Ich bin zum 01.01.12 in meine neue WOhnung gezogen zu der auch ein Keller gehört. Dieser war bei Mietbeginn vom Vormieter noch komplett zugestellt. Die Hausverwaltung hat mir zugesichert, den Keller kurzfristig zu räumen und mir Schlüssel nach zu machen. Ich habe die Hausverwaltung 1 mal im Monat darauf hingewiesen das noch nichts passiert ist. Anfang April erhielt ich die schriftliche Mitteilung, dass allles in Auftrag gegeben wurde und ich kurzfristig die Schlüssel und Zugang erhalte. Soeben wurde mir telefonisch mitgeteilt das noch garnichts passiert ist.
Ich würde nun gerne die Miete um 10% kürzen.
Meine Frage: Kann ich das Rückwirkend per 01.01.12 machen? Mir war der Mangel bei Einzug bekannt, allerdings wurde mir die Behebung zugesichert. Ich habe zwar immer darauf hingewiesen, allerdings nicht einmal mit Mietminderung gedroht.
Vielen Dank.