Kündigung wegen angeblicher Beleidigung

  • Hallo,
    heute erhielt ich die fristlose, bzw. fristgerechte Kündigung zum 13.01.13 da ich angeblich den Hausmeister beleidigt haben soll.
    Ich soll gesagt haben: es ist besser wenn Sie nicht im Dunkeln durchs Haus gehen.
    Der Anwalt meines Vermieters hat mir dies heute mitgeteilt.

    Solche Aussagen habe ich NIE getroffen, denn ich hatte keinen Kontakt zum Hausmeister.

    Ist die Kündigung rechtens??

  • heute erhielt ich die fristlose, bzw. fristgerechte Kündigung zum 13.01.13 da ich angeblich den Hausmeister beleidigt haben soll.
    Ich soll gesagt haben: es ist besser wenn Sie nicht im Dunkeln durchs Haus gehen.
    Ist die Kündigung rechtens??


    Meiner unmassgeblichen Meinung nach nein:
    1. Was Du gesagt haben sollst, kann bestenfalls als Drohung, nicht als Beleidugung, verstanden werden. Ich würde dies aber eher als Fürsorge interpretieren... ;) ... wegen Stolpergefahr und so... ;)
    2. Mit dem HM hast Du keinen Vertrag. Er könnte bestenfalls privat gegen Dich vorgehen.
    3. Für eine (fristlose) Kündigung müssten m.E. noch ganz andere Sachen geschehen.
    Über die Interpretation des RA bin ich doch recht erstaunt.

  • nun mir leigt die Kündigung vor ( vom RA des Vermieters )
    dort wird O-Ton gesagt: Bedrohungen und Beleidigungen gegen Mitarbeiter des Vermierts würden nicht geduldet und stellen einen Straftatbestand dar.Diese werden nicht gebilligt und rechtfertigen eine Kündigung.
    Ich wohne seit 15 jahren hier ( ohne Mietschulden etc.)
    Ich bin nicht einmal am besagten Tag im Hause gewesen, was sich schwer beweisen lässt, da Aussage gegen Aussage, noch bin ich zum angegebenen tag dem Hausmeister begegnet.

  • nun mir leigt die Kündigung vor ( vom RA des Vermieters )
    dort wird O-Ton gesagt: Bedrohungen und Beleidigungen gegen Mitarbeiter des Vermierts würden nicht geduldet und stellen einen Straftatbestand dar.Diese werden nicht gebilligt und rechtfertigen eine Kündigung.


    Dein jetziges Posting weicht von Deinem Erstposting deutlich ab.:mad:
    Hier interessiert nur WORTWÖRTLICHES Zitat.
    Ach ja...: Irgendwas muss da doch wohl gelaufen sein...:(

  • nicht korrekt...
    in meinem ersten Posting habe ich genau das gesagt was der Anwalt meines Vermierts mir postalisch mitteilte.
    Ich habe im 2. Posting lediglich den Anwalt des Vermierts zitiert.
    Dies hat er so geschrieben und es ging dem ganzen nicht 1 Problem vorraus.
    Genau aus diesem Grund verstehe ich das ganze ja nicht, hätte es Probleme vorher gegeben würde ich es evtl. verstehen, so aber nicht.....

  • wenn der Anwalt etwas schreibt, ich es ablese und hier rein schreibe habe ich ihn doch zitiert...........
    und nochmal wortwörtlich: am 13.12.12 haben sie den hausmeister beleidigt, indem sie sagten: es ist besser wenn sie nicht im dunkeln durchs Haus gehen.
    Beleidigungen werden nicht akzeptiert, daher kündige ich im Auftrag des Vermierts die Wohnung fristlos, hilfsweise fristgerecht zum 13.01.13

  • wenn der Anwalt etwas schreibt, ich es ablese und hier rein schreibe habe ich ihn doch zitiert...........
    und nochmal wortwörtlich: am 13.12.12 haben sie den hausmeister beleidigt, indem sie sagten: es ist besser wenn sie nicht im dunkeln durchs Haus gehen.
    Beleidigungen werden nicht akzeptiert, daher kündige ich im Auftrag des Vermierts die Wohnung fristlos, hilfsweise fristgerecht zum 13.01.13


    OK, to make the long story short: Weder die fristlose noch die "fristgerechte" (ist es nämlich garnicht) ist gültig.
    Es ist mir nach wie vor schleierhaft, dass ein Anwalt der Rechte sowas schreiben kann. Aber wahrscheinlich hat sein Mandant (=Geldgeber...) darauf wohl gedrängt.
    - Tja, manchmal kann das buchstabengetreue Wortwörtliche entscheidend sein.

