Hallo zusammen,
Habe folgendes Problem .
Bin in ein Mietverhältnis zum 01.08.2011 gegangen .
Im Mietvertrag wurde festgehalten :
Der vorhandene Kachelofen kann als Zusatzheizung genutzt werden.
Die anfallenden Wartungs- und Reparaturkosten trägt derMieter.
Naja gut habe den Ofen einen Winter lang 10-15 mal genutzt und von einem Bekannten erfahren das alle 2 Jahre man eine Wartung durchführen muss / sollte.
Jedoch habe ich und meine Frau uns eine neue Wohnung suchen müssen da Nachwuchs unterwegs ist.
Die Wohnung haben wir fristgerecht zum 31.05.2013 gekündigt sind schon am 1. Mai in die neue Wohnung gezogen wodurch das Übergabe Protokoll schon am 04.05.2013 durchgeführt wurde. Die darin fesgehalten Mängel wurden beseitigt und er hat sofort die Schlüssel erhalten.
Da wir keine zwei Jahre in der Wohnung wohnten habe ich auch keine Wartung des Ofens durchführen lassen .
Heute flattert ein Brief vom Vermieter ein das ein Schornsteinfeger den Ofen überprüft hat und festgestellt hat das der Ofeneinsatz zu erneuern wäre .
Der Vermieter hat die Firma xy damit beauftragt .
Und das bei Abschluss des Mietvertrages vereinbart wurde das ich die anfallenden Kosten tragen werde und er mich damit aufmerksam machen will das er diese Rechnung an mich weiterleiten werde .
Jetzt meine Frage(n)
Darf er diese Kosten jetzt überhaupt noch auf mich auslegen ?
Der Ofen wurde nicht oft genutzt sprich er hat noch den selben Zustand wie am Anfang des Mietverhältnisses , also wieso soll ich diese Reparatur zahlen von einem Kachelofeneinsatz was sich meiner Meinung nach nach etwas grösserem Anhört , was nicht von vl. maximal 20 benutzen kaputt , verschleisst oder was auch immer genau ist.
Mit freundlichen Grüssen
Kalle