Das Problem der Haustür

  • Mir fiel gerade leider kein auf das Problem passender Titel ein:

    Ich wohne in einer Wohnung bei der sich im Erdgeschoss ein Restaurant befindet. Zunächst gelangt man durch eine Tür (um diese geht das Problem anschließend), die beidseitig eine Klinke hat in den Flur, bei dem man links in das Restaurant hinein kann (abschließbare Tür) und geradeaus gehts weiter zur richtigen verschlossenen HAustür mit den Briefkästen.

    Nun gibt es einen neuen Restaurant Inhaber der die Tür ganz Vorne abends abschließt. Dies bedeutet 1. dass niemand der uns besucht, das Haus nachts verlassen kann, ohne dass ich runter gehen muss um die Tür von innen aufzuschließen 2. dass die Post, wenn die Tür abgeschlossen ist, nicht mehr in das Haus gelangt und unter die Tür geschoben werden muss und 3. dass im Notfall der Fluchtweg versperrt ist.

    Ich habe ihn bereits ein paar Male gebeten aus diesen Gründen nicht abzuschließen aber es passiert nichts...was für Rechte habe ich in diesem Fall? Hat er das Recht die Tür abzuschließen???

    Danke schonmal für die Antwort.

    shamrock

  • Dein Ansprechpartner ist Dein Vermieter, nicht der Restaurantbetreiber.
    Auch, wenn es die Feuerwehr nicht gerne sieht, bspw. wegen der Fluchtwege, so dürfen m.W. Haustüren trotzdem nachts abgeschlossen sein.

  • Zitat

    Hat er das Recht die Tür abzuschließen???


    Was steht denn in der H.O. dazu ?

    Zitat

    das Haus nachts verlassen kann, ohne dass ich runter gehen muss um die Tür von innen aufzuschließen


    Und nun findest Du das für Mieter bestimmt als total unzumutbar.

  • Fantastisch

    ja ich finde das unzumutbar, weil ich im 3. Stock wohne. Ich muss schon runter laufen, wenn Besuch kommt, weil wir keinen Türöffner haben.

    Eine Hausordnung haben wir soweit ich weiß nicht und im Mietvertrag ist leider nichts dazu vermerkt.

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