Entfällt Mietzahlungsverpflichtung?

  • Hallo :)
    Meine Situation:
    Ich kündigte meinen Untermietvertrag ordentlich am 31.03.2013 (3 Monate Kündigungsfrist).
    Meine Vermieterin wohnt mit in der Wohnung, in der ich ein Zimmer mietete. Nun wollte ich schnellstmöglich ausziehen und bot ihr, einen Nachmieter zu finden. Das hat sie abgelehnt.
    Für April habe ich Miete gezahlt, aber nicht mehr in der Wohnung gewohnt, da ein Zusammenleben mit dieser Person für mich nicht weiter in Frage kommt (Psychoterror, Schikane, Stalkerartiges verhalten).

    Am 27.04.2013 werde ich meine persönlichen Gegenstände aus der Wohnung holen. Nun schrieb Sie mir, dass mir die Wohnung ab dem 01.05.2013 für mich nicht mehr zugänglich ist und ich zuvor die Schlüssel abzugeben habe.
    Dies ist dann ja auch in meinem Sinne.

    Meine Frage:
    Kann ich diese Aufforderung meiner Vermieterin als Nachweis betrachten, dass ich für die restlichen beiden Monate keine Miete mehr zahlen muss?

  • Hallo studentneedhelp


    Kann ich diese Aufforderung meiner Vermieterin als Nachweis betrachten, dass ich für die restlichen beiden Monate keine Miete mehr zahlen muss?

    Ein Nachweis ist das meiner Meinung nach nicht,
    ich an deiner Stelle würde mir das von der VM schriftlich bestätigen lassen bevor ich die Schlüssel zurückgeben würde.


    VG Syker

    :edit:
    Bestätigung für den Verzicht auf die Mietzahlung!

    Einmal editiert, zuletzt von Syker (24. April 2013 um 15:59) aus folgendem Grund: edit eingefügt

  • Hallo Syker,

    danke für die rasche Antwort.

    Hmmm und genau das könnte ein Problem sein. Ich bat bereits ein Familienmitglied von mir zu vermitteln. Dieses hat mit meiner Vermieterin am Telefon mündlich Vereinbarungen getroffen, die beiden Vertragsparteien dienlich sind.
    Diese haben wir verschriftlicht, als Vereinbarungen zur Kündigung und meiner Vermieterin zugeschickt.
    Darunter auch der Punkt:
    "Der am 04.09.2012 vereinbarte Untermietvertrag wird zum 30. April 2013 aufgehoben".

    Nun verweigert sie mir jedoch, trotz Absprache, dies schriftlich zu Bestätigen.

    Gruß

  • Zitat

    Nun verweigert sie mir jedoch, trotz Absprache, dies schriftlich zu Bestätigen.

    Dann bekommt sie auch erst am letzten Tag des Mietverhältnisses die Schlüssel zurück.

    Zitat

    in der ich ein Zimmer mietete.

    Kurze Rückfrage, möbliert oder unmöbliert? Wenn möbliert, dann sind die Fristen viel kürzer.

  • Hallo, vielen Dank für die Antworten!
    Mündlich und schriftlich per Mail hat sie mir ja mitgeteilt, dass ich raus darf bzw. soll.
    Nur unterschrieben will sie das nicht. Sie hat halt sehr wechselnde und tlw. wiedersprüchliche Meinungen...
    Nun, ich schau mal was die Tage bringen!

  • Hallo Studentneedhelp, du hast ein s in deinem Namen vergessen :P

    Spaß beiseite:

    Die mail ist keinesfalls eine wirkliche rechtliche Absicherung. Das hängt damit zusammen, dass jeder diese Mail hätte verfassen können. Damit soetwas zur Not vor Gericht Stand hält muss es von der Vermieterin unterschrieben sein.

    Ich würde dir raten vor der Schlüsselübergabe eine Vereinbarung/Vertrag zu schreiben. D.h. du solltest ungefähr soetwas schreiben:
    Hiermit bestätigen beide Parteien, also Vermieterin (namentlich nennen) und Mieter (dein Name), die ordnungsgemäße Schlüsselübergabe. Mit der Übergabe der Schlüssel endet das Mietverhältnis in beiderseitigem Einverständnis zum 30.05.2013. Der am (Datum einsetzen) geschlossene Mietvertrag wird hiermit aufgehoben.

    Das ist jetzt nur grob zur Vorlage. Ich bin kein Rechtsanwalt sondern Jurastudent. Ich weise also darauf hin, dass ich für entstandene Schäden nicht aufkomme. Ich versuche hier lediglich zu helfen, und das nach bestem Wissen und Gewissen.

    Und wenn du schoneinmal dran bist, dann druck dir ein Übergabeprotokoll aus, Infos dazu findest du hier: http://www.nebenkostenabrechnung.com/kautionsrueckzahlung/

    Das Problem ist nämlich, dass sie schon jetzt am Rad dreht und du sicher nach Beendigung des Mietverhältnisses deine Ruhe vor ihr haben möchtest. Das ist der sicherste Weg für dich ;)

    Ich hoffe ich konnte was nützliches beitragen, lieben Gruß und lass von dir hören wie es gelaufen ist :)


    sushifreund

    Einmal editiert, zuletzt von sushifreund (26. April 2013 um 02:22)

  • Nachklang:

    Im Anschluss an meinen Auszug, hege ich den Gedanken, ob es nicht besser wäre den Sachverhalt in einem Psychologen-Forum zu posten. Ein Versuch jedoch der sachlichen Darstellung.

    Auszugstag:
    - Meine Vermieterin argumentierte von vornerein nicht über notwendige Auszugsthemen und Fakten, vielmehr stimmte sie verleumderischen Reden über meine Person ein.
    - Meine Vermieterin schoss Fotos meiner Umzugshelfer und der zwischenzeitlich, kurzfristig gelagerten Möbel vor dem Haus, die unter Wahrung einer Gasse dort lagerten bis der Umzugswagen da war.
    - Meine Vermieterin drang immer wieder in das Zimmer/die Mietsache ein schoss Fotos und bedrängte damit meine Umzugshelfer und mich, verzögerte damit das packen. Offensichtlich war es ihr Ziel, dass wir handgreiflich würden, denn sie sagte, „dass die Polizei nur bei Handgreiflichkeiten kommen würde“.
    - Meine Vermieterin nutzte ihren Arbeitsausweis, als Grund, um in die Mietsache einzudringen.
    - Meine Helfer und ich strichen das Zimmer weiß und putzten und wischten das Zimmer und stellten einen ordnungsgemäßen Zustand her.
    - Meine Vermieterin verweigerte die Schlüsselübergabe sowie die Erstellung eines Übergabe-Protokolls. Den Schlüssel behielten wir daher zunächst ein.

    Nun bin ich ratlos.

  • Nachklang:
    Im Anschluss an meinen Auszug, hege ich den Gedanken, ob es nicht besser wäre den Sachverhalt in einem Psychologen-Forum zu posten.


    Ach, wie "goil"...
    Habe vor vier Tagen ähnliches mit der Mutter meiner studierenden Noch-Mieterin erlebt... *grrr*
    Tja, man/frau wird abwarten ...

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!