Zwei Wohnungen neben ein ander mieten

  • Hallo!

    Wir denken darüber nach, anstatt eine große Wohnung zwei Wohnungen auf derselben Etage zu mieten. Sie sind beide gleich, nur gespiegelt, 3 Räume + Küche (bzw. Raum für die Küche, Einbauküche ist nicht vorhanden). Wir würden zwei Mietverträge bekommen.

    Der Grund, warum wir viele Räume brauchen ist, dass meine Frau und ich vom Zuhause arbeiten, die Idee wäre also eine Wohnung ausschließlich (oder fast ausschließlich) fürs Arbeiten zu benuzten.

    Allerdings frage ich mich und kann zu diesem Thema fast keine Information finden, ob es Nachteile gibt, wenn wir so vorgehen.

    1. Wie sind überhaupt die Wohnungen anzumelden? Gibt es Unterschiede zu einer Wohnung?

    2. Gibt es Extra-Aufwände wie z.B. Rundfunkgebühr zweimal zu bezahlen oder was weiß ich was?

    3. Gibt es Unterschiede, falls wir die zweite Wohnung

    a) auchschileßlich als "Arbeitszimmer" nutzen

    b) gemischt, z.B. zwei Arbeitszimmer + Abstellzimmer nutzen?

    4. Gibt es weitere Schwierigkeiten? Zusätzliche Steuern oder so?

    Ideal natürlich wäre, wenn die zweite Wohnung einfach als Büro betrachtet, keine Schwierigkeiten bringen und dann auch komplett als Arbeitszimmer absetzen lassen würde. Ich befürchte aber, es wäre zu viel Glück auf einmal :)

    Vielen lieben Dank!

    Jakub

  • Dass es dazu bisher wenig Themen und auch Urteile gibt, dürfte an der bis 2020 wenig verbreiteten Situation liegen. Fürs Homeoffice eigene Räume anzumieten, ist ja sehr ungewöhnlich und sehr wenig verbreitet gewesen. Ich denke, da dürften in den nächsten Jahren auch mehr Themen auftauchen, insbesondere wenn Städte gegen die zunehmende Zweckentfremdung von Wohnraum vorgehen und es da zu Urteilen kommt.

    3. Gibt es Unterschiede, falls wir die zweite Wohnung

    a) auchschileßlich als "Arbeitszimmer" nutzen

    Wenn die Wohnung ausschließlich als Arbeitszimmer zu beruflichen Zwecken genutzt wird, ist das keine Wohnraumnutzung mehr und damit eine Zweckentfremdung und die Nutzung müsste daher aus baurechtlicher Sicht genehmigt werden, d.h. eine Nutzungsänderung. Letzteres ist mit Aufwand und Kosten verbunden, evlt. je nach Standort nicht einmal genehmigungsfähig, wenn die Stadt keine Zweckentfremdung von Wohnraum zulässt. Vermutlich ist dies auch nicht zu dadurch abzuändern, wenn ein Teil der Fläche als privater Abstellraum genutzt wird, denn es geht um die überwiegende Nutzung. Deshalb das Homeoffice in der eigenen Wohnung baurechtlich auch kein Problem, denn überwiegend wird die Wohnung ja trotzdem noch zum Wohnen genutzt. Wenn extra Räume dafür angemietet werden, in denen jedoch nicht gewohnt wird, sieht das anders aus.

    Nach dem deutschen Melderecht muss jede Wohnung angemeldet werden, also auch die zweite. Von der GEZ kann man sich grundsätzlich befreien lassen für den Zweitwohnsitz. Ob für eine Zweitwohnung Steuern anfallen, ist von Stadt zu Stadt unterschiedlich.

    Das größte Problem dürfte jedoch die Zweckentfremdung sein und ich würde daher keine zwei Wohnungen anmieten, sondern eine größere suchen. Da kann sonst einiges dran hängen und ich als Vermieter würde das auch nicht ohne die Nutzungsänderung so vermieten, denn im Fall der Fälle wäre der Vermieter/Eigentümer der Dumme.

    Ideal natürlich wäre, wenn die zweite Wohnung einfach als Büro betrachtet, keine Schwierigkeiten bringen und dann auch komplett als Arbeitszimmer absetzen lassen würde. Ich befürchte aber, es wäre zu viel Glück auf einmal

    Das ist im Grunde dagegen einfach: mietet eine Fläche, die als Büro genehmigt ist. Diese dürften in den heutigen Zeiten an vielen Standorten (von besonderen Lagen mal abgesehen) auch billiger sein als Wohnraum, vor allem, wenn der Bedarf nach Büroflächen durch die Verbreitung von Homeoffice weiter sinkt.

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