    2 Mal editiert, zuletzt von Berny (23. Dezember 2012 um 22:36)

  • Am 13.12.12 zwischen 17-18 Uhr, trafen Sie im Treppenhaus der liegenschaft meiner Mandantschaft mit dem hausmeister meiner Mandantschaft Herrn... zusammen.Im Zuge des Zusammentreffens mit dem von meiner Mandantschaft beschäftigten Hausmeister..... bedrohten Sie den hausmeister mit den Worten: Es wäre besser wenn Sie nicht im Dunkeln durchs Treppenhaus gingen.
    Es versteht sich von selbst, dass meine Mandantschaft ein solches Verhalten nicht hinnehmen kann.
    Gemäß § 543 1 BGB kann jede Vertragspartei das Mietverhältnis aus wichtigem Grund außerordentlich fristlos kündigen, soweit ein wichtiger Grund hierfür vorliegt.
    Die äüßerungen gegenüber dem Hausmeister meiner Mandantschaft, dass es besser wäre, wenn er nicht im Dunkeln durchs Treppenhaus ginge,ist ein Verhalten, das den Vermietern nicht zumutbar ist.
    Daher kündige ich Ihnen das vorbezeichnete Mietverhältnis namens und im Auftrag Ihres Vermeiters fristlos, hilfsweise fristgerecht und fordere Sie auf, die Mietsache spätestens bis 13.01.13 an meine Mandantschaft zurückzugeben; einen Termin zur Rückgabe haben Sie mit der Kanzlei des Unterzeichners zu vereinbaren.
    Binnen gleichen Zeitraums habe ich Sie aufzufordern, die mit meiner inanspruchnahme entstandenen Kosten iHv. 489,15 € auszugleichen, da diese aus dem Gesichtspunkt des Schadenserstazes ebenfalls zu Ihren Lasten gehen.
    Falls Sie wider Erwarten binnen vorbezeichneten Zeitpunkts die Mietsache nicht geräumt und in vertragsgemäßen Zustand sn meine Mandantschaft herausgegeben ahben und die Kosten meiner Inanspruchnahme gemäß Kostenerhebung nicht ausgeglichen haben soltten, sehe ich mich zu meinem Bedauern gezwungen, meiner Mandantschaft die unverzügliche Inanspruchnahme gerichtlicher Hilfe anzuraten und Klage auf Räumung zu erhben, was mit weiteren vermeidbaren Kosten für Sie verbunden wäre.

    Einer stillschweigenden Verlängerung des Mietverhältnisses wird bereits jetzt widersprochen

  • Aha, das klngt ja doch schon anders...
    Nachfolgend meine niedergeschriebenen Gedanken hierzu:

    "Am 13.12.12 zwischen 17-18 Uhr, trafen Sie im Treppenhaus der liegenschaft meiner Mandantschaft mit dem hausmeister meiner Mandantschaft Herrn... zusammen.Im Zuge des Zusammentreffens mit dem von meiner Mandantschaft beschäftigten Hausmeister..... bedrohten Sie den hausmeister mit den Worten: Es wäre besser wenn Sie nicht im Dunkeln durchs Treppenhaus gingen."
    - Denn dann kann man nämlich stolpern, und ein Bein in Gips macht sich unter dem Weihnachtsbaum nicht besonders malerisch.
    Dass ein gutgemeinter Rat als Bedrohung verstanden werden kann, bedarf schon einiger abwegigen Phantasie.

    "Es versteht sich von selbst, dass meine Mandantschaft ein solches Verhalten nicht hinnehmen kann."
    - Verständlich, denn ein Hausmeister mit eingegipstem Bein kann seiner Arbeit nicht so gut nachgehen.

    "Gemäß § 543 1 BGB kann jede Vertragspartei das Mietverhältnis aus wichtigem Grund außerordentlich fristlos kündigen, soweit ein wichtiger Grund hierfür vorliegt."
    So ist es für Jedermann nachzulesen. Und?

    "Die äüßerungen gegenüber dem Hausmeister meiner Mandantschaft, dass es besser wäre, wenn er nicht im Dunkeln durchs Treppenhaus ginge,ist ein Verhalten, das den Vermietern nicht zumutbar ist."
    - Richtig, denn auch der Berufsgenossenschaft und krankenkasse würde das nicht gefallen.

    "Daher kündige ich Ihnen das vorbezeichnete Mietverhältnis namens und im Auftrag Ihres Vermeiters fristlos, hilfsweise fristgerecht und fordere Sie auf, die Mietsache spätestens bis 13.01.13 an meine Mandantschaft zurückzugeben;"
    - Weshalb denn eigentlich?

    "einen Termin zur Rückgabe haben Sie mit der Kanzlei des Unterzeichners zu vereinbaren."
    - Selten so gelacht.

    "Binnen gleichen Zeitraums habe ich Sie aufzufordern, die mit meiner inanspruchnahme entstandenen Kosten iHv. 489,15 € auszugleichen, da diese aus dem Gesichtspunkt des Schadenserstazes ebenfalls zu Ihren Lasten gehen."
    - Wer die Musik bestellt, der ...

  • hmmmm
    also garnicht aufs schreiben ragieren??


    Ich darf Dich nicht rechtsberaten...
    Das waren jetzt nur meine Gedanken.
    Wenn Du nicht reagierst, wird er Klage erheben, worauf Du antworten musst. Dann wird es höchstwahrscheinlich eine Gerichtsverhandlung geben, und spätestens dann müsstest Du Deine Argumente bringen.
    Spätestens nach Klageerhebung solltest Du einen Fachanwalt beauftragen.
    Wenn Dein Gegner verliert, muss er den auch bezahlen.

  • Dieses Schreiben ist der Schenkelklopfer des Jahres für mich. Aber daran kann man sehen, dass sich dieser Anwalt nicht zu schade ist, den Unsinn seines Mandanten zu Papier zu bringen.

    Wenn der Rechtsverdreher der Meinung ist, auf der sicheren Seite zu sein, dann soll er doch Klage erheben.

    Und wie der Hinweis: "Es wäre besser wenn Sie nicht im Dunkeln durchs Treppenhaus gingen" einen Straftatbestand darstellt, kann nur im Hirn eines Anwaltes entstehen.

    Ich würde in dieser Situation nichts unternehmen sondern die Gegenseite alleine agieren lassen. Je mehr Unsinn der Anwalt schreibt, je mehr Munition liefert er für meine Argumentation später vor Gericht.

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