Verjährung und Hemmung

  • Hallo,

    der Vermieter hat ja nach Wohnungsübergabe noch 6 Monate Zeit, die Wohnung zu prüfen und ggf. Ansprüche zu stellen.

    Sollte die Wohnungsübergabe mit Protokoll geführt wurden sein, sind im Prinzip nur die darin vermerkten Mängel und versteckte Mängel noch anfechtbar.

    Angenommen, das Protokoll ist mängelfrei und nach mehreren Monaten aber noch vor Ablauf der Verjährung schickt der VM einen Brief und teilt mit, einen Mangel gefunden zu haben und diesen zu prüfen. Dann meldet sich der VM einfach nicht mehr. Konkrete Forderungen wurden nicht gestellt.

    Gilt dies als "Verhandlung", die ja die Verjährung hemmen kann oder was genau ist mit Verhandlung gemeint.

    Ist es legitim, davon auszugehen, dass dieser Brief nicht zur Verjährung geführt hat?

    Besten Dank und viele Grüße

  • und teilt mit, einen Mangel gefunden zu haben und diesen zu prüfen.

    Dann hätte die Prüfung schon längst abgeschlossen sein müssen um einen mietrechtlichen Anspruch zu stellen. Die Mitteilung des Vermieters hätte genau so gut lauten können, dass es nachts kälter ist als draußen. Und hätte den gleichen Wert.

  • Danke für die schnelle ANtwort.

    Also muss ich mir keine Sorgen machen? Die Wohnung war in makellosem Zustand, für mich wirkte das danach, das versucht wird, die Kaution zu behalten.

    Es hieß, ein Gutachter solle den angeblichen Schaden prüfen, das war aber vor 3 Monaten, also ca. zur Hälfte der Verjährung. Danach ist dann aber nichts mehr passiert.

    Nach 6 Monaten ist die Sache durch und wir sollten das Geld zurück bekommen oder gibt es noch Fallstricke?

  • Verhandlungen brauchen ja schon ein Meinungsaustausch, wenn keinerlei Reaktion erfolgt ist auf den Brief, wird man das schlecht annehmen können.

    Meine Antworten sind keine Rechtsberatung und die Richtigkeit sind nicht garantiert!

  • Nach 6 Monaten ist die Sache durch und wir sollten das Geld zurück bekommen

    Richtig, aber ich habe die Vermutung, dass da nichts kommt. Wenn die 6 Monate rum sind fordere den Ex-VM per Einwurfeinschreiben auf die Kaution abzurechnen. Dann muss er klare Kante zeigen und kann sich nicht mehr rausreden.

  • Bei der Forderung von Schadenersatz wegen Beschädigungen ist die Verjährung einzig und allein dadurch gehemmt, dass der Vermieter Klage einreicht. Nur allein die Mitteilung, dass der Vermieter noch Schäden gefunden hat, reicht bei Weitem nicht aus.

  • Hey,

    ist dem auch so, ja?
    Ich war auch der Meinung, dass dem so sei, dann ahbe ich gegoogelt und im Mietrechtslexikon steht aber folgendes:

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    Ich verstehe das Anwaltsdeutsch nicht so gut, weshalb ich nicht verstehe, was eine Verhandlung ist.

    Hemmt die Verhandlung nun, ja oder nein? Und wenn ja, ist so ein Brief dann schon eine Verhandlung?

  • Bei der Forderung von Schadenersatz wegen Beschädigungen ist die Verjährung einzig und allein dadurch gehemmt, dass der Vermieter Klage einreicht.

    Das stimmt nicht. Die Hemmung kann auch durch ein Mahnverfahren erreicht werden oder andere Möglichkeiten die in § 204 BGB aufgelistet sind oder eben auch durch Verhandlungen, ist in § 203 BGB geregelt.

    Hier liegen wohl keine Verhandlungen vor, aber dass der Vermieter zwingend Klage erheben muss für die Hemmung der Verjährung findet im Gesetz keine Grundlage.

    Meine Antworten sind keine Rechtsberatung und die Richtigkeit sind nicht garantiert!

  • aber dass der Vermieter zwingend Klage erheben muss für die Hemmung der Verjährung findet im Gesetz keine Grundlage

    Ja, stimmt natürlich. Ich glaubte, ich hätte mal etwas gelesen bezüglich Klage. Aber das war wohl in dem Zusammenhang, dass es aufgrund der 6 Monate Verjährung dann bei Hemmung sehr knapp wird und man sich leicht irren kann im Datum und dann doch die Verjährung eingetreten ist.

  • Okay, also gibt es neben Mahnbescheid und Klage noch die Verhandlung als Möglichkeit der Hemmung, dies ist aber im Falle von einem informierenden Schreiben ohne wirkliche Forderung (auch nicht nach Rückmeldung) nicht erfüllt und somit ist nichts gehemmt. Korrekt?

    Heißt also nach 6 Monaten ist alles gut..

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