Stromkosten für Trocknungsgerät

  • Hallo,

    ich weiß nicht, ob ich hier richtig bin - ich probiere es einfach

    Folgendes Problem: WG von 4 Studenten. Vermieter hat den keinen Stromvertrag abgeschlossen, muss über einen der Studenten laufen. Ist das korrekt? Gibt es hier eine Vorgabe? Das große Problem ist allerdings, dass seit dem Einzug 2017 ein Entlüfter im Keller steht der dauerhaft läuft (es gab davor einen Wasserschaden und der Keller ist nach wie vor feucht). Der Entlüfter hat keinen separaten Zähler. Die Studenten hatten letztes Jahr schon eine Stromkostennachzahlung und haben wegen des Entlüfters den Vermieter mehrmals angesprochen. Dieses Jahr allerdings haben sie eine Nachzahlung von 600€ und "coronabedingt" war das Haus kaum bewohnt.

    Was kann man hier tun?

  • So etwas ist doch kein Stromdiebstahl, der Vermieter hat ja ein berechtgtes Interesse daran, dass der Keller getrocknet wird. Aber er muss dem Mieter die Kosten ersetzen.

  • Da er das aber nicht tut ist es eine unberechtigte Wegnahme

    Das ist mietrechtlich gesehen nicht richtig. Hier geht es darum, dass dem Mieter ein Anspruch auf Schadenersatz entsteht, da der Vermieter zur Instandsetzung verpflichtet ist, nicht der Mieter.

  • So etwas ist doch kein Stromdiebstahl, der Vermieter hat ja ein berechtgtes Interesse daran, dass der Keller getrocknet wird. Aber er muss dem Mieter die Kosten ersetzen.

    Guten Morgen,

    sie hatten letztes Jahr den Vermieter schon mehrmals darauf angesprochen, dieses Jahr fällt es halt extrem auf, da wie gesagt "coronabedingt" die WG mehr oder weniger nicht bewohnt war und die Nachzahlung sich auf 600€ beläuft. Da er den Stromvertrag auf die Mieter abgewälzt hat, hat er auch keinen Blutdruck, da die Mieter erstmal in Vorleistung treten müssen.

    Was können die Studenten hier tun? Über die Nebenkostenabrechnung kann es nicht verrechnet werden, da er keine macht !

    Es ist echt schwierig für die jungen Leute :(

  • Das Gesetz würde die Möglichkeit der Aufrechnung mit der Miete vorsehen, sofern die Voraussetzungen der §387 ff. BGB beachtet werden. Oder die andere Möglichkeit, man beantragt beim zuständigen Gericht einen Mahnbescheid, was man auch selber online machen kann.

    Man sollte sich auch anschauen, ob der Vermieter vertraglich oder gesetzlich zur Erstellung der Nebenkostenabrechnung verpflichtet wäre. Ist das der Fall, kann man nach vorheriger Fristsetzung die Nebenkosten zurückbehalten. Man muss bei dem Vermieter offenbar aktiv werden, vom Abwarten dürfte nichts passieren.

  • Ich meine es so: ihr seid alle daran interessiert, dass der Keller trocken bleib und kein Schimmel entsteht. Aber das heißt noch nicht, dass er diese Kosten auf alle umlegen darf....Sich fachlich beraten lassen.

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