Nach Wohnungsabnahme - Kosten für Reparatur Kachelofen

  • Hallo zusammen,
    Habe folgendes Problem .
    Bin in ein Mietverhältnis zum 01.08.2011 gegangen .
    Im Mietvertrag wurde festgehalten :
    Der vorhandene Kachelofen kann als Zusatzheizung genutzt werden.
    Die anfallenden Wartungs- und Reparaturkosten trägt derMieter.

    Naja gut habe den Ofen einen Winter lang 10-15 mal genutzt und von einem Bekannten erfahren das alle 2 Jahre man eine Wartung durchführen muss / sollte.
    Jedoch habe ich und meine Frau uns eine neue Wohnung suchen müssen da Nachwuchs unterwegs ist.

    Die Wohnung haben wir fristgerecht zum 31.05.2013 gekündigt sind schon am 1. Mai in die neue Wohnung gezogen wodurch das Übergabe Protokoll schon am 04.05.2013 durchgeführt wurde. Die darin fesgehalten Mängel wurden beseitigt und er hat sofort die Schlüssel erhalten.

    Da wir keine zwei Jahre in der Wohnung wohnten habe ich auch keine Wartung des Ofens durchführen lassen .

    Heute flattert ein Brief vom Vermieter ein das ein Schornsteinfeger den Ofen überprüft hat und festgestellt hat das der Ofeneinsatz zu erneuern wäre .
    Der Vermieter hat die Firma xy damit beauftragt .
    Und das bei Abschluss des Mietvertrages vereinbart wurde das ich die anfallenden Kosten tragen werde und er mich damit aufmerksam machen will das er diese Rechnung an mich weiterleiten werde .

    Jetzt meine Frage(n)
    Darf er diese Kosten jetzt überhaupt noch auf mich auslegen ?

    Der Ofen wurde nicht oft genutzt sprich er hat noch den selben Zustand wie am Anfang des Mietverhältnisses , also wieso soll ich diese Reparatur zahlen von einem Kachelofeneinsatz was sich meiner Meinung nach nach etwas grösserem Anhört , was nicht von vl. maximal 20 benutzen kaputt , verschleisst oder was auch immer genau ist.

    Mit freundlichen Grüssen
    Kalle

  • Die Wartungskosten des Ofens tragen laut Vereinbarung Sie.
    Das sind die Kosten für die Reinigung des Ofens. Dieser müsste bei der Übergabe gereinigt sein.

    Die Reparaturkosten nur insoweit, was in Ihren Mietvertrag zu den Kleinreparaturen festgelegt worden ist.
    Darunter fällt dann die Erneuerung des Einsatzes.

    Einmal editiert, zuletzt von Kolinum (14. Juni 2013 um 23:14)

  • Hallo Kalle070111,

    "Heute flattert ein Brief vom Vermieter ein das ein Schornsteinfeger den Ofen überprüft hat und festgestellt hat das der Ofeneinsatz zu erneuern wäre ."
    - Gibt es in den Protikollen von Mietbeginn und -ende Zustandsbeschreibungen über den Einsatz?

    "Der Vermieter hat die Firma xy damit beauftragt ."
    - Zunächst hat er Dir Gelegenheit zu geben, einen von Dir zu vertretenden Mangel zu beseitigen.

    "... das er diese Rechnung an mich weiterleiten werde ."
    - Das kann er gerne machen...:) Wer die Musik bestellt, der ... .

    "Darf er diese Kosten jetzt überhaupt noch auf mich auslegen ?"
    - Soo einfach geht das nicht, meine Bedenken habe ich ja mitgeteilt.

    "Der Ofen wurde nicht oft genutzt sprich er hat noch den selben Zustand wie am Anfang des Mietverhältnisses ,"
    - Beweise....

  • Moin :)
    Danke für die schnellen Antworten.

    Also der Wert der eigen Reparaturen liegt bei 100€.

    Vom Zustand des Ofens wurde nichts protokolliert , nur seine mündliche aussage das er ginge und Verwendbar wäre obwohl in dem Schreiben des Schornsteinfegers steht das der Ofen nicht einmal in Gebrauch zu nehmen ist da er gegen die Verordnung entspricht .

    Ja er hat die Firma sofort mit dem Auftrag und mir dann erst mittgeteilt das da was wäre.

    In wiefern Beweise ?
    Er hat keine genausowenig wie ich habe nur meinen Vater und den Opa meiner Frau die den Ofen gesehen hatten beim Einzug und er da schon diesen schlechten Zustand hatte.

    Auch auf dem Übernahme und Rückgabe Protokoll wurde nichts über den Ofen erwähnt.

    Was sollte ich am besten jetzt machen ?

    MfG Kalle

  • Das müssen Sie anhand der gegebenen Hinweise selbst entscheiden. Kostenlose Rechtsberatung is nich und darf hier nicht stattfinden.

    Ich meinte eher in die Richtung , Anwalt aufsuchen oder den mal schön weiter Firmen beauftragen die ich ja nicht zahlen muss da er sie ja einfach bestellt hat ?!

  • Ich würde warten, bis an mich eine schriftliche Forderung gestellt wird.

