Hallo an alle!
Ich durchsuche schon seit Stunden das Internet, aber ich finde die Antwort auf meine Frage einfach nicht. Daher probiere ich es mal hier.
Angenommen in einem größeren Mietshaus hat ein Mieter im letzten Jahr erfolgreich Widerspruch gegen die Betriebs- und Nebenkostenabrechnung für 2020 eingelegt. Der Vermieter hatte zu Unrecht sowohl Wasserkosten als auch Stromkosten abgerechnet, die im Rahmen einer Baumaßnahme angefallen sind, aber nicht gesondert erfasst wurden und somit auf alle Mieter abgewälzt wurden. Ist der Vermieter dann in der Pflicht, allen Mietern eine korrigierte Abrechnung zukommen zu lassen? Oder muss er das nur für den Mieter, der Widerspruch eingelegt hat und darf den Rest des Geldes, das ihm eigentlich nicht zusteht, dann einfach behalten?
Vielleicht kann mir ja jemand was hierzu sagen.
Vielen Dank schon mal!
Nicole