Hallo
Meine Situation:
Ich kündigte meinen Untermietvertrag ordentlich am 31.03.2013 (3 Monate Kündigungsfrist).
Meine Vermieterin wohnt mit in der Wohnung, in der ich ein Zimmer mietete. Nun wollte ich schnellstmöglich ausziehen und bot ihr, einen Nachmieter zu finden. Das hat sie abgelehnt.
Für April habe ich Miete gezahlt, aber nicht mehr in der Wohnung gewohnt, da ein Zusammenleben mit dieser Person für mich nicht weiter in Frage kommt (Psychoterror, Schikane, Stalkerartiges verhalten).
Am 27.04.2013 werde ich meine persönlichen Gegenstände aus der Wohnung holen. Nun schrieb Sie mir, dass mir die Wohnung ab dem 01.05.2013 für mich nicht mehr zugänglich ist und ich zuvor die Schlüssel abzugeben habe.
Dies ist dann ja auch in meinem Sinne.
Meine Frage:
Kann ich diese Aufforderung meiner Vermieterin als Nachweis betrachten, dass ich für die restlichen beiden Monate keine Miete mehr zahlen muss?