    Hallo zusammen ,
    Heute habe ich die Forderung von meinem Ehemaligen Vermieter bekommen ... Wäre fast aus den Latschen gekippt :(

    Die erwähnte Erneuerung des Kachelofeneinsatzes ist auf einmal nicht mehr erwähnt nur die Reinigung mit verweis auf diese Klausel des Mietvertrages .
    Im Anhang ist die Rechnung dabei mit 6 Arbeitsstunden a 54€ ,die Fahrtzeit mit 32,83 ubd eine Reinigungspauschale von 10€ , sprich die Reinigung soll jetzt 436,53€ Kosten die ich Zahlen soll .
    Ist das nicht etwas heftig ?!

    Mfg

  • Mal dummfrag, gibt es im Haus auch eine Zentralheizung?

    Wenn ja kommt eh 1x jährlich der Schornsteinfeger und der schaut in aller Regel auch nach dem Kachelofen bzw. der Esse/dem Schornstein. Sofern ihm bekannt ist das es einen gibt.

    Zitat

    Heute flattert ein Brief vom Vermieter ein das ein Schornsteinfeger den Ofen überprüft hat und festgestellt hat das der Ofeneinsatz zu erneuern wäre .

    Ein Ofeinsatz der innerhalb von 2 Jahren kaputt geht halte ich für einen Scherz. Außer das Ding war vorher schon Schrott.

    Sollte der Einsatz wirklich durch Ihr Verschulden kaputt gegangen sein, was nachzuweisen wäre, hätte er Ihnen zunächst die Gelegenheit geben müssen das selbst zu beheben bzw. beheben zu lassen.

    Einfach Handwerker beauftragen und in Rechnung stellen geht definitiv nicht.


  • Zentralheizung war Vorhanden wurde auch genutzt , der Kachelofen kann als Zusatzheizung verwendet werden steht im Mietvertrag deswegen haben wir Ihn auch so wenig genutzt.

    Schornsteinfeger war kein einziges mal bei uns :/

    Wie gesagt ist der Betreff des neuen Briefes auf einmal "Kachelofenreinigung" nicht mehr "Reperatur des Kachelofen" ist mir alles nicht ganz geheuer schon grad so umzuschwanken und auf einmal für eine Reinigung so viel Geld zu bezahlen obwohl diese warscheinlich vor unserer Mietzeit schon nicht vom Vormieter oder Vermieter getätigt wurde . Schon grad wurde die Firma einfach beauftragt ohne mir die Gelegenheit zu geben mich drum zu kümmern. Briefe flattern auch ohne Briefmarke bei mir ein :/

    Mfg

  • Zitat

    Briefe flattern auch ohne Briefmarke bei mir ein :/

    Na ja, man kann Briefe auch "kostengünstig" selbst beim Empfänger einwerfen.

    Ich würde die Zahlung wie gesagt ablehnen da keine Anzeige des Mangels erfolgte und keine Nachfrist zur Selbstbehebung des "Mangels" eingeräumt wurde.

  • Na ja, man kann Briefe auch "kostengünstig" selbst beim Empfänger einwerfen.

    Ich würde die Zahlung wie gesagt ablehnen da keine Anzeige des Mangels erfolgte und keine Nachfrist zur Selbstbehebung des "Mangels" eingeräumt wurde.


    Sollte ich das Privat machen oder evtl. Einen Mieterschutz mit integrieren ?
    Bzw. Sollte ich das Einfach Privat ablehnen , kann das ins negative laufen?

    Mfg

  • Sollte ich das Privat machen oder evtl. Einen Mieterschutz mit integrieren ?
    Bzw. Sollte ich das Einfach Privat ablehnen , kann das ins negative laufen?


    Diese Frage wird Dir hier niemand seriös beantworten, da Rechtsberatung hier nicht stattfindet. Hier bekommste nur Meinungen zu lesen. Deshalb der Tipp: Wende Dich an einen Mieterverein oder an einen Fachanwalt.

  • Hallo zusammen ,
    habe mich jetzt beim Mietverein angemeldet und über die Telefonische Auskunft gesagt bekommen das ich die Reinigungskosten zu tragen habe da die Klausel eine individuelle Klausel ist . Ich sollte sie doch unter Vorbehalt bezahlen und den Rest wird man an meinem Termin am 11. bei denen im Haus feststellen .
    Ist das wirklich wahr das diese Individuelle Klausel jetzt alles au?er Kraft setzt ? Sprich er darf einfach eine Firma beauftragen etc?

  • habe mich jetzt beim Mietverein angemeldet und über die Telefonische Auskunft gesagt bekommen das ich die Reinigungskosten zu tragen habe da die Klausel eine individuelle Klausel ist . Ich sollte sie doch unter Vorbehalt bezahlen und den Rest wird man an meinem Termin am 11. bei denen im Haus feststellen .
    1. Ist das wirklich wahr das diese Individuelle Klausel jetzt alles außer Kraft setzt ?
    2. Sprich er darf einfach eine Firma beauftragen etc?


    1. In der Tendenz: Ja.
    2. Wenn Du zu dier Leistung verpflichtet warst UND erfolglos aufgefordert warst, sie zu erbringen: Ja.

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