstalten die Wohnung zu inserieren oder sich anderweitig um Nachmieter zu kümmern.

    Nachdem der Sohn des Vermieters in meiner Abwesenheit mit einem Zweitschlüssel meine Wohnung betreten hat -und dies hinterher auch noch schriftlich bestätigt hat- hat es mir gereicht und ich habe die fristlose Kündigung nachträglich eingereicht.

    Eine Wohnungsübergabe fand bereits statt, bei der er sich von einem anderen Familienmitglied vertreten hat lassen. Ich habe keine Schlüssel mehr, der Wasser/Stromstand wurde abgelesen und mir gesagt das wohl ein Interessent aus dem Freundeskreis sich die Wohnung die Tage ansehen wird.

    Auf meine Nachfrage bezüglich der fristlosen Kündigung kam die Antwort das er davon nichts wisse.

    Ich habe diese mit Zeugen geschrieben inkl Begründung,in den Umschlag gepackt und in den Briefkasten des Vermieters geworfen, das ganze wurde auch gefilmt.

    Post kann nicht durch Unbefugte aus dem Briefkasten entnommen werden.

    Dies war der selbe Zustellweg wie die normale Kündigung und auf diese wurde reagiert.

    Nun frage ich mich ob ein Vermieter auf dir fristlose Kündigung überhaupt reagieren muss ?

    Es wird eine weitere Besichtigung geben, ebenso soll ein neuer Belag verlegt werden und andere Dinge durch Handwerker in der Wohnung gemacht werden, das wurde mir so mitgeteilt.

    All das im August/September wo ich ja angeblich noch Mieter sein soll, da kein Interessent vom Vermieter kontaktiert wurde bzw auf die fristlose reagiert wurde.

    Wäre dies , obwohl Vermieter meint Kündigungsfrist ist 30.9, überhaupt möglich da ja dann noch offiziell Mieter wäre ?

    Oder ist die fristlose Kündigung so gültig da zugegangen ?

    Vielen dank

    Neue Frage in dieses Thema verschoben, da es weiterhin um die gleiche Sache geht

  • Nun frage ich mich ob ein Vermieter auf dir fristlose Kündigung überhaupt reagieren muss ?

    Nein, das ist nicht erforderlich. Unter der Voraussetzung, dass die Kündigung wirksam ist, die Wirksamkeit also im Streitfall auch ein Gericht bestätigen würde, dann endet das Mietverhältnis sofort, ohne dass der Vermieter etwas dazu sagen braucht.

    Wäre dies , obwohl Vermieter meint Kündigungsfrist ist 30.9, überhaupt möglich da ja dann noch offiziell Mieter wäre ?

    Ja, sofern das Mietverhältnis noch bis 30.9. geht, kann der Vermieter schon Arbeiten durchführen. Theoretisch hättest du aber einen Anspruch, die Schlüssel nochmal zurück zu verlangen. Wenn der Vermieter das wegen Umbauten nicht erfüllen kann, wärst du von der Mietzahlung befreit.

    Oder ist die fristlose Kündigung so gültig da zugegangen ?

    Ja, die Zustellung mit einem neutralen Zeugen, der auch die Kündigung gelesen hat, ist als Beweis bei Gericht anerkannt. Bleibt nur noch die Frage offen, ob die fristlose Kündigung wirksam ist.

  • Hallo,

    danke fürs verschieben und antworten.

    Die fristlose Kündigung sah so aus:

    Name Empfänger

    Datum + Ort

    Betreff: Außerordentliche Kündigung über Adresse XY

    Sehr geehrter Herr XY,

    hiermit kündige ich die o.g. Wohnung.

    Als Begründung nenne ich gemäß Paragraph 543 BGB i.V. mit 569 Absatz 2 BGB an.

    Ihr unbefugtes Betreten der Wohnung rechtfertigt eine außerordentliche und fristlose Kündigung.

    Eine Fortsetzung des Mietverhältnis bis zum Ablauf der Kündigungsfrist bzw sonstiger Beendigung ist nicht zumutbar da die Vertragsverletzung so gravierend ist das jede Vertragsgrundlage aufgrund des Vertrauensbruch zerstört ist.

    Die Wohnungsübergabe findet am XY statt, für die Kaution nutzen Sie bitte folgende Bankdaten

    Xxxx

    xxx

    xx

    Mit freundlichen Grüssen

    XY

    Diese wurde wie gesagt mit Zeugen (der es auch noch gefilmt hat) geschrieben, in den Umschlag gepackt und in den Briefkasten geworfen.

    Meinst du die ist so wirksam ?

    Habe mich vorher informiert welche Punkte definitiv rein gehören und hoffe ich habe nichts vergessen.

    Vor einer Weitervermietung wird wohl einiges an der Wohnung gemacht, so wurde mir dies zumindest gesagt.

    Kontrollieren kann ich es nicht.

