Hallo zusammen...
Ich bin beim recherchieren im Internet auf dieses Forum gestoßen und dachte mir, dass ich mich doch durchaus mit meinem Problem auch an andere User wenden könnte...
Ich lebe seit 14 Jahren in einer Genossenschaftswohnung im schönen München. Bisher war es allen Mietern möglich, z. B. nach dem Wochenend- oder auch Großeinkauf (wie Möbel etc.) oder auch einfach mal um den Keller zu entrümpeln, mit dem Auto in den Innenhof zu fahren. Eigentlich ist es mir bisher noch nie aufgefallen, dass diese Möglichkeit von den Mietern als kostenlose (wegen Parkraummanagement) Dauerparkgelegentheit ausgenützt worden wäre.
Im Innenhof befinden sich ca. 24 freistehende Garagen und eine offene(ohne Tor)Tiefgarage mit ca. 30 Einzelgaragen. Obwohl ich mich gleich von Mietbeginn an für eine Garage angemeldet habe, stehe ich immer noch auf der Warteliste...
Jetzt hat mein Vermieter - die Genossenschaft - bei der Ein- und Ausfahrt zum Innenhof Schranken installiert, für die nur die Mieter, die eine Garage innen haben, einen Schlüssel oder eine Fernbedienung bekommen haben. Alle anderen müssen "draussen bleiben". Das heißt im Klartext: Wochenendeinkauf muss - egal wo man gerade einen Parkplatz gefunden hat - mühsam ins Haus geschleppt werden; wenn man Möbel gekauft hat, muss man - verbotenerweise - auf dem Gehweg stehen; zum Keller entrümpeln muss man alles durchs Haus tragen... Das kann doch wohl nicht angehen, dass so selektiert werden darf, wer Zufahrt zum Innenhof hat, oder?
Ich meine, ich habe mit dem Mietvertrag eine Nutzungs"erlaubnis" für alle Gemeinschaftsflächen mit unterschrieben...der Innenhof gehört meiner Meinung dazu und dann darf man Mieter doch nicht einfach mehr oder weniger willkürlich selektieren...
Vielleicht kann mir jemand einen Tipp geben, ob es von der Genossenschaft wirklich rechtens ist, so zu handeln und - wenn nicht - wo ich sowas genauer nachlesen könnte, damit ich, wenn ich ins Genossenschaftsbüro gehe, nie nötige "Munition" zur Hand habe...
Ich sag schon mal danke...