Hallo,
der Vermieter hat ja nach Wohnungsübergabe noch 6 Monate Zeit, die Wohnung zu prüfen und ggf. Ansprüche zu stellen.
Sollte die Wohnungsübergabe mit Protokoll geführt wurden sein, sind im Prinzip nur die darin vermerkten Mängel und versteckte Mängel noch anfechtbar.
Angenommen, das Protokoll ist mängelfrei und nach mehreren Monaten aber noch vor Ablauf der Verjährung schickt der VM einen Brief und teilt mit, einen Mangel gefunden zu haben und diesen zu prüfen. Dann meldet sich der VM einfach nicht mehr. Konkrete Forderungen wurden nicht gestellt.
Gilt dies als "Verhandlung", die ja die Verjährung hemmen kann oder was genau ist mit Verhandlung gemeint.
Ist es legitim, davon auszugehen, dass dieser Brief nicht zur Verjährung geführt hat?
Besten Dank und viele Grüße