    Wie ist dies eigentlich wenn ich bis 30.9 noch Miete zahle, ergo Mieter bin.

    Darf man dann einfach mit Interessenten die Wohnung betreten ? Klar soll sie vermietet werden, aber ich habe im Netz gelesen es fällt unter Hausfriedensbruch da ja nach wie vor Mieter.

    Vielen dank

  • Meinst du die ist so wirksam ?

    Das wird im Streitfall am Ende ein Richter entscheiden. Die Begründung "unbefugtes Betreten" würde sich der Richter genauer anschauen. Es kommt wie so oft in der Rechtsprechung auf die genaueren Umstände an. Manchmal kann es auch passieren, dass vorher eine Abmahnung hätte erfolgen müssen.

    Wie ist dies eigentlich wenn ich bis 30.9 noch Miete zahle, ergo Mieter bin

    Du solltest dich entscheiden, welchen Weg du nun verfolgen willst. Entweder auf die fristlose Kündigung bestehen oder weiter Miete zahlen. Eine Vermischung macht keinen Sinn.

    Darf man dann einfach mit Interessenten die Wohnung betreten ?

    Natürlich darf der Vermieter das. Du hast die Wohnung, und damit auch den Besitz an der Wohnung zurück gegeben.

  • Danke für deinen Post.

    Ich habe die Mietzahlung bezugnehmend auf die fristlose Kündigung ab sofort eingestellt.

    Wäre der Vermieter anderer Meinung (das er die fristlose Kündigung nicht anerkennt) dürfte er da einfach die Miethöhe von der Kaution einbehalten ?

    Danke

  • hallo, leider zieht sich die ganze Angelegenheit nun in die Länge.

    Habe gestern mal per E-Mail nachgefragt wann ich mit der Nebenkostenabrechnung bzw Kautionsrückzahlung rechnen kann.

    Heute erhielt ich eine E-Mail das ich bis zum 30.9 Miete zu zahlen hätte, da die fristlose Kündigung nicht gültig sei da auch erst vor kurzem erhalten (ist das mein Problem wenn deren Post erst irgendwo gestapelt wird bis man sie mal öffnet ? ) und ICH es provoziert hätte das er meine Wohnung betreten musste in meiner Abwesenheit da ICH das Wasser zu gedreht hätte (ich war ja gar nicht da !)

    Desweiteren würde sie nicht gelten da es keine neuen Nachmieter gäbe (wie bereits geschrieben hatte ich haufenweise Besichtigungen gemacht und später gehört das sich keiner bei denen gemeldet hat !)

    Er würde bei meinem Arbeitgeber pfänden und er kenne diesen auch und würde dort Sachen über mich erzählen.

    Auch könne man auf die Miete nicht verzichten da man das Geld anderweitig benötige.

    Was meint ihr dazu ?

    Kann er einfach so pfänden ?

    Ist die fristlose Kündigung bezüglich seiner Gründe (die völliger Quatsch sind) nichtig ?

  • Habe gestern mal per E-Mail nachgefragt wann ich mit der Nebenkostenabrechnung bzw Kautionsrückzahlung rechnen kann.

    Diese Abrechnung dürfte erst Ende 2021 fällig sein und für die Kaution kann er sich 6 Monate nach Rückgabe der Wohnung Zeit lassen.

    Er würde bei meinem Arbeitgeber pfänden

    Das ist kindisch, dummes Gerede. Für eine Gehaltspfändung benötigt er einen Titel vom Amtsgericht.

  • Suche dir einen Anwalt für Mietrecht.

    Entweder er klagt auf Mietzahlungen oder du muss die Kaution einklagen, beide Situationen sollte man Erfahrungsgemäß nur mit einem Anwalt begegnen.

    Ob die fristlose Kündigung wirksam ist, kann man nur prüfen, wenn man alle Umstände des Einzelfalles geschildert bekommt und auch das vortragen des Vermieters dabei berücksichtigt. Auch da sollte man sich anwaltlich beraten lassen.

    Meine Antworten sind keine Rechtsberatung und die Richtigkeit sind nicht garantiert!

  • Hallo,

    vielen dank dann werd ich wohl schauen müssen das ich wo einen Anwalt auftreibe der sich im Mietrecht auskennt.

    Bei einer Pfändung muss das ganze also erstmal zu Gericht ?

    Die können jetzt nicht einfach meinen Chef anrufen und ihm sagen sie bekommen Geld von ihm ?

    Es stand darin das man auch meinen Chef anruft und ihm einiges erzählt, ich empfinde das ganze als Drohung , nicht nur weil ich mir nichts habe zu Schulden kommen lassen (immer pünktlich bezahlt, nie Partys gefeiert etc) sondern auch weil es sch**** ist sich als "Neuling" vor dem Chef rechtfertigen zu müssen wenn jemand anruft und Mist erzählt.

  • Bei einer Pfändung muss das ganze also erstmal zu Gericht ?

