Kündigungsverzicht durch Vermieter auf Lebenszeit

  • Hallo zusammen,


    meine Situation ist wie folgt.

    Ich wohne momentan im vollständig abbezahlten Haus meiner Oma.

    Es handelt sich um ein Haus mit 3 Wohnungen , ich wohne in der Dachgeschosswohnung.

    Die Wohnung ist im Besitz meiner Oma und ich wohne bis heute Mietfrei.

    Nun ist es so geregelt , das mein Vater das Haus erben wird.

    Im Erbe ist es von meiner Oma so festgelegt, dass mein Vater das Haus bekommt , aber es nicht verkaufen darf.

    Das Haus wird dann wenn mein Vater nicht mehr ist , unter mir und meinen Geschwistern aufgeteilt.

    Jetzt möchte ich aufgrund finanzieller Veränderungen einen Mietvertrag mit meiner Großmutter abschließen.

    Im Mietvertrag steht geschrieben

    :"Hinweis: Die Mietvertragsparteien können unter § 22 dieses Mietvertrages auch einen

    dauerhaften oder Kündigungsverzicht des Vermieters vereinbaren"

    Angenommen ich schließe den Mietvertrag mit meiner Oma mit einer Monatsmiete von 200 € und einem dauerhaften Kündigungsschutz nach § 22.

    Kann mein Vater mir dann nach dem Tod meiner Großmutter den Mietvertrag kündigen und/oder kann er die Miete nach seinen Belieben anpassen?

    Vielen dank schonmal im voraus.

    Grüße

  • Kann mein Vater mir dann nach dem Tod meiner Großmutter den Mietvertrag kündigen und/oder kann er die Miete nach seinen Belieben anpassen?

    Kündigen kann er eben nicht. Das untersagt ja der Kündigungsverzicht.

    Mieterhöhungen sind möglich, aber nicht nach Belieben. Hier gibt es ja die entsprechenden gesetzlichen Vorgaben (15-20 % aller 3 Jahre unter Berücksichtigung des Mietspiegels)

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Falls die 200€ inklusive Nebenkosten gement sind, könnte es etwas anders aussehen. Denn dann macht der Betrag vermutlich nahezu nur die Nebenkosten aus, es bleibt also fast keine Grundmiete mehr übrig. Das führt dazu, die Sache als Leihe betrachten zu können. Der Schutz des Mietrechts greift dann nicht. §535 II BGB meint schon eine Miete, die, wenn auch weit unter der ortsüblichen Höhe, doch eine ernsthafte Höhe hat. Ein mehr oder weniger symbolischer Betrag von ein paar Euro reichen nicht aus.

  • Hallo ,


    danke für euere Antworten.
    die Miete wird 250 Euro kalt betragen.
    Ich frage deshalb ob er mir kündigen kann , da ich gehört habe , dass ein Dauerhafter Kündigungsschutz nur durch notarielle Beglaubigung gültig ist.
    Wenn das mit dem Mietvertrag ohne Notar geht dann ist das um so besser.

  • Mit dem Notar ist nicht die Beglaubigung des Vertrags gemeint, sondern dass man ein dingliches Wohnrecht im Grundbuch eingetragen bekommt. Das Wohnrecht ist durchaus eine Option, über die man nachdenken kann, da dies dann ganz eindeutig ist und nicht umgangen werden kann, auch nicht beim Verkauf des Hauses.

    Das Wohnrecht ist aber nicht unbedingt nötig, es geht auch in einem Mietvertrag. Jedoch ist dann einiges zu beachten bei der möglichst präzisen Formulierung der Vereinbarung. Es kann ansonsten Lücken geben, die dann doch eine Kündigung, z.b. wegen Eigenbedarf, möglich machen. Daher empfiehlt es sich, die Formulierung zumindest von einem Rechtsanwalt überarbeiten zu lassen.

