Außerordentliche Kündigung wegen Schimmel in der Wohnung

  • Hallo alle miteinander :),

    mal angenommen folgendes wäre passiert :eek::

    Man wäre im März in eine Wohnung gezogen.
    Aufgrund erstmals nach dem Einzug auftretender, massiver gesundheitlicher Beschwerden von einem der Mieter (Atembeschwerden, allergische Reaktionen), hätte dieser bei sich 2 Allergietests, von jeweils zwei voneinander unabhängigen Fachärzten (ein HNO und ein Allergologe) durchführen lassen. Aufgrund dieser hätte sich heraus gestellt, dass genannter Mieter hochgradig allergisch auf Schimmelpilze ist, was ihm/ihr zuvor nicht bekannt war, weil er/sie nie solche Beschwerden hatte.

    Daraufhin hätten die Mieter (im Zuge der Ursachensuche) zwei Schimmeltests durchgeführt. Diese Tests wären über das Internet bestellt und dem verantwortlichen Institut, unter Berücksichtigung aller Vorschriften, zugesendet worden. In Folge dessen wären, laut Testergebnis, in beiden Tests verschiedene Schimmelpilze in dieser Wohnung nachgewiesen worden. Sichtbarer Schimmel wäre in der Wohnung aber (noch) nicht zu sehen!

    Anschließend wären die Vermieter über die Sachlage informiert und auch darüber in Kenntnis gesetzt worden, dass sich deshalb die Mieter eine neue Bleibe suchen werden. In einem persönlichen Gespräch von Angesicht zu Angesicht und unter Zeugen wären Vermieter und Mieter so verblieben, dass sich die Mieter etwas Neues suchen und die Vermieter hätten wortwörtlich gesagt "wenn Ihr etwas gefunden habt, sagt ihr uns Bescheid, dann werden wir uns schon einig."

    Ausgehend von dieser mündlichen Vereinbarung hätten die Mieter das Mietverhältnis bisher nicht schriftlich gekündigt. In der Zwischenzeit hätten sie eine neue Wohnung gefunden und dies den derzeitigen Vermietern schriftlich mitgeteilt. Zudem hätten die Mieter diesem Schreiben einen Mietaufhebungsvertrag beigefügt, um das Vertragsverhältnis in beiderseitigem Einvernehmen aufzulösen (aufgrund der zuvor getroffenen Aussage der Vermieter).

    Die Vermieter würden mit einem Schreiben antworten, in welchem sie gar nicht mehr auf die, in dem persönlichen Gespräch mündlich getroffene, Vereinbarung eingehen und bestünden nun plötzlich auf die Erfüllung des Mietvertrages, welcher einen Kündigungsausschluss über 12 Monate beinhaltet.

    Darüber hinaus würden die Vermieter in dem Schreiben mitteilen, dass sie einen Gutachter engagieren wollen, um noch ein weiteres Gutachten anfertigen zu lassen. Hier würde aber von Seiten der Mieter der Verdacht vorliegen, ausgehend von vorherigen Aussagen der Vermietern, dass besagter Gutachter ein Bekannter der Vermieter ist.

    Hier würden sich die Mieter die Frage stellen, wie objektiv dieses Gutachten ausfallen kann, da die Vermieter zum Thema Schimmel zuvor folgende Aussage getroffen hätten: "Wir sehen nix, also ist auch nix!"

    Zudem wären die Mieter ebenfalls in dem Schreiben der Vermieter: "Ausdrücklich darauf hingewiesen" worden, sollte der Gutachter zu dem Ergebnis kommen, dass die Bausubstanz mangelfrei ist oder Schimmel vom Mieter verursacht wurde (Anm.: Die Mieter hätten bisher nur im Frühling/Sommer in der Wohnung gelebt> seit 6 Monaten), würden die Vermieter die Mieter mit den Kosten des Gutachtens belasten.

    Die Mieter hätten inzwischen aber einen neuen Mietvertrag unterzeichnet, da sie auf die, im persönlichen Gespräch getroffenen Aussage der Vermieter, vertraut haben.

    Die Mieter hätten auf das Schreiben der Vermieter hin mehrmals versucht diese telefonisch zu erreichen, welche weder ans Telefon gehen, noch auf Bitten um Rückruf reagieren.

    Zudem wäre der Vermieter, seit dem Einzug der Mieter jedes Wochenende und oft auch mehrmals unter der Woche auf dem Grundstück des Miethauses zu Gange gewesen, da er eine Hobbywerkstatt in einem auf dem Grundstück befindlichen Schuppen/Garage unterhalten würde. Der Vermieter hätte ständig etwas am Haus repariert oder im Garten gearbeitet etc. So lästig das den Mieter bisher gewesen wäre, so stutzig würde es sie nun machen. Denn seit ihrem Schreiben an die Vermieter vor 1,5 Wochen, wären selbige nicht mehr auf dem Grundstück anzutreffen gewesen.