    Die können jetzt nicht einfach meinen Chef anrufen und ihm sagen sie bekommen Geld von ihm ?

    Genau, zuerst geht es vor Gericht, für einen Titel, wo festgelegt ist, dass du an den Vermieter eine Summe X zahlen musst. Dann muss auch erst erneut bei Gericht ein Pfändungs-und Überweisungsbeschluss beantragt werden. Also keine Angst, so schnell und einfach geht das nicht.

    Es stand darin das man auch meinen Chef anruft und ihm einiges erzählt, ich empfinde das ganze als Drohung

    Das würde ich auch als Drohung sehen, ob es auch die Schwelle zur Nötigung überschreitet mag ich nicht beurteilen. Aber jedenfalls solltest du das auch rechtlich bewerten lassen bei einem Anwalt, wie man damit am besten jetzt umgeht. Aber am besten einfach ignorieren.

    Meine Antworten sind keine Rechtsberatung und die Richtigkeit sind nicht garantiert!

  • Habe mich mit diversen Anwälten in Verbindung gesetzt und die Situation geläutert.

    Das günstigste für eine einmalige Beratung waren 160€, das ist nur mündliche Beratung und Einschätzung der Lage.

    Mieterverein gibt es hier auch jedoch ebenfalls nur mündliche Beratung und keine Hilfe bei Schriftverkehr.

    Ist das so üblich ?

    Amtsgericht war ich zwecks Beratungsschein, man wollte mir nicht mal einen Termin geben zum überprüfen ob ich ein Anrecht darauf hätte da sie meinten zumeist kämen da nur Leute in ALG2 Bezug in Frage und arbeitende Menschen wären zumeist drüber, egal ob Student mit Nebenjob.

    Jeden Anwalt den ich gefragt habe ob man auch über diese den Beratungsschein beantragen kann verneinten dies.

    Desweiteren bekam ich eine zweite E-Mail mit dem Hinweis wenn ich bis 25.8 nicht zahle man meinen Chef anrufen würde und mit einem Gerichtsvollzieher pfänden würde das sei ganz einfach.

    Es beruhigt mich das ihr sagt das sei nicht so einfach und schnell möglich jedoch befürchte ich das er bei meinem Chef anruft und ihm irgendwelche Lügen erzählt. Er ist nun 2 Wochen zwar nicht im Haus so das ich vorher mit ihm sprechen könnte jedoch befürchte ich daraus für mich negative Konsequenzen.

    Ich hänge jetzt etwas in der Luft und weiß nicht was ich tun soll.

  • Mieterverein gibt es hier auch jedoch ebenfalls nur mündliche Beratung und keine Hilfe bei Schriftverkehr.

    Normalerweise geben Mietvereine auch bei sowas Hilfestellung, aber das scheint jeder Mietverein anders zu regeln.

    Desweiteren bekam ich eine zweite E-Mail mit dem Hinweis wenn ich bis 25.8 nicht zahle man meinen Chef anrufen würde und mit einem Gerichtsvollzieher pfänden würde das sei ganz einfach.

    Das kannst du getrost ignorieren, eine Pfändung ist ausgeschlossen ohne gerichtlichen Titel.

    Amtsgericht war ich zwecks Beratungsschein, man wollte mir nicht mal einen Termin geben zum überprüfen ob ich ein Anrecht darauf hätte da sie meinten zumeist kämen da nur Leute in ALG2 Bezug in Frage und arbeitende Menschen wären zumeist drüber, egal ob Student mit Nebenjob.

    Das ist auch meistens der Fall. Jedoch gibt es solche Anträgen online, einfach ausfüllen und per Post schicken mit den erforderlichen Nachweisen, dann muss das Gericht darüber entscheiden.

    Meine Antworten sind keine Rechtsberatung und die Richtigkeit sind nicht garantiert!

  • Hallo,

    ich habe mich anwaltlich beraten lassen und mir wurde mitgeteilt das zwar das unbefugte betreten der Wohnung eine fristlose Kündigung rechtfertigt, jedoch gibt es manche Richter die meinen man hätte da vorher abnahmen müssen.

    Nun ist es so das er meinte eine Abmahnung könnte man aber auch in den ganzen Mängeln sehen die immer wieder über Monate mitgeteilt ergo angemahnt wurden und nie repariert wurden, daher befindet sich der Vermieter im Verzug.

    Ob nun die zuhohen Abgaswerte denen ich monatelang ausgesetzt war, Heißwasser nicht durchgehend zur Verfügung stand, Schimmelbefall (bin Allergiker daher noch empfindlicher was sowas anbelangt), Ungeziefer dem nicht auf den Grund gegangen ist,...

    Ich finde leider nichts im Netz ob die mehrfachen Mängelanzeigen nicht auch als Abmahnung angesehen werden können, was denkt ihr ?

    Der RA ist leider schon im Weihnachtsurlaub daher hoffe ich das ihr mir weiterhelfen könnt, danke.

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