keine Abrechnung der Heizkosten weil Nebenkostenpauschale und was ist mit Steuern

  • Schönen guten Tag,

    ich habe folgendes "Problem".

    ich habe mich bei meiner Vermietung erkundigt wo denn die Abrechnungen für 2018 und 2019 bleiben, da diese Überfällig sind.

    Mir wurde daraufhin gesagt ich bekomme keine Betriebskostenabrechnung dieses Jahr weil ich eine Pauschale zahle (laut google scheint dies so auch korrekt zu sein).

    Auf meine Frage wieso ich eine Abrechnung für 2017 und 2016 bekommen habe wurde gesagt, dies sei aufgrund einer Heizkostennachzahlung und Heizkostenrückzahlung erfolgt und Greift in diesem Fall nicht, da "meine Heizkosten sich decken".

    Nun meine erste Frage:

    Ist es korrekt das ich keine Abrechnung meiner Heizkosten erhalte und einfach darauf vertrauen muss das diese deckend sind? Ich sehe es bei einer Nebenkostenpauschale ein aber meine Heizkosten sind keine Pascale sondern eine Vorauszahlung.

    zweite Frage:

    Wie sieht es mit Hausmeisterleistungen für die Steuererklärung aus? Hab ich da einfach Pech weil ich ne Pauschale zahle und kann davon nichts angeben oder wie schauts da aus?

  • Auf meine Frage wieso ich eine Abrechnung für 2017 und 2016 bekommen habe wurde gesagt, dies sei aufgrund einer Heizkostennachzahlung und Heizkostenrückzahlung erfolgt und Greift in diesem Fall nicht, da "meine Heizkosten sich decken"

    Das kann dir bei einer Pauschale egal sein. Das ist das Risiko des Vermieters. Er kann lediglich die Pauschale anheben, wenn die Betriebskosten nachweislich gestiegen sind.

    Laut Heizkostenverordnung sind die Kosten für Heizung und Warmwasser zwingend nach Verbrauch abzurechnen, wenn Du nicht gerade mit dem Vermieter ein 2-Familienhaus bewohnst.

    Wenn im Mietvertrag geschrieben steht, dass Du hierfür Vorauszahlungen leistest, muss der Vermieter sowieso abrechnen.

    Das würde ich dem Vermieter mal so mitteilen.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Leipziger82

    Das wurde mir auch gesagt. Nebenkosten werden Pauschal gezahlt, Heizkosten nach verbrauch mit Vorauszahlung.

    Aber da sich meine Heizkosten angeblich mit meiner Vorauszahlung decken bekomme ich keine Abrechnung laut Vermietung und das ist eben die Frage ob das so richtig und rechtens ist.

  • Nein, das ist nicht rechtens. Der Vermieter kann keine Nachzahlungen von Dir einfordern, sich auf der anderen Seite ein mögliches Guthaben in die eigene Tasche stecken.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • ... ja das ist mir klar. Nochmal zur klarstellung

    2016 - ich erhielt eine Heizkostenabrechnung auf Grund einer HeizkostenNACHzahlung

    2017 - ich erhielt eine Heizkostenabrechnung auf Grund einer HeizkostenRÜCKzahlung

    2018 + 2019 - keine Abrechnung da die Heizkosten angeblich deckend sind (Vorauszahlung - Reale kosten = 0)

    und nun ist die Frage ob das so richtig ist das keine Kostenaufstellung erteilt werden muss wenn die kosten deckend sind.

  • Ja ich wohne mit 7 anderen Parteien in einem Mehrfamilienhaus

    Dann ist eine pauschale Abrechnung der Heiz- und Warmwasserkosten laut Heizkostenverordnung nicht erlaubt. Bitte lasse dich von einem Anwalt für Mietrecht oder dem örtlichen Mieterverein beraten, welche gravierenden Fehler Vermieter/Hausverwaltung machen.

    Für die kalten Nebenkosten ist eine Pauschale erlaubt.

  • ich bitte darum meine Nachrichten auch zu lesen.

    Es wurde nie behauptet das die Heizkosten pauschal verrechnet werden.

    Die Frage war: "Ist es rechtens das keine Heizkostenabrechnung erstellt wird wenn die Vorauszahlung die Kosten genau deckt."

    Es wurde nie behauptet das die Heizkosten als Pauschale anfallen oder gar als solche gezahlt werden

  • Die Antwort lautete, dass zwingend nach der Heizkostenverordnung abgerechnet werden muss

    und die sieht nun mal keine Deckung durch die Vorauszahlung vor, wie von dir geschrieben.