Folgen einer fehlerhaften Betriebskostenabrechnung zu Lasten der Mieter

  • Hallo an alle!

    Ich durchsuche schon seit Stunden das Internet, aber ich finde die Antwort auf meine Frage einfach nicht. Daher probiere ich es mal hier.

    Angenommen in einem größeren Mietshaus hat ein Mieter im letzten Jahr erfolgreich Widerspruch gegen die Betriebs- und Nebenkostenabrechnung für 2020 eingelegt. Der Vermieter hatte zu Unrecht sowohl Wasserkosten als auch Stromkosten abgerechnet, die im Rahmen einer Baumaßnahme angefallen sind, aber nicht gesondert erfasst wurden und somit auf alle Mieter abgewälzt wurden. Ist der Vermieter dann in der Pflicht, allen Mietern eine korrigierte Abrechnung zukommen zu lassen? Oder muss er das nur für den Mieter, der Widerspruch eingelegt hat und darf den Rest des Geldes, das ihm eigentlich nicht zusteht, dann einfach behalten?

    Vielleicht kann mir ja jemand was hierzu sagen.

    Vielen Dank schon mal!

    Nicole

  • Hmm, ich frage mich halt, ob man so eine Pflicht nicht aus dem Wirtschaftlichkeitsgebot und dem allgemeinen Grundsatz von Treu und Glauben ableiten kann.

    Das Wirtschaftlichkeitsgebot gebietet, dass der Vermieter bei seinem Handeln meine wirtschaftlichen Interessen berücksichtigt. Das tut er nicht, wenn er wissentlich fehlerhafte Abrechnungen, die zu Lasten des Mieters gehen, nicht korrigiert.

    Und der Rechtsgrundsatz Treu und Glauben soll ganz allgemein bei Rechtsgeschäften gewährleisten, dass ein gewisser Anstand eingehalten wird und Übervorteilung und Rücksichtslosigkeit sollen beschränkt werden. Ich finde, das alles spricht für eine Verpflichtung, aber das ist natürlich reine Küchentisch-Juristerei...

  • Ich verstehe was du meinst. Aber das alles hilft nichts, weil der genannte Paragraph genau vorschreibt, wie bei inhaltlichen Fehlern vorzugehen. ist. Normalerweise unterhalten sich die Bewohner eines Hauses ja und so bekommt jeder mit, wo ein solcher Fehler ist, der alle betrifft. Und so hat jeder die Möglichkeit, seine Einwände gelten zu machen. Deswegen sollte das kein Problem sein.

  • Ich kenne tatsächlich nur sehr, sehr wenige Menschen, die es sich wirklich zutrauen, so eine Abrechnung zu verstehen und dann entsprechend Einwände zu erheben. Vor allem die Wärme- und Wasserkostenabrechnungen sind mit ihren tausend Abkürzungen und 10 Nachkommestellen für viele ein Buch mit sieben Siegeln. Und hier in der Großstadt ist es nicht so üblich, dass man sich mit allen Mietern des Hauses über die Abrechnung unterhält. Das ist natürlich schade und irgendwie auch eigene Schuld, aber doch auch sehr menschlich und nachvollziehbar.

    In meinen Augen grenzt es an Betrug, wenn ich als Vermieter durch einen berechtigten Widerspruch von einem besonders blickigen Mieter darüber in Kenntnis gesetzt werde, dass einige tausend Euro fehlerhaft abgerechnet wurden und ich die anderen Mieter nicht aktiv darüber informiere. Da nutze ich den Gutglauben der 80jährigen Dame oder die Überforderung des Alleinerziehenden mit drei Kindern einfach aus, um mich persönlich zu bereichern.

    Ich hatte gehofft, dass sowas schon mal vor Gericht gelandet ist und ich ein Urteil dazu finde. Aber vielleicht muss ich selber vor Gericht ziehen... ;)

  • Ich kenne tatsächlich nur sehr, sehr wenige Menschen, die es sich wirklich zutrauen, so eine Abrechnung zu verstehen und dann entsprechend Einwände zu erheben.

    Grundsätzlich hat jeder die Möglichkeit, sich bei Mietervereinen anzumelden und sich beraten zu lassen oder auch einen Anwalt einzuschalten, wenn er allein nicht weiter kommt. Die Beratung bei einem Mieterverein ist sehr kostengünstig. Es gibt auch Firmen, die für relativ kleines Geld Überprüfungen von Abrechnungen anbieten. Oftmals hilft auch schon eine Frage im Bekanntenkreis oder unter Kollegen. Oder in der Nachbarschaft.

    Hier dürfte die unrechtmäßige Umlage ja schon leicht auffallen, wenn man die Abrechnungen sowie die zugehörigen Belege prüft und wesentlich mehr Wasser und Strom verbraucht und abgerechnet werden. Dafür braucht es nur einfachste Mathematik.

    Wer dann keine Hilfe in Anspruch nimmt und sich nicht kümmert, selbst die Abrechnung zu verstehen, der muss damit leben. Möglichkeiten gäbe es jedenfalls, auch wenn man selbst nichts von der Abrechnung versteht.

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