Ruhestörung

  • Hallo, ich bin neu in diesem Forum und hätte gerne um Rat gefragt.
    Über uns wohnt eine junge Familie mit einem 2 jährigem Kind. Bis vor kurzem haben wir uns auch noch wenn es Probleme gab darüber unterhalten. Dieses ist nun nicht mehr möglich weil die Frau kein einsehen für unsere Probleme mehr hat.
    Wir hatten eine Abmachung das ich bis 24.00 beide Augen zudrücke wenn das Kind über uns mal spielt und auch mal Spielsachen auf die Erde fallen.
    Nun geht es aber soweit, das sich dieses bis 3.00 ausweitet.
    Wir hatten nun schon 3 x die Polizei da, weil wir dachten die brechen über uns ab. Danach hatten wir dann mal wieder 2 Tage Ruhe und danach fing es erst richtig an. Ab 22.00 wird dort oben von ihr bollernd durch die Wohnung gerannt. Das Kind rennt hinter dem Hund her (ist neu Angeschaft worden)weis nicht, was das Kind mit dem Hund macht, auf jeden Fall quiekt der wie verrückt. Das Kind haut nun mit wachsender Begeisterung mit Gegenständen auf dem Boden rum, quietscht dabei und das bis nach 24.00.
    Mittlerweile ist die Situation so verfahren, das wir überlegen einen Rechtsanwalt einzuschalten.
    Ich weiß sonst nicht mehr weiter, vielleicht habt ihr aber einen besseren Rat für mich bevor ich Schritte unternehme die ich nicht gerne möchte.
    Möchte mich dafür auch bei Euch bedanken.
    MFG Chaoslady1

  • Gegen Kinderlärm ist inzwischen schwer juristisch vorzugehen.
    Ein Kind sollte aber tatsächlich um 22 Uhr im Bett sein und nicht bis 3 Uhr lärmen, dann stimmt was mit der Erziehung nicht.
    Viel Hoffnung kann ich Ihnen nicht machen, Sie können ein Lärmprotokoll führen, lassen Sie sich von anderen Mietern die Ruhestörungen nach 22 Uhr dokumentieren. Erstatten Sie Anzeige.
    Informieren Sie Ihren Vermieter, setzen Sie Frist und drohen Sie eine Mietminderung an. Aber beziehen Sie sich auf die Ruhestörung nach 22 Uhr, denn über Tag hat man gefälligst den Kinderlärm zu ertragen.
    Eine Beratung beim Anwalt, vorallem zum Thema Mietminderung ist aber dringend zu empfehlen.
    Alternativ schauen Sie sich nach einer anderen Wohnung um. Traurig aber wahr.