Übernahmeschreiben für Nachmieter

  • Hallo,

    mein ehemaliger Mitbewohner und meine ehemalige Vermieterin wollen mich nicht aus dem Mietvertrag rauslassen für die Wg in der ich seit März nicht mehr wohne.

    Ich frage mich ob das Übernahmeschreiben welches wir damals unterschrieben hatten überhaupt rechtskräftig ist da keine Unterschrift der Vermieterin drauf ist.

    Würde mich über Einschätzungen freuen.

    MfG Tim

  • Ich frage mich ob das Übernahmeschreiben welches wir damals unterschrieben hatten überhaupt rechtskräftig ist

    Das ist das Papier nicht wert, auf den dieser Satz geschmiert wurde. In eurem Innenverhältnis mag das zwar genügen, aber ohne Unterschrift der Vermieterin besteht der Vertrag mit ihr weiterhin und ihr müsst gemeinsam kündigen.

  • Hallo!

    Das heißt das Übernahmeschreiben ist auch ohne die Unterschrift der Vermieterin gültig?

    NEIN! Erneut Köbes, entweder kam es nicht an, oder wurde missverstanden:

    Das ist das Papier nicht wert, auf den dieser Satz geschmiert wurde. In eurem Innenverhältnis mag das zwar genügen, aber ohne Unterschrift der Vermieterin besteht der Vertrag mit ihr weiterhin und ihr müsst gemeinsam kündigen.

    Im Innenverhältnis bedeutet, unter euch aber ohne Rechtsgrundlage für

    die Vermieterin. Dazu hätte die Unterschrift der Vermieterin haben müssen.

    Ich frage mich ob das Übernahmeschreiben welches wir damals unterschrieben hatten überhaupt rechtskräftig ist da keine Unterschrift der Vermieterin drauf ist.

    Nein!

    Gruß



  • Hallo!

    Ich war faktisch also nie in dem Mietvertrag drin?

    Mietvertrag? ;) Du bezeichnest diesen Zettel hoffentlich nicht als Mietvertrag.?

    Gab es, außer diesem Zettel, noch einen Mietvertrag? Die Nachfrage deshalb,

    damit es hier keine neuen Missverständnisse gibt.

    Gruß



  • Ein gemeinsamer Mietvertrag für eine dreier WG in der immer wieder Mieter rein und rausgegangen sind.

    Die vorheringen Nachmieter hatten direkt auf dem Vertrag unterschrieben.

    So sieht die erste Seite aus:miet.jpg

  • Hallo,

    sortieren wir das Ganze nochmal von Vorne, so wie ich es aus den Beiträgen verstanden habe:

    Es gab eine WG mit einem Vertrag, in dem alle Mieter gemeinsam drin standen. In diese WG bist du irgend wann eingezogen, und hast dabei diesen Zettel bekommen, auf dem die Vermieterin nicht unterschrieben hat. Die vereinbarte Miete hast du dann an die Vermieterin direkt bezahlt, richtig?

    Im März diesen Jahres bist du nun ausgezogen. Aus welchem Grund will dich die Vermieterin nicht aus dem Vertrag lassen? Das wäre interessant zu wissen, da es doch bisher so üblich war wie du schreibst. Gibt es keinen neuen Mieter, der für dich einzieht?

  • Der Vertrag wurde vor 6 Jahren aufgesetzt mit "Paul" und 2 Mitmietern und im September haben "Abraham" und ich den Zettel angehängt.

    Im Februar ist "Paul" ausgezogen und kurz darauf fing "Abraham" an mir zu drohen und sich allgemein übergriffig zu verhalten also bin ich ausgezogen und habe 3 Monatsmieten, wegen der Kündigungsfrist, an "Abraham" gezahlt damit ich raus bin. Das Kündigungsschreiben habe ich blöderweise an "Abraham" gegeben damit er es unterschreibt und an die Vermieterin gibt, was er mir versicherte, und im Juni habe ich dann erfahren dass er die Kündigung nicht abgegeben hatte und dass ich laut Vertrag wohl noch Miete zahlen müsste. Da ich nicht zwei Wgs gleichzeitig zahlen teilte ich "Abraham" mit dass ich wohl zurückziehen müsse woraufhin er mir eine Sprachnachricht schickte in der er die Situation, weswegen ich ausgezogen bin, leugnet und mit den Worten: "was du dann (wenn ich wieder einziehe) hier erleben wirst.. mach dich auf was gefasst" fortsetzt. Ja, bescheuerte Geschichte...

    Daher versuche ich jetzt andere Wege zu finden um aus der Situation rauszukommen.

    Ja, neue Nachmieter gibt es bisher nicht.

  • Die ganze Sache ist aus dem Grund so verzwickt und kompliziert, weil es nichts Schriftliches gibt, was wirksam ist. Der Zettel hat keinen Wert wie schon gesagt wurde. Aber das bedeutet nicht, dass du nicht wirksam in den Vertrag eingetreten bist. Denn eine Vertragsänderung kann man auch mündlich vereinbaren, es ist nicht schriftlich erforderlich. Nur ist bei mündlichen Vereinbarungen immer das Problem der Beweisbarkeit.

    Nun schreibst du, dass du den Zettel nur mit "Abraham" zusammen angehängt hast. Das bedeutet, die Vermieterin war da gar nicht mit einbezogen, sie wusste zu dem Zeitpunkt gar nichts von deinem Einzug wenn ich richtig verstehe. Das wäre aber erforderlich, um von einer mündlichen Vereinbarung sprechen zu können. Wenn dieser Punkt so zutreffend ist, dann folgert daraus, dass du nicht in den gmeinsamen Vertrag eingetreten bist, sondern dass du ein Untermietverhältnis mit Abraham hast.

    Das hört sich im ersten Moment nach einer bescheidenen Situation für dich an. Aber aufgrund der unklaren Lage haben Abraham und die Vermieterin es genauso schwer, etwas nachzuweisen.

    Ich denke, wir können hier im Forum die Angelegenheit nicht vollständig klären, auch nicht durch User hier, die dich noch besser auskennen als ich. Den Sachverhalt aufzuklären sprengt unsere Möglichkeiten des Forums. Ich sehe zwei Möglichkeiten, entweder du gehst zu einem Anwalt und bittest ihn, es aufzuklären, oder du machst einfach nichts mehr, zahlst nicht mehr (da du ja gegenüber Abraham gekündigt hast), und du überlasst es den anderen, zum Anwalt zu gehen.

    Nach deiner Schilderung ist meine persönliche Meinung, dass du ein Untermietverhältnis mit Abraham hattest und nicht in den Hauptvertrag eingetreten bist. Aber das lässt sich wie gesagt hier nicht genau ermitteln.

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