Untermietvertrag mit Freundin

  • Hallo,

    ich will mit meiner Freundin zusammenziehen, sie zieht in meine Wohnung, in der ich bereits seit Längerem wohne. Erlaubnis vom Vermieter habe ich, allerdings sind mir einige Formulierungen unklar:

    - wie gebe ich die Räume an? Ich vermiete ja keinen speziellen Raum an sie, sondern wir benutzen die Räume zusammen

    - gebe ich sie als unmöbliert oder möbliert an? Für mich war die Wohnung unmöbliert, aber da ich ja ihr Vermieter werde, zieht sie ja quasi in eine möblierte Wohnung ein

    - gibt es einen sinnvollen Weg, die Kündigungsfristen an den Hauptmietvertrag zu koppeln? Soweit ich das finden kann gibt es nichts was dann nachher gültig wäre, aber sie wird dann so wie ich das lese eine längere Kündigungsfrist haben als ich selbst (unwahrscheinlich dass mein Vermieter mir einfach so kündigt, aber es wirkt merkwürdig)

    Ich finde dazu leider wenig Infos, und das was man findet widerspricht sich teilweise. Könnt ihr mir da helfen?

  • - wie gebe ich die Räume an? Ich vermiete ja keinen speziellen Raum an sie, sondern wir benutzen die Räume zusammen

    Das ist insoweit nicht notwendig.

    - gebe ich sie als unmöbliert oder möbliert an?

    Eine Möblierung wäre nur gegeben, wenn die Freundin einen Anspruch darauf hat, dass du die Wohnung mit Möbel ausstattest, nicht ausreichend dafür ist, dass die Wohnung einfach ausgestattet ist, es ist entscheidend, was der Untermieter vom Vermieter verlangen kann.

    - gibt es einen sinnvollen Weg, die Kündigungsfristen an den Hauptmietvertrag zu koppeln?

    Nicht wirklich. Sinnvoll wäre es, die Wohnung möbliert zu vermieten, dann gilt eine verkürzte Kündigungsfrist von 2 Wochen.

    Meine Antworten sind keine Rechtsberatung und die Richtigkeit sind nicht garantiert!

  • Besteht denn nur die Option, dass deine Freundin Untermieterin wird und du Hauptmieter bist? Bei mir und meinem Lebensgefährten war es zum Beispiel so, dass der Mietvertrag erweitert wurde ("Addendum") und ich nun ebenfalls Hauptmieterin bin, inklusive aller Rechte, Pflichten und Kündigungsfristen.

  • und ich nun ebenfalls Hauptmieterin bin, inklusive aller Rechte, Pflichten und Kündigungsfristen

    Kann man machen, aber aus Sicht als Mieter ist das nicht erstrebenswert. Es kann ja mal vorkommen, dass man sich trennt. Den Partner aber wieder aus dem Vertrag raus zu bekommen ist schwieriger als eine Scheidung.