Abnutzung bezahlen?

  • Hallo Forum, mein Vermieter möchte, dass ich für die Abnutzung der Einbauküche in Zukunft aufkomme, da diese seiner Meinung nach zu viel Verschleiß in der letzten Zeit aufweise, als er gedacht hätte.
    Diese Küche war schon vor meinem Einzug in der Wohnung und ich wohne nun 1 Jahr hier.
    Hat er denn überhaupt das Recht dazu, bzw. wie soll ich denn dafür aufkommen, etwa mit einer Mieterhöhung?

  • Hey Jerry, nein dein Vermieter hat keinerlei Rechtsgrundlage für diese Forderung. Denn in der Regel darf der Mieter die Einrichtungen und Gegenstände, die er mitgemietet hat, im Rahmen des üblichen Gebrauchs nutzen. Ein möglicher Verschleiß ist schon durch die Zahlung der Miete abgegolten.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!