Zustellung Mietminderung an Vermieter der im Urlaub ist - gelten Fristen

  • Moin!

    Wir haben hier ein Schreiben mit Mängeln und Begründung für massive Mietminderung liegen, dass heute als Einschreiben bei der Post landen sollte.

    Ein Mitbewohner meinte gerade, der Eigentümer wäre im Urlaub, hatte uns in seinen Mails, letztmals vom Sonntag, nicht mitgeteilt, dass er in Urlaub fährt.

    Wir hatten bei den Mängeln begründete Fristen von max. 14 Tagen zur Beseitigung gesetzt.
    Alle Mängel sind im lange bekannt, er will sie nicht als solche anerkennen oder sieht keinen Grund etwas zu unternehmen.

    Meines Wissens nach gelten die Fristen ab Zustellung? Ändert sich durch seine Abwesenheit etwas an den gesetzten Fristen oder bei der Umsetzung der Mietminderung (Mietzahlung erfolgt dann unter Vorbehalt).

  • Meines Wissens nach gelten die Fristen ab Zustellung?

    Damit hast du die Antwort schon selber gegeben.

    Für alles Weitere wende dich bitte an deinen Anwalt, mit dem du ja auch die Höhe der Minderung abgesprochen haben solltest.

  • dass heute als Einschreiben bei der Post landen sollte.

    Wenn dein Schreiben bei der Post gelandet ist, wurde es nicht zugestellt. Dafür müsste es schon im Briefkasten gelandet sein.

    Mietminderung muss nicht erklärt werden, sondern gilt per Gesetz, es muss lediglich über die Mängel aufgeklärt werden.

    Meine Antworten sind keine Rechtsberatung und die Richtigkeit sind nicht garantiert!

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