  • Hallo nochmals zusammen,

    ich habe mittlerweile Kontakt zu einem Anwalt für Mietrecht aufgenommen. Er hat mir bestätigt, dass ein Mietvertrag mit dauerhauften Kündigungsschutz von Vermieterseite kein Problem sei.

    Aufgrund von Kosten und Zeitgründen hat er mich gebeten , dass ich zum finalen Gespräch am besten einen Mietvertrag vorbereite. Anhand diesem Mietvertrag wird dann der Vertrag dementsprechend angepasst und von ihm aufgesetzt.

    Nun hat er zum Beispiel gesagt, dass ein Mietvertrag mit recht wenig Seiten besser wäre als ein sehr langer. Da man weniger anfechten könne und im Zweifel dann das Gesetz greifen würde , welches immer eher auf der Mieterseite ist.

    Lange Rede kurzer Sinn.

    Im Netz finde ich meistens nur sehr lange Mietvertrag bis 9 Seiten, er sprach von 3-4 Seiten wäre am besten.

    Leider habe ich da nicht wirklich etwas gefunden.

    Wenn ihr mir eine Seite empfehlen könntet wo es gute Mietvertragvorlagen gibt, dann wäre ich euch sehr dankbar.

  • Hallo!

    Wenn ihr mir eine Seite empfehlen könntet wo es gute Mietvertragvorlagen gibt,

    Hinweis auf einen rechtssicheren Mietvertrag. Alles Überflüssige kann gestrichen werden.

    Falls das nicht gefällt selbst einen Mietvertrag handschriftlich entwerfen. Was Anderes

    ist nicht möglich! Allerdings ist das in jedem Fall besser:

    Mit dem Notar ist nicht die Beglaubigung des Vertrags gemeint, sondern dass man ein dingliches Wohnrecht im Grundbuch eingetragen bekommt. Das Wohnrecht ist durchaus eine Option, über die man nachdenken kann, da dies dann ganz eindeutig ist und nicht umgangen werden kann, auch nicht beim Verkauf des Hauses.

    Gruß



  • Im Netz finde ich meistens nur sehr lange Mietvertrag bis 9 Seiten, er sprach von 3-4 Seiten wäre am besten.

    Manches in den Vorlagen kann man durchaus streichen. Einiges von den Texten ist aber wirklich sinnvoll aus Sicht eines Vermieters. Das ist manchmal schwer zu erkennen, weil vieles unscheinbar und belanglos wirkt, es hat aber juristisch durchaus seinen Sinn, warum es da steht. Deshalb sind die Vorlagen nicht grundlos so umfangreich. Ich will damit sagen, dass man nicht wahllos einfach streichen sollte, sondern man sollte wissen was man tut und welche Auswirkungen es im Streitfall haben könnte. Deshalb würde ich mich nicht auf eine bestimmte Seitenzahl begrenzen lassen, sondern nur die wirklich unnötigen Dinge weg lassen.

  • Hallo Fruggel,

    Das ist richtig , soweit ist es auch erledigt worden.

    Eine Frage bleibt mir allerdings noch.

    "Die Vertragsparteien vereinbaren, dass die Miete für den Zeitraum xx Jahren nicht erhöht wird."

    Der Anwalt mit dem ich telefonierte riet mir davon ab länger als 4 Jahre einzutragen , da das in seinen Augen etwas zu "frech" sei und die Mieterhöhung in den Nächsten Jahren sowieso eine Tendenz nach unten haben.

    Ich bin zwecks des hohen Stundensatzes nicht mehr weiter darauf eingegangen und habe das auch so für in Ordnung gehalten.

    Nun stellt sich mir trotzdem die Frage ob es Problemlos möglich wäre da beispielsweise 15 Jahre einzutragen.

    Immer mit dem Hintergedanken, dass der Erbe rechtlich aus dem Mietvertrag raus kommen will. Der dauerhafte Kündigungsschutz ist vom Rechtsanwalt im Vertrag angepasst worden und gewährleistet.

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