Liebe Lesende,
Vermieter sind nicht dazu verpflichtet eine Kaution zu verzinsen, wenn es sich um ein Studentenwohnheim handelt. Ich habe ein Apartment in einem Wohnkomplex gemietet, in dem viele Stundenten wohnen. Ich selber bin aber kein Student, und mein Vermieter ist eine Privatperson. Ist es in einem solchen Fall auch so, dass der Vermieter nicht dazu verpflichtet ist, die Kaution zu verzinsen ? Wann gilt ein Wohnkomplex als Studentenwohnheim ? Gibt es diesbezüglich ein Gesetz etc. ?
mfG
Berghofer