Untermieter Kündigung, Hauptmieter früher raus, Nachmieter früher rein

  • Moin moin,
    folgendes Problem plagt mich momentan:
    ich wohne in einer 3er WG zur Untermiete. Der Hauptmieter ist also mein Vermieter. Wir wollen alle aus der Wohnung raus, wegen Schimmel uvm. Meine zwei Mitbewohner haben auch schon 3 Nachmieter gefunden, ende März würde unser Mietvertrag auslaufen.
    Nun habe ich ein Problem:
    meine Mitbewohner haben bereits eine neue Wohnung gefunden, für Ende Januar, 2 der 3 neuen können also schon rein. Ich habe noch keine Wohnung gefunden. Mein Mitbewohner behauptet nun allerdings, dass er meinen Mietvertrag nicht mehr erfüllen kann, da er selbst schon woanders wohnt. Nun lassen mich die neuen wohl nur noch aus freundlichkeit höchstens 1 Monat in meiner Wohnung leben. Obwohl ich ja eigentlich bis Ende März meine Frist habe. Aber mein Mitbewohner(Hauptmieter) meint ich hätte unrecht.
    Was mache ich jetzt?
    Hat er recht und die neuen lassen mich nur aus freundlichkeit hier einen Monat leben und können mich immer rausschmeißen, wenn ihnen etwas nicht passt, oder ist mein Mietvertrag trotzdem noch gülitg, auch wenn er ausgezogen ist?
    Brauche dringend Hilfe!

    lg mrsmmorf

  • Mir ist ebenfalls noch nicht ganz klar wer hier genau mit wem einen Vertrag hat.
    Ebenfalls unklar ist mir auch noch, zu wann die einzelnen Verträge gekündigt sind.

  • Also, meine Mitbewohner sind beides Hauptmieter. Ich bin spät dazugekommen, deshalb habe ich einen Untermietervertrag, mit meinen Mitbewohnern. Mit dem Vermieter der Wohnung habe ich also keinen Vertrag, nur mit den beiden Jungs.
    Alle Verträge sind eigentlich bis Ende März gekündigt!
    Nur haben die beiden halt schon jetzt eine Wohnung gefunden, im Gegensatz zu mir.
    Sie ziehen Ende des Monats aus, gilt mein Vertrag trotzdem bis zur Ablaufzeit?


  • Nur haben die beiden halt schon jetzt eine Wohnung gefunden, im Gegensatz zu mir.
    Sie ziehen Ende des Monats aus, gilt mein Vertrag trotzdem bis zur Ablaufzeit?


    Ja - mit deren Privatangelegenheiten hast Du nichts zu tun..

  • Naja, aber Untermietvertraäge enden automatisch, wenn das Hauptmietverhältnis beendet wird.
    Falls die beiden Hauptmieter z.B. einen Aufhebungsvertrag abgeschlossen haben, um die Kündigungsfrist zu verkürzen, würde das dann nicht auch Auswirkungen auf das Untermietverhältnis haben?

    Bei einer fristlosen Kündigung des Hauptmietverhältnis z.B. hat der Untermieter ja auch das Nachsehen, oder nicht?

  • Quelle?

    Ich hab nämlich nur sowas gefunden: Untermiete: Was Sie bei Untervermietung und WG's beachten sollten - Immobilien
    "Endet das Hauptmietverhältnis, dann muss auch der Untermieter die Wohnung räumen."

    oder hier: Mieterverein: Untermiete
    "Das bedeutet u.a., dass auch der Untermieter die Wohnung verlassen muss, wenn der Hauptmieter kündigt."

    oder hier http://www.muenster.org/mieterverein/pdf/untrmiet.pdf
    "Endet das Hauptmietverhältnis zwischen Vermieter und Hauptmieter, hat der Vermieter einen direkten Anspruch auf Räumung der Wohnung auch gegen den Untermieter, § 546 Abs. 2 BGB. Eine Kündigung kann und muss er ihm gegenüber nicht aussprechen!"

    usw

  • Hier sind aus meiner Sicht zwei Faktoren zu beachten.

    Da zwischen Vermieter und Untermieter kein Vertragsverhältnis besteht, hat der Vermieter der Wohnung gegen den Untermieter ein Herausgaberecht an der Wohnung zum Vertragsablauf mit den Hauptmietern.

    Aber: Unter Umständen besteht für den Untermieter ein Anspruch auf Schadenersatz gegen den Hauptmieter der Wohnung, da das Untermietverhältnis nicht form- und fristgerecht beendet wurde.

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