    Beide Mieter wären Studenten. Einer im Vollzeitstudium mit 20 Std. Berufstätigkeit wöchentlich; der andere auch im Vollzeitstudium und hätte sich gerade selbständig gemacht, würde Gründerzuschuss erhalten.

    Zudem hätte sich kürzlich heraus gestellt, dass die Vermieter noch einen Schlüssel zur Wohnung der Mieter einbehalten haben, ohne diese darüber in Kenntnis zu setzen!

    Was könnte man in so einem Fall tun?
    Ist ein "Kündigungsauschluss von 12 Monaten" in einem Mietervertrag rechtens?
    Inwieweit sind mündliche Aussagen rechtskräftig?
    Muss der Mieter den, vom Vermieter beauftragten Gutachter, bezahlen?
    Welche Möglichkeiten hätten die Mieter nun?
    Darf der Vermieter sich ständig auf dem Gelände aufhalten?
    Darf der Vermieter einen Schlüssel einbehalten?

    Vielen, lieben Dank für Euer Interesse :). Die Mieter würden sich bestimmt sehr über Antworten freuen, das sie sicher sehr verzweifelt wären.

    Quenya

  • Zitat

    Ist ein "Kündigungsauschluss von 12 Monaten" in einem Mietervertrag rechtens?


    Ja.

    Zitat

    Inwieweit sind mündliche Aussagen rechtskräftig?


    Sie sind nicht rechtskräftig. Geredet wird viel, wenn der Tag lang ist.

    Zitat

    Muss der Mieter den, vom Vermieter beauftragten Gutachter, bezahlen?


    Nein.

    Zitat

    Welche Möglichkeiten hätten die Mieter nun?


    Vertragsgerecht kündigen oder bei Attest eines Amtsarztes wegen erheblichert Gesundheitsgefährdung fristlos kündigen.

    Zitat

    Darf der Vermieter sich ständig auf dem Gelände aufhalten?


    Wenn Sie das Gelände mitgemietet haben, NEIN.

    Zitat

    Darf der Vermieter einen Schlüssel einbehalten?


    NEIN.

  • Danke für Deine Antwort Kolinum :)

    Ich hab mal gehört, dass ein Kündigungsausschluss bei Schülern/Studenten/Auszubildenden nicht rechtens ist. Kann das sein?

    Würde der Mieter zum Amtsarzt gehen und die gesundheitlichen Probleme per Attest nachweisen können, wäre aber doch trotzdem der Zusammenhang zwischen dem Schimmel in der Wohnung und den gesundheitlichen Problemen nicht nachgewiesen?

    Und wäre zu tun, wegen des Schlüssels, den die Vermieter einbehalten haben?

    Einmal editiert, zuletzt von Quenya (5. Oktober 2013 um 18:26)

  • Zitat

    Würde der Mieter zum Amtsarzt gehen und die gesundheitlichen Probleme per Attest nachweisen können, wäre aber doch trotzdem der Zusammenhang zwischen dem Schimmel in der Wohnung und den gesundheitlichen Problemen nicht nachgewiesen?


    Das hat Kolinum doch schon beantwortet.

  • Hallo Quenya,

    solche unsäglichen Romane erfreuen uns User immer wieder...:mad:

    Falls 12 Monate Kündigungsausschluss vereinbart wurde, dann ist das eben so. Danach Kdg. vierteljährlich.
    Der VM müsste nach Aufforderung unverzüglich den Schlüssel aushändigen. Besser wäre jedoch, wenn die Mieter den Schliesszylinder austauscht und bei Mietende wieder zurücktauscht.
    Eine fristlose Kündigung ist nur dann möglich, wenn ein Amtsarzt die Unbewohnbarkeit der Mietsache bescheinigt.

    Einmal editiert, zuletzt von Berny (5. Oktober 2013 um 19:44)

  • Danke für Deine Antwort Kolinum :)

    Ich hab mal gehört, dass ein Kündigungsausschluss bei Schülern/Studenten/Auszubildenden nicht rechtens ist. Kann das sein?


    Kann nicht sein.

    Und wäre zu tun, wegen des Schlüssels, den die Vermieter einbehalten haben?

    Schließzylinder austauschen. Den Originalen aber aufheben und bei Auszug wieder einsetzen. Aber nur an der Tür zur vertraglich vereinbarten Mietsache. Ist das ausschließlich die Wohnung, an der Wohnungstür, bei einem kompletten EFH, an der Haustür und ist das Grundstück mit vermietet auch, falls vorhanden, an Tür zum Grundstück.


    Zitat

    Darf der Vermieter sich ständig auf dem Gelände aufhalten?

    Wenn das Gelände nicht zur Mietsache gehört, darf